Der idyllisch gelegene Heßdorfer Ortsteil Obermembach läuft Gefahr, seine Einmaligkeit zu verlieren. Der wunderschöne Talgrund vor den Weihern vom Gasthaus Gumbrecht aus gesehen in Richtung Wald soll bebaut werden. Das kommt einer Versiegelung des Bodens und im schlimmsten Fall einer Zersiedelung gleich, sollte das Beispiel Schule machen. Auch ist es ein Feucht- und Überschwemmungsgebiet, was die ganze Angelegenheit noch komplizierter macht.
Was steckt hinter dem Vorhaben? Die in Obermembach geborene Eigentümerin der Flur-Nummer 1235/3 möchte ihren Lebensmittelpunkt wieder dorthin verlegen und fordert über ihre Anwaltskanzlei, dass das Grundstück weiterhin als gemischte Baufläche „M“ dargestellt wird. „Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sei im aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans das Areal als Landwirtschaftsfläche, sprich Acker, ausgewiesen“, schreibt der Anwalt. Dies sei ermessensfehlerhaft.
Nussel bei Streitareal: Politiker gegen Planer
Interessant ist in diesem Zusammenhang zu wissen: Der Gemeinderat hatte bei nur einer Gegenstimme den derzeit gültigen Zustand beschlossen und jetzt seine Meinung entgegengesetzt geändert. Jetzt ist das Landratsamt am Zug. Ganz anders als die Politiker des Orts argumentierten die Planer, die einen Abwägungsvorschlag präsentierten. Die Geburt in einem Ortsteil und der Wunsch auf Verlegung des Lebensmittelpunktes dorthin begründe niemals ein wie auch immer geartetes Baurecht.
Die Gemeinde habe unter anderem die Vorgaben der Landesplanung zu beachten: Einschlägig seien hier insbesondere der Landesentwicklungsplan, Flächen zu sparen und Innenentwicklung vor Außenentwicklung.
Diese Ziele seien 2001 bei der Erstellung des jetzt noch wirksamen Flächennutzungsplanes noch nicht in dieser Deutlichkeit im Landesentwicklungsplan enthalten, würden aber jetzt gelten. Insofern könne sich die Frau nicht so einfach auf eine früher eventuell mögliche Darstellung berufen. Zudem habe die Gemeinde bereits an anderen Stellen Wohnflächen oder gemischte Bauflächen ausgewiesen. Die Höhere Landesplanung moniere angesichts der noch vorhandenen mehr als zehn Hektar Baulücken und die zu großen Bauflächen.
Biergarten nahe Streitareal
Es gäbe also viele Grundstücke, die sich für die Frau eignen würden. Der Grundbesitz allein begründe kein Baurecht, ebenso wie die Darstellung im Flächennutzungsplan. Die Darstellung als Baufläche, so die Planer weiter, sei zurückgenommen worden, da sich die Baufläche ohne Bezug zu benachbarten Wohnbauflächen „wie ein Sporn in den Talgrund hineinentwickle und ihn dadurch entwerten könne.
Zudem wäre ein Bezugsgrund für nachfolgende Bauvorhaben gegeben, was zur Entstehung einer Splittersiedlung führen könne. Auch durch den unmittelbar angrenzenden Biergarten seien Immissionskonflikte programmiert“.
Die Eigentümerin des Grundstücks könne nicht auf den Fortbestand von über 20 Jahre alten Plandarstellungen vertrauen, „da sich - wie geschildert“ gesetzliche Grundlagen wie auch landes- oder regionalplanerische Zielsetzungen ändern könnten, heißt es weiter. Der Vorwurf einer „Amtspflichtverletzung“ durch die Gemeinde werde ins Reich der Fabel zurückgewiesen. Vorschlag: Die Frau möge durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung oder eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Grundlagen für eine mögliche Bebaubarkeit klären.
Anwohner sind skeptisch nach Ratsentscheidung
Solange bleibe das fragliche Grundstück als Darstellung im Plan oder als landwirtschaftliche Fläche. Dieser Vorschlag wurde zwischenzeitlich von den Räten aufgegriffen. Mit 11:1 Stimmen wurde beschlossen, dass das Grundstück als Darstellung im Plan bleibt. Bürgermeister Horst Rehder wollte sich auf Anfrage nicht äußern, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele.
Anders reagierte der Landtagsabgeordnete und Entbürokratisierungsbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel (CSU) auf die Entscheidung. Auf Anfrage und Wunsch von Anwohnern, welche dem Vorhaben skeptisch gegenüberstehen, sah er sich in dem kleinen Ortsteil um. Der Burgstaller ließ sich den Sachstand erläutern, wohl wissend, dass das letzte Wort das Landratsamt als Genehmigungsbehörde hat. Nussel wurden Zeitungsartikel vorgelegt, denen zu entnehmen war, dass sich das Problem mit der Bebauung schon sehr lange hinzieht.
Nussel äußert sich zu Streitareal
Bereits 1998 hatte sich das Wasserwirtschaftsamt skeptisch gegenüber einer Bebauung im Gebiet des „Membachs“ geäußert. Dennoch sind immer mehr Häuser hinzugekommen, und zwar auf der linken Seite in Richtung Kapelle. Bei Starkregen oder langanhaltenden Niederschlägen könne sich das Wasser nicht mehr ausbreiten oder versickern, was bei weiterer Bebauung eine Verschärfung der Situation zur Folge haben könnte.
Walter Nussel betonte, die Kommune müsse rechtliche Vorschriften in Sachen Erschließung erlassen und den Landschaftsplan einhalten. Die Ver- und Entsorgung in diesem Feucht- und Überschwemmungsgebiet müsse gewährleistet sein, so der Abgeordnete weiter. Und dann sei das Landratsamt am Zuge.
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