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Emotionale Debatte
Wer darf das Wappen von Vestenbergsgreuth verwenden?
Bernd Müller (r.) plant mit Unterstützung von Christian Ring für die nächsten sechs Jahre im Rathaus von Vestenbergsgreuth.
Bürgermeister Bernd Müller (rechts) vor dem Gemeindewappen am Rathaus in Vestenbergsgreuth. // Bürgerliste
Signet des Fränkischen Tags von Harald Herrmann
Vestenbergsgreuth – Wer das Wappen der Gemeinde Vestenbergsgreuth verwenden darf, war bislang nicht eindeutig gerregelt. Im Wahlkampf wird der Umstand nun zum Politikum.

In der Gemeinderatssitzung ging es um ein ganz besonderes Thema, nämlich der Verwendung des Gemeindewappens Vestenbergsgreuth durch Vereine und politische Parteien, ganz besonders auch im Wahlkampf. Auslöser der Diskussion war eine besorgte Bürgerin, die sich an die Kommunalaufsicht gewandt hatte. Ihre Sorge galt einer möglicherweise unzulässigen Wählerbeeinflussung, nachdem sie im aktuellen Wahlkampf auf einem Flyer einer politischen Gruppierung das Gemeindewappen entdeckt hatte. Nachdem sich die Kommunalaufsicht in dieser Angelegenheit nicht zuständig sah, wurde dieses Thema an den Markt Vestenbergsgreuth übergeben.

Und so kam das Thema dann schließlich auf die Tagesordnung, was dort zu einer lebhaften Diskussion führte, teilweise mit Einbindung der Zuhörer. Bürgermeister Müller wies darauf hin, dass es sich hier um eine kommunalrechtliche, und nicht um eine wahlrechtliche Angelegenheit handele. Er betonte auch, dass es aus seiner Sicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes nicht nur um politische Parteien und Gruppierungen, sondern um alle in der Gemeinde ansässigen Gruppierungen und Vereine gehe. Wie er dann auch in einer eigens erstellten Präsentation zeigte, gab es über die letzten Jahre und Jahrzehnte alle möglichen Werbungen, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg, die auch immer wieder das Gemeindewappen benutzten. Daher wollte er nun eine verbindliche Regelung schaffen, in der die Kriterien zur Verwendung klar beschrieben sind.

Gemeinderat Vestenbergsgreuth: Besucher dürfen Meinung äußern

Dabei stellte sich auch das Problem, wie mit den bereits erfolgten Werbungen in der Vergangenheit beziehungsweise im laufenden Wahlkampf zu verfahren sei. Die beiden Vorschläge der Verwaltung lauteten nun, entweder nachträglich allen Organisationen inklusive Parteien dies nachträglich zu genehmigen oder aber dazu aufzufordern, eine Genehmigung zu beantragen. Es kam in der Folge zu einer lebhaften Diskussion. Gemeinderat Geyer eröffnete diese und wies daraufhin, dass viele Vereine, die oft noch vor der Gebietsreform in den 1970er-Jahren gegründet wurden, dieses gerne und mit Stolz verwendeten.

Probleme sehe er allerdings dann, wenn dies auch Parteien verwendeten, auch weil er in angrenzenden Kommunen ein ähnliches Verhalten von Parteien so nicht beobachtet habe. Daher sprach er sich für eine klare Regelung aus, die Parteien diese Verwendung verwehren würde. Bürgermeister Müller sah darin wiederum aber eine Gefahr im Hinblick auf die Gleichbehandlung. Bevölkerung einbinden Andere Gemeinderäte wie Großkopf oder Hertlein wollten durch diese Maßnahme möglichst den falschen Eindruck verhindern, dass im Auftrag der Gemeinde gehandelt werde. Müller bezeichnete in diesem Zusammenhang die Einbindung der Bevölkerung als sehr wichtig, daher unterbrach er die öffentliche Sitzung und gab den zahlreichen Besuchern die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun.

Wappen von Vestenbergsgreuth: Verwendung muss beantragt werden

Als erster meldete sich der ehemalige Bürgermeister Helmut Lottes zu Wort. Er empfahl, dieses Thema eher auf kleiner Flamme zu kochen und es nicht zu hoch aufzuhängen. Er erwähnte auch, dass einerseits Bürokratie-Abbau gefordert werde, andererseits hier neue Bürokratie geschaffen würde. Lottes  schlug vor, Vereinen die Verwendung grundsätzlich zu erlauben, und ansonsten einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde zur Verwendung des Wappens zu empfehlen. Dafür erhielt er viel Applaus von den anderen Besuchern. 

Letztendlich wurde mehrheitlich im Gemeinderat entschieden, dass Parteien zukünftig das Wappen generell nicht mehr verwenden dürfen. Zusätzlich wurden alle gegenwärtig ansonsten benutzten Gemeindewappen in der aktuellen Form nachträglich genehmigt. zukünftig müsse dies aber bei beabsichtigter Verwendung im Gemeinderat beantragt werden.

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