Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verhandelt seit Donnerstag (25. Januar) in mehreren Musterverfahren über die bayerische Düngeverordnung. Sie begrenzt den Einsatz von Dünger auf 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Menge, wenn eine Region wegen hoher Nitratwerte zu einem «roten Gebiet» erklärt wurde. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Geklagt hatte unter anderem ein Landwirt aus Lonnerstadt.
Über 1000 bayerische Bauern klagten
"Eingegangen ist die Klage bereits im Januar 2021", berichtet Gerichtssprecher Andreas Spiegel auf Nachfrage. Damit habe der Lonnerstadter zu den ersten Bauern gehört, die sich in Bayern gegen die seit 2020 geltende Regelung zur Wehr gesetzt hätten. Seinem Beispiel seien jedoch zahlreiche andere Landwirte gefolgt. Insgesamt 66 Musterverfahren mit über 1000 Antragsstellern gebe es vor dem BayVGH in der Sache inzwischen folglich.
"Es handelt sich um ein sogenanntes Normenkontrollverfahren", erklärt Spiegel. Diese seien, wie auch im vorliegenden Fall, oft sehr komplex. Betroffen sei im Falle der bayerischen Düngeverordnung etwa nicht nur Landes- und Verwaltungsrecht. "Im Prinzip handelt es sich bei der Verordnung um die bayerische Version der Umsetzung einer Regelung des Bundes infolge einer bereits seit über einem Jahrzehnt geltenden europäischen Gesetzesgrundlage", erläutert er. Außerdem könnte ein Klageerfolg mitunter nicht nur Folgen für den Lonnerstadter Landwirt, sondern auch bayernweit haben.
Düngebeschränkung: Macht es sich die Verwaltung zu einfach?
Wie komplex die Klage ist, zeigt die erste Reaktion des Gerichts auf das Verfahren. «Im Senat ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen», sagte die Vorsitzende Renate Köhler-Rott der Nachrichtenagentur dpa. Die Richter hätten in den Sitzungspausen heftig darüber diskutiert. Beide Seiten hätten einleuchtende Argumente.
Auch riesige Ackerflächen fallen komplett unter die Düngeverordnung, sobald 20 Prozent davon in ein rotes Gebiet hineinragen - also ein Gebiet, in dem die Nitratbelastung an der maßgeblichen Messstelle über dem Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Wasser liegt. Die Verwaltung mache es sich damit zu einfach und lasse zu große Flächen unter die Düngebeschränkung fallen, sagte einer der Klägeranwälte. Eine solche «fiktive Zuordnung» schaffe Pufferzonen, die in Zeiten von GPS-Standortmessung weder erforderlich noch verhältnismäßig seien. In Baden-Württemberg zum Beispiel gebe es ein viel kleineres Raster.
Die Vorsitzende Richterin sagte: «Das 20-Prozent-Kriterium ist der entscheidende Punkt. Als wir das gelesen haben, dachten wir auch, das geht nicht.» Die Landesanwälte hielten dem entgegen, eine «zentimetergenaue Festlegung» sei nicht möglich. Die 20-Prozent-Regel sei sachlich und rechtlich geboten. Die EU verpflichte zum Gewässerschutz.
Urteil könnte Signalwirkung haben
"Im Zuge des Verfahrens, muss die Verordnung vollumfänglich überprüft werden", berichtet der Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Würden hierbei grundlegende Fehler gefunden werden, müsse die Verordnung mitunter außer Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund arbeite das Gericht die Klagen in mehreren Musterverfahren ab. Sein Urteil im Lonnerstadter Fall will das Gericht voraussichtlich am 22. Februar verkünden. "Je nachdem, wie es ausgeht, könnten sich die andere Verfahren erübrigen", erklärt Spiegel.
Geschehen ist dies etwa bereits in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind die von den Landesregierungen verabschiedeten Düngeverordnungen durch die zuständigen Gerichte bereits gekippt worden. Nicht nur Landwirte interessieren sich jedoch für das Thema. Zeitgleich zu dem Lonnerstadter Verfahren, verhandelte in Nordrhein-Westfalen auch das Oberverwaltungsgericht in Münster in Sachen Düngeverordnung. Geklagt hatte diesmal die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die strengere Regeln fordert.
Bauern kritisieren Messstellen
Hauptkritikpunkt der bayerischen Landwirte sind, wie die Senatsvorsitzende Renate Köhler-Rott erklärt, die Messstellen und die Verhältnismäßigkeit der Gebietsausweisung. "Im Prinzip geht es ihnen darum, dass es zu wenige solche Messstellen gibt", erläutert der Gerichtssprecher. Folglich habe der Freistaat Schutzgebiete sehr großzügig ausgewiesen. Die Bauern sehen sich daher in ihren Grundrechten der Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt und befürchten erhebliche wirtschaftliche Einbußen.
Dies habe auch der Lonnerstadter in einem Eilantrag erklärt, den zeitgleich zu seiner Klage eingereicht hatte. Seiner Argumentation folgen konnte das Gericht infolge dieses Eilantrags aber offenbar nicht. Bereits vor zwei Jahren hatte der BayVGH diesen nämlich abgelehnt und die Düngeverordnung damit bestätigt − vorläufig. Gewässerschutz sei auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine höchstrangige Gemeinwohlaufgabe. Die betroffenen Gebiete seien hinreichend bestimmt. Die Einschränkungen verletzten die Grundrechte der Kläger nicht, so die Verwaltungsrichter damals.
Nitrat im Wasser
Nitrate werden in der Landwirtschaft als Mineraldünger verwendet. Hierfür tragen Bauern oftmals Gülle aus Ställen auf ihren Feldern aus. Laut Umweltbundesamt ist das Grundwasser in Deutschland in einigen Gebieten jedoch bereits zu hoch mit Nitrat belastet. Die EU hat einen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter Trinkwasser festgesetzt. In Bayern liegen etwa 17 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in roten Zonen - vor allem zwischen Augsburg und Coburg und zwischen Altötting und Straubing.
Auf natürlichem Wege gelangt kaum Nitrat ins Grundwasser, erklärt das Bayerische Landesamt für Umwelt. Es könne aber in größeren Mengen durch Regen ausgewaschen werden, wenn zu viel davon in Form von Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werde. "Besonders im Winter, wenn die Pflanzen es nicht aufnehmen können", so die Umweltbehörde. Der Anteil der Landwirtschaft am Nitrateintrag in Gewässer liege bei 75 Prozent. Daher werden die Mengen von den Bundesländern in einer Düngeverordnung begrenzt.
(Mit Material von dpa)










