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Mehr Regen angekündigt
Hochwasser in Höchstadt: Das ist die Lage im Aischgrund
Hochwasser  in Höchstadt
Manche Straßen sind bereits nicht mehr befahrbar. // NEWS5 / Ferdinand Merzbach (NEWS5)
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Höchstadt a. d. Aisch – Am Pegel Greiendorf hat die Aisch Meldestufe 2 erreicht, erste Straßen sind nicht mehr befahrbar. Das Wasserwirtschaftsamt warnt vor steigenden Pegelständen.

Tauwetter und weitere Regenfälle haben in den letzten Tagen die Pegel an einigen Flüssen stark ansteigen lassen. Am Dienstag, 7. Januar, hat die Aisch bei Höchstadt Meldestufe 2 von 4 überschritten. Die Verbindungsstraße zwischen der B470 und der Ortschaft Sterpersdorf ist laut Angaben der Nachrichtenagentur News5 bereits überflutet und nicht mehr befahrbar.

Hochwasser  in Höchstadt
Tauwetter und weitere Regenfälle haben in den letzten Tagen die Pegel an einigen Flüssen stark ansteigen lassen. // NEWS5 / Ferdinand Merzbach (NEWS5)

Für die kommenden Tage sind weitere Niederschläge angekündigt. Die weitere Entwicklung der Hochwasserlage bleibt abzuwarten. 

Aktueller Pegelstand an den Messpunkten

  • Laufermühle/Aisch: Am Messpunkt Laufermühle/Aisch ist der Wasserstand im Laufe des Dienstags von 410 auf 422 Zentimeter gestiegen. Hier sagt der Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND) Meldestufe 2 voraus.
  • Hüttendorf / Regnitz: Der Wasserstand beträgt hier am Dienstagabend 236 Zentimeter. Laut Vorhersage des HND soll der Pegel hier keine Meldestufe erreichen.
  • Greiendorf / Aisch: Mit einem Wasserstand von 304 Zentimeter hat der Messpunkt Meldestufe 2 überschritten. „Nach derzeitigen Prognosen ist die Aisch am Pegel Greiendorf in Meldestufe 2 und wird nicht mehr signifikant ansteigen“, schreibt das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg. 
Hochwasser  in Höchstadt
Für die kommenden Tage sind weitere Niederschläge angekündigt. // NEWS5 / Ferdinand Merzbach (NEWS5)

Erklärung der Meldestufen (laut HND):

  • Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen
  • Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
  • Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich.
  • Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.

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