Jugendschutz Für Ferienjobs in Erlangen-Höchstadt gelten strenge Regeln Eine Kellnerin serviert Getränke: Für Ferienjobs gelten für Jugendliche strenge Regeln, auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt. In der Gastronomie dürfen sie bis 22 Uhr arbeiten – ausnahmsweise. // s-motive/AdobeStock von Redaktion TEILEN  29.07.2024 Landkreis Erlangen-Höchstadt – Während der Ferien arbeiten Schüler oft in Ferienjobs, um Geld zu verdienen. Doch sie dürfen nur zu bestimmten Zeiten arbeiten - unter anderem. Welche Regeln außerdem gelten, erklären nun Experten. Die Sommerferien haben begonnen und mit ihnen die Chance für junge Menschen, während eines Ferienjobs Geld zu verdienen. Doch dabei müssen einige Regeln beachtet werden, teilt die Agentur für Arbeit Fürth mit, deren Mitarbeiter für den Landkreis zuständig sind. Die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind klar formuliert: Kinderarbeit ist verboten. Kind ist man, wenn man jünger als 15 Jahre alt ist. Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder ab 13 Jahren allerdings bis zu zwei und in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich arbeiten, soweit die Beschäftigung für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung von Jugendlichen ab 15 Jahren ist ebenfalls an das Jugendarbeitsschutzgesetz gebunden. Ferienjob für Schüler im Krankenhaus am Samstag erlaubt Solange Vollzeitschulpflicht besteht, dürfen sie maximal vier Wochen nur während der Ferien und höchstens acht Stunden täglich und nicht mehr als insgesamt 40 Wochenstunden arbeiten. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich auf den Zeitraum von sechs bis 20 Uhr beschränkt. Jedoch gibt es Ausnahmen: So dürfen Jugendliche ab 16 Jahren etwa im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr arbeiten, in der Landwirtschaft von fünf Uhr bis 21 Uhr und in Bäckereien/Konditoreien ab fünf Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 17 Jahren dürfen in Bäckereien ab vier Uhr beschäftigt werden. Grundsätzlich darf an Samstagen und Sonntagen kein Ferienjob ausgeübt werden. Ausnahmen gibt es auch hier: Beispielsweise für Krankenhäuser, Gaststätten, Landwirtschaft oder bei Musikaufführungen. In diesen Fällen ist der Ausgleich unter der Woche zu gewährleisten. Gefährliche Jobs sind für Kinder und Jugendliche verboten. 538 Euro sind bei Verdienst für Ferienjob steuerfrei Gefährlich einzustufen ist Arbeit, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, die Jugendliche sittlichen Gefahren aussetzen oder mit Unfallgefahren verbunden sind. Seit Einführung des Mindestlohns haben auch Ferienjobber, unabhängig von der Tätigkeit, Anspruch darauf − derzeit 12,41 Euro pro Stunde. Davon ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren. In Schüler- und Studentenjobs dürfen steuerfrei 538 Euro/Monat verdient werden und bleiben auch für Bürgergeldbezieher unter 25 Jahren anrechnungsfrei. Während eines Ferienjobs müssen keine Sozialabgaben entrichtet werden, wenn der Ferienjob von vorneherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Bleibt man zudem unter dem steuerlichen Freibetrag von derzeit 11.604 Euro, ist brutto gleich netto. Lesen Sie auch: Pop-up Edeka Gute Nachricht für Camper: Neuer Supermarkt auf Open Beatz Premiere auf dem Open Beatz: Ein Pop-up Edeka versorgt Festivalbesucher direkt vor Ort. Wir haben uns beim Aufbau umgeschaut. Bildung in Herzogenaurach Ausbildungsmesse zeigt Jugendlichen Berufe in der Region Die Ausbildungsmesse des Landkreises macht Station in Herzogenaurach. Die Betriebe der Region zeigen Heranwachsenden ihre Berufsmöglichkeiten. Landrat Tritthart spricht sich für das Handwerk aus. Neues Konzept Erster hybrider 24-Stunden-Dorfladen im Landkreis eröffnet Ein Dorfladen, der niemals schließt. In Wachenroth startet ein neues Konzept, das die Versorgung der Einwohner sichert und gleichzeitig eine Zukunft für Dorfläden aufzeigt.