Die Proteste der Landwirte haben eine neue Dimension erreicht: Anstatt friedlich zu protestieren, entschieden sich einige unbekannte Landwirte am frühen Donnerstagmorgen dazu, den Straßenverkehr an fünf Orten in Unterfranken massiv zu blockieren, was sowohl Polizei als auch Feuerwehren auf den Plan rief.
Bei den Ein- und Ausfahrten der Kreisverkehre Goßmannsdorf, auf der B13 zwischen Sommerhausen und Kleinochsenfurt, und auf der B13 an dem die Staatsstraße von Enheim nach Geißlingen kreuzt, war kein Durchkommen mehr möglich, berichtet die Polizei. Zudem wurde der Verkehr auf den Zufahrten zur B19 von Albertshausen, Fuchsstadt und Lindflur durch abgelegte Misthaufen und Strohballen beeinträchtigt.
Auf der Verkehrsinsel an der Abfahrt von Hofheim (Lkr. Haßberge) kommend auf die B303 setzten Unbekannte einen Lkw-Reifen in Brand. Die Protestaktionen waren nicht angemeldet. Die Polizei hat Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen.
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
"Diese Aktionen sind eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs", sagt Nadine Leber, Pressesprecherin bei der Polizei Unterfranken. Auf Landstraßen fahre man gewöhnlich 80 bis 100 Kilometer pro Stunde. "Ich sage klar und deutlich: Wer auf Straßen, auf denen zum Teil hohe Geschwindigkeiten zulässig sind, Hindernisse bereitet und dadurch andere gefährdet, geht eindeutig zu weit! Wir können von Glück reden, dass niemand zu Schaden gekommen ist", sagte der unterfränkische Polizeipräsident Detlev Tolle.
Die Aufräumarbeiten dauerten einige Stunden. Als gegen 6 Uhr der Berufsverkehr startete, waren die Straßen wieder frei, so Leber von der Pressestelle der Polizei.
Der Hintergrund dieser Aktionen ist offenbar ein Protest von Landwirten mit dem Namen "Güllvester" oder "Güllesilvester". Dieser Begriff entstand in der Landwirtschaft, da am 1. Februar jeden Jahres die Sperrfrist für das Ausbringen von Gülle auf den Feldern endet.
Gemäß § 315b des Strafgesetzbuches können solche Handlungen als "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" angesehen werden und mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet mögliche Zeugen oder Personen, die von den Blockaden betroffen waren, sich unter Tel. (09 31) 457-17 32 zu melden.









