Seit Anfang Juli muss sich Lenker des SUV, der sich damals einer Kontrolle entziehen wollte, vor dem Kronacher Schöffengericht verantworten. Einige Verkehrsteilnehmer wurden durch die unzähligen Verkehrsverstöße des Angeklagten bei Rekordgeschwindigkeiten gefährdet.
Angeklagter verletzt Polizisten bei Festnahme
Zwei Polizeibeamte wurden leicht verletzt, als der Angeklagte am Ende zu Fuß flüchten wollte und sich mit Gewalt zur Wehr setzte.Nach seiner Festnahme wurde bei dem Angeklagten kein Alkoholeinfluss, aber Cannabis im Blut festgestellt.
Trotz des Drogeneinflusses kam am zweiten Verhandlungstag eine Sachverständige zu dem Ergebnis, dass dessen Konsum nur einen „unwesentlichen Einfluss“ auf die Fahrkompetenz des Angeklagten hatte. In allen Punkten der vorgeworfenen Taten sei dieser voll schuldfähig.
Sachverständiger: Hang zu erhöhter Gewaltbereitschaft
Der Arbeiter, der erst seit 2017 die deutsche Fahrerlaubnis hat, zeige auch keine auffällige Persönlichkeitsstörung oder Intelligenzminderung. Er habe bei der Verfolgungsjagd sein Fahrzeug trotz immens hoher Geschwindigkeit sehr gut steuern können. Rennfahrer müssten manchmal lange für ein derartiges Vorgehen und solche Geschwindigkeiten proben. Der Cannabiskonsum spiele deshalb bei ihm nur eine unwesentliche Rolle. Beim Angeklagten sei keine Suchterkrankung zu erkennen, jedoch ein Hang zur erhöhten Gewaltbereitschaft.
Im Gerichtssaal wurden zwei Strafbefehle verlesen, die der Angeklagte in der Vergangenheit wegen gewalttätigen Verhaltens erhalten hatte.
Schwiegervater in spe mit einer Machete verletzt
In der Fortsetzung des Prozesses ging es nun vor allem um eine weitere angeklagte Tat des 32-Jährigen: Zu Beginn des vergangenen Jahres soll er seiner Lebensgefährten im Streit einen Kerzenständer auf die Stirn geschlagen haben. Als diese ihre Eltern alarmiert hatte, soll der 32-Jährige von deren Vater Geld gefordert, ihn mit einer Machete bedroht und verletzt haben.
Der Angeklagte wurde von der Polizei festgenommen und wieder frei gelassen. Schon damals waren bei ihm geringe Mengen von Cannabis im Blut festgestellt worden.
Lebensgefährtin hat kein Interesse an Bestrafung
Im Gerichtssaal erklärte die damals verletzte Lebensgefährtin, dass sie keine Interesse daran habe, dass ihr einstiger Peiniger und jetzt Vater des gemeinsamen Kindes, bestraft werde. Vielmehr verharmloste die 23-jährige dessen Taten, obwohl sie damals polizeilich vernommen wurde. Sie erklärte: „Er ist ein gütiger Mensch, er drückt sich manchmal nur komisch aus. Ich verzeihe ihm.“
Belastet wurde der Angeklagte jedoch von seinem Schwiegervater in spe. „Er hat mich mit der Machete getroffen, das ist Fakt.“ Nach dem Vorfall habe er der Tochter geraten, sich „über die Beziehung zu ihm Gedanken zu machen“.
Das Urteil im Prozess soll am 28. Juli gesprochen werden.
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