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Zeugen sagen aus
Prozess nach Kamikazefahrt durch Kronach beginnt
Wegen einer lebensgefährlichen Verfolgungsjagd mit der Polizei muss sich ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Kronach vor Gericht verantworten.
Wegen einer lebensgefährlichen Verfolgungsjagd mit der Polizei muss sich ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Kronach vor Gericht verantworten. // Symbolbild: Frank Rumpenhorst/dpa
Kronach – Ein 32-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach steht vor Gericht. Er hatte sich im vergangenen Mai eine filmreife und lebensgefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

Eine Aufsehen erregende, lebensgefährliche Verfolgungsjagd zwischen einem Kronacher und der Polizei hatte sich im Mai vergangenen Jahres an einem ansonsten friedlichen Sonntagnachmittag in der Kronacher Innenstadt und umliegenden Stadtteilen ereignet. Dabei spielten sich Szenen wie aus einem Actionfilm ab. Der heute 32-Jährige aus dem Landkreis Kronach hatte damals versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen und sich mit dem Einsatzwagen der Beamten eine halsbrecherische Verfolgungsjagd geliefert.

Die Raserei endete schließlich nach vielen Kilometern ohne Verletzte. Der Angeklagte hatte zum Schluss des Rennens mit seinem SUV das Polizeiauto gerammt und damit seinen eigenen Wagen ruiniert. Der Kamikazefahrer muss sich seit Montag vor dem Kronacher Schöffengericht und vor Richter Matthias Jakob verantworten. Das Urteil soll in einem Fortsetzungstermin in zwei Wochen gesprochen werden.

Der SUV-Fahrer hat mit seiner Fluchtfahrt fast die vollständige Liste von Verstößen im Straßenverkehr realisiert, es werden ihm aber auch die Gefährdung und der Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Hinzu kommen noch weitere Straftaten aus dem privaten Bereich, wie gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressungen. Diese leistete sich der Angeklagte fünf Monate vor der Raserei. Der Arbeiter soll damals den Vater seiner Lebensgefährtin mit einer Machete bedroht, verletzt und von ihm Geld gefordert haben. Dessen Freundin soll ebenfalls damals in dem Streit von ihm körperlich misshandelt worden sein.

Folgendes soll sich nach Vorwürfen der Staatsanwaltschaft an jenem Sonntagnachmittag im Mai zugetragen haben: Der Angeklagte war damals kurz vor 16 Uhr den Beamten des Streifenwagens aufgefallen. Sie hätten sich entschlossen, den BMW einer Verkehrskontrolle zu unterziehen, auch weil der Angeklagte für sie kein Unbekannter war. Der 32-Jährige missachtete jedoch deren Stoppsignal und beschleunigte stattdessen massiv. Bei der Verfolgungsjagd von der Rodacher Straße aus überfuhr er rote Ampeln, missachtete Vorfahrten, bremste andere Fahrzeuge aus und zwang andere Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern. Ein Passant in Neuses musste sich hinter einer Leitplanke vor dem Raser in Sicherheit bringen. Bei der Verfolgungsjagd wurden Geschwindigkeiten von bis zu 180 Stundenkilometer erreicht.

Die Fahrt führte unter anderem über den Südkreisel nach Neuses, dann nach Johannisthal, wo gewendet wurde, und wieder zurück Richtung Innenstadt. Zahlreiche Einsatzfahrzeuge auch aus dem Raum Coburg wurden hinzugerufen, diese versuchten ebenfalls mit aufgebauten Barrieren, jedoch erfolglos, den Raser zu stoppen.

Die halsbrecherische Fahrt endete erst, als der Fahrer des ersten Kontrollfahrzeugs auf den Flüchtigen aufschließen konnte. Nun bremste der Angeklagte massiv, rammte dann jedoch mit einem Ausweichmanöver das Polizeifahrzeug, so dass beide eingekeilt zum Stehen kamen. Der Angeklagte war aus seinem SUV gestiegen und versuchte noch, zu Fuß zu flüchten. Die beiden Beamten folgten ihm und konnten ihn schließlich trotz massiver Gegenwehr fesseln und in Gewahrsam bringen.

Beim Zusammenstoß erlitt einer der Beamten ein Schädelhirntrauma und Prellungen. Am Polizeifahrzeug entstand ein Sachschaden von 8000 Euro.

Erinnern wollte sich der Angeklagte im Gerichtssaal nur noch an den Streit mit dem Vater seiner Lebensgefährtin im Januar 2024. Er habe sich damals geärgert, dass diese zu viele Schulden machte. In Rage geraten sei er, als ihr Vater eintraf. Der sollte die ausgegebenen 15.000 Euro seiner Tochter sofort an ihn zurückzahlen. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, habe er ihn mit der Machete zwar bedroht, aber nicht verletzt.

Prozess in Kronach nach Kamikaze-Fahrt: Er kann sich nicht erinnern

Zur Verfolgungsjagd erklärte der Anwalt des Angeklagten: Sein Mandant könne sich nicht mehr erinnern, was damals im Detail auf den Straßen rund um Kronach geschehen sei. Der Angeklagte gebe jedoch zu, dass er an dem Tag gefahren sei und versucht habe zu flüchten. „Er kann sich nicht erklären, was passiert ist.“ Details seien bei ihm nicht mal mehr schemenhaft im Gedächtnis. An diesem Tag habe er wieder einmal Betäubungsmittel wie Cannabis und Ecstasy gegen Schmerzen konsumiert. „Er weiß nur noch, dass er festgenommen wurde.“

In allen Details beschrieben die Beamten des ersten Kontrollfahrzeuges die Raserei des Angeklagten. Zu seiner Fahrtstrecke zählte unter anderem auch die Siedlung in Kronach. Entgegenkommende Fahrzeuge hätten panikartig ausweichen müssen, auch da dieser rote Ampeln überfuhr und teilweise die Fahrbahn des Gegenverkehrs benutzte. Im Verlauf des Rennens seien mehrere Streifen eingetroffen. Einige Fußgänger seien zur Seite gesprungen.

Während der Festnahme habe der Angeklagte lediglich erzählt, dass er Angst vor der Polizei habe.

Man habe ihm auch vorgehalten, dass er mit seiner Aktion zahlreiche Menschen gefährdet habe. Die Vorwürfe hätten bei jedoch bei ihm keine Reaktion ausgelöst. In einem Satz habe der Angeklagte nach der Festnahme erzählt, dass er kurz zuvor ein Verfolgungsvideo mit Polizeistreifen gesehen habe.

Auf die Frage des Richters nach den Fahrkünsten des Angeklagten erklärte einer der Zeugen: „Gut ist er schon gefahren.“ Die Fahrt sei sehr anspruchsvoll gewesen. Hinzu komme, dass er fast ständig nur Vollgas gefahren sei. „Mehr wäre von unserer Seite nicht gegangen. Wir sind das gefahren, was unser Auto hergeben konnte“, so ein Polizist.

Ein Passant erinnerte sich, dass er damals in Neuses als Fußgänger unterwegs gewesen sei, als sich das Auto des Angeklagten näherte. Der Zeuge: „Er kam direkt auf mich zu. Ich dachte sofort, lauf weg, sonst ist es zu spät.“ In der Nähe einer Leitplanke habe er Schutz gesucht. „Er hätte mich sonst gerammt.“

Eine weitere Zeugin beschrieb, dass der Angeklagte auch Schlangenlinie gefahren sei. „Ich habe aufs Gas gedrückt, um aus der Schusslinie zu kommen. Ich hatte mein Kind im Auto.“ Ein anderer Augenzeuge sagte: „So viel Polizei sieht man sonst in Kronach nie auf einmal herumfahren.“

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