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Urteil gefällt
Ärger beim Fußball: Satte Geldstrafe für ausrastenden Papa
Gericht
Bei einem Fußballspiel wurde ein Vater handgreiflich. // Symbolfoto: Rockafox/Adobe Stock
Kronach – Er drohte angeblich mit einem Messer beim Fußballspiel: Ein Vater wollte seinen Sohn schützen und steht nun wegen Gewalt vor dem Kronacher Gericht. So fiel das Urteil aus.

Ein ganz normales Fußballtraining der E-Jugendlichen, bei denen sieben- bis achtjährige Kinder die Kickerkünste und das Fairplay üben sollten,  eskalierte im September vergangenen Jahres im südlichen Landkreis Kronach. Jedoch nicht unter den Sprösslingen, sondern weil das Spiel einen Vater in Rage brachte und der ausrastete.

Vorwurf: mehrere Straftaten beim Fußballspiel

Gleich mehrere juristische Straftaten sammelte er in Anwesenheit der Kinder, des Trainers und der Zuschauer auf dem Spielfeld. Das Kronacher Amtsgericht verurteilte den 41-Jährigen am gestrigen Mittwoch, dem zweiten Verhandlungstag, zu einer Geldstrafe von 1800 Euro wegen Körperverletzung Beleidigung und Bedrohung.

Der Angeklagte schimpfte in seinem letzten Wort vor Richterin Tatjana Winderholer nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes: „Ich weiß nicht, warum ich jetzt zahlen soll?“

Er hatte ursprünglich zu Prozessbeginn behauptet, dass sein kleiner Sohn schon in der Vergangenheit immer wieder von anderen Kindern und vor allem von einem Mitspieler grundlos attackiert worden sei. Der wütende und nun angeklagte Vater soll damals auf das Fußballfeld gesprungen sein, und einem anderen Vater, der verbal schlichten wollte, einen Faustschlag verpasst haben. Er soll außerdem einen beleidigenden Ausruf getätigt haben.

Mit Messer gefuchtelt

Nachdem er seinen Sohn eingesammelt hatte, soll er zu seinem Wagen gelaufen sein. Dort soll er ein Teppichmesser herausgeholt und vor allem den bereits Geschädigten und den Trainer bedroht haben, indem er mit der Waffe herumgefuchtelt haben soll. Mit seinem Sohn und seinem Wagen fuhr er anschließend weg.

Detailreich erklärte der Trainer am zweiten Verhandlungstag, was sich damals aus seiner Sicht ereignet hat. Es habe es sich um ein ganz normales Trainingsspiel gehandelt. Auf dem Spielfeld habe sich unter den Kindern nichts Ungewöhnliches zugetragen, zumindest habe er nichts bemerkt. Plötzlich sei der Angeklagte aufs Spielfeld gerannt und habe fragend in die Menge gebrüllt: „Was hast Du gegen meinen Sohn?!“ Der Vater eines anderen Spielers sei hinzugekommen und habe gerufen: „Das sind doch nur Kinder!“ Schließlich habe der Angeklagte versucht an dem anderen Mann vorbeizukommen, dabei habe er dem anderen Vater einen Faustschlag verpasst.

Er habe versucht, den Angeklagten zu fixieren, der habe sich aber befreien können, sei zum Auto gelaufen und habe das Teppichmesser herausgeholt. Zuvor habe keiner der Zeugen ihn am Einsteigen gehindert. Der Zeuge und Trainer sagte: „Es war schon eine gefährliche Situation. Es hätte mit dem Faustschlag beendet sein können.“

Die normalen Trainingsspiele unter den Kindern bewertete der Zeuge so: Es gebe immer mal Streit, die einen wollten nicht, die anderen könnten nicht miteinander.

Strafbefehlt reduziert

Der Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu 50 Euro (insgesamt 9000 Euro) eingelegt. Der 41-Jährige erklärte, dass er derzeit nur eine geringe Teilrente erhalte. Die Richterin senkte die Geldstrafe deshalb auf 120 Tagessätze zu 15 Euro.

Die Richterin kritisierte in ihrem Urteil auch: Ein Kinderfußballspiel dürfe nicht zu einer derartigen Eskalation bei Erwachsenen führen. Vor allem die Bedrohung mit dem Messer sei als erheblich zu bewerten. Es habe keinerlei Anlass für den Angeklagten gegeben, so zu reagieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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