Allgemeine Kontrollen „im ruhenden Verkehr“ führten die Mitarbeiter der Polizei im Februar in der Kronacher Innenstadt durch. Musik mit lautstarken, fremdenfeindlichen und somit rechtsradikalen Liedern schallten den Beamten aus der Bluetooth-Box eines Fußgängers entgegen.Es sollen noch Zeugen geladen werdenEin juristisches Nachspiel hatte die rechtswidrige öffentliche Beschallung nun für einen 21-Jährigen aus dem Landkreis in einem öffentlichen Strafprozess vor dem Kronacher Amtsgericht.
Volksverhetzung in der Kronacher Innenstadt?

Kronach – Ein 21-Jähriger soll mitten in Kronach rechtsradikale Lieder abgespielt haben. Der Angeklagte bestreitet dies.