Was ist in jener Dezembernacht 2023 während einer Feier im Landkreis Kronach geschehen? War es eine harmlose Auseinandersetzung zwischen ukrainischen Familienangehörigen, oder gab es tatsächlich Gewalttaten? Diese Fragen versuchten am Donnerstag im Rahmen eines Strafprozesses Staatsanwältin sowie Richterin Tatjana Winderholer zu klären. Doch am Ende blieb vieles unklar.
Schilderung des Vorfalls durch eine Übersetzungs-App
Das Verfahren gegen einen 30-jährigen Mann und dessen 28-jährigen Bruder wegen gefährlicher Körperverletzung wurde schließlich unter einer Geldauflage eingestellt. „Ich glaube trotzdem, dass es sich so zugetragen hat, wie in der Anklage beschrieben“, resümierte die Staatsanwältin vor der Einstellung, nachdem man stundenlang versucht hatte, Licht ins Dunkel zu bringen.
Zu Beginn des Prozesses wurde den Angeklagten vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden die damalige Lebensgefährtin des 28-Jährigen, die zugleich Mutter seines Kindes ist, festgehalten und sie gemeinsam mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Die Frau habe daraufhin stark geblutet und eine geschwollene Hand davongetragen. Sie floh dann zu ihrer Nachbarin und Vermieterin. Da sie kaum Deutsch sprach, schilderte sie ihr die Vorfälle mit Hilfe einer Übersetzungs-App.
Widersprüchliche Erklärungen
Die Aussagen der beiden Angeklagten zu den Geschehnissen waren widersprüchlich und verwirrend. Der 30-jährige zukünftige Schwager der Geschädigten erklärte, dass man damals lediglich gefeiert und etwas getrunken habe.
Die Lebensgefährtin seines Bruders habe sich über ein Telefongespräch ihres Freundes so sehr aufgeregt, dass sie Nasenbluten bekommen habe. Warum sie dann irgendwann das Haus verlassen habe, sei ihm nicht klar gewesen.
Der mitangeklagte 28-jährige Bruder und Lebensgefährte der Frau betonte: „Ich bin schlafen gegangen und habe mir keine Gedanken gemacht, wo sie hingegangen ist.“ Auch er erklärte die Verletzungen mit ihrer angeblichen Neigung zu schnellem Nasenbluten. Die geschwollene Hand habe sie sich vermutlich beim Füttern von Tieren zugezogen. Der Kratzer im Gesicht könnte wohl vom gemeinsamen Kind stammen. „Es hat niemanden jemanden geschlagen“, sagte er.
Eine wichtige Zeugin im Prozess war die Vermieterin. Sie habe ihr kleines Haus zunächst an die beiden Angeklagten vermietet, die dann ihre Frauen nachholten.
Blutspuren, zerbrochenes Geschirr und beschädigte Möbel als stumme Zeugen
Die Vermieterin schilderte dann, wie die 23-Jährige in jener Nacht an ihre Tür geklopft habe. Die junge Frau habe offensichtlich barfuß bei eisigem Wetter flüchten müssen. Blutverschmiert und aufgelöst sei sie vor ihr gestanden und habe mit zitternder Stimme die Vorwürfe gegen die beiden Männer formuliert. Mit Hilfe der Übersetzungsapp habe sie ihr geschildert, dass sie von den beiden Männern verprügelt worden sei.
„Ich wollte sie ins Frauenhaus bringen“, berichtete die Vermieterin. Dies habe die Frau jedoch abgelehnt. Schließlich habe sie die Frau auf deren Wunsch hin in den Morgenstunden zurück zur Familie und den beiden Männern gebracht.
War Alkohol im Spiel?
In der Wohnung der Angeklagten seien ihr Blutspuren, zerbrochenes Geschirr und beschädigte Möbel aufgefallen – ein Anblick, der die Vermieterin schockierte. „Es war totales Chaos. Früher war alles top“, sagte sie. Die Männer hätten tief geschlafen und sie habe den Eindruck gehabt, dass diese stark betrunken seien, weil es stark nach Alkohol roch.
Aus Sorge um die 23-Jährige habe sie die Polizei alarmiert, anfangs jedoch nur, um sich zu informieren, nicht, um eine Anzeige zu erstatten. Doch der Beamte habe ihr dann klargemacht, dass es zu einem Polizeieinsatz kommen würde, da sie eine Straftat geschildert habe. Schließlich seien dann Einsatzkräfte in das Haus gekommen und hätten sich um den Vorfall gekümmert.
Geschädigte bestreitet Gewalttaten
Vor Gericht gab die Geschädigte an, dass es keine Schlägerei gegeben habe. Sie betonte immer wieder, dass sie zu Nasenbluten neige, das manchmal so stark sei, dass ihre gesamte Bekleidung beschmutzt werde.
Sie sei lediglich wegen eines angeblich kleinen verbalen Streits zur Vermieterin gegangen und habe vielleicht etwas falsch übermittelt. „Ich weiß nicht, was ich gesagt habe. Nur, dass es keine Schlägerei gab“, erklärte sie. Ihre Schilderung, die sie ebenfalls über die Übersetzungs-App abgegeben habe, sei wohl missverstanden worden.
Ein Polizeibeamter schilderte als Zeuge, dass die 23-Jährige bei ihrem Eintreffen zunächst davon sprach, von ihrem Bruder und ihrem Lebensgefährten geschlagen worden zu sein, auch habe man viele Blutspuren gefunden. Später habe sie dann geschwiegen. Er sagte auch aus, dass manchmal tatsächlich Missverständnisse durch Übersetzungs-Apps entstünden.
Widersprüchliche Aussagen vor dem Kronacher Amtsgericht
Eine Beamtin, die die 23-Jährige später vernommen hatte, schilderte hingegen, dass die Frau den Umgang in der Familie als liebevoll und gut beschrieben habe. „Ich hatte jedoch den Eindruck, dass sie etwas verheimlicht.“
Angesichts der widersprüchlichen Aussagen beschloss das Gericht, das Verfahren gegen die beiden Männer einzustellen, jedoch gegen eine Geldauflage in Höhe von jeweils 2000 Euro. Die Angeklagten akzeptierten die Entscheidung, sichtlich zufrieden.










