Kinderpornografische Videos oder Bildern zu speichern, zu besitzen oder verbreiten sind kriminelle Handlungen, die vom deutschen Rechtsstaat verfolgt und mit hohen Straftaten belegt werden. Inzwischen schon zum „täglichen Brot“ der Justiz gehört es, die Sammler und Täter zu bestrafen. Zwei Verhandlungen vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Kronach wurden in der Vergangenheit unter dem fast gänzlichen Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Der Grund: Ein Verteidiger forderte stets die Aussperrung des Publikums, da „schutzwürdige Dinge“ der erwachsenen Angeklagten zur Sprache kämen.
Familienvater hat Kinderpornos auf dem Handy: Verhandlung in Kronach
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung ist am Donnerstag (12. September)dennoch ein 46-jähriger bisher unbescholtener Familienvater aus dem Landkreis Kronach wegen des Verbreitens und des Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. Eine Geldauflage von 3000 Euro muss er zugunsten des Kinderschutzbundes zahlen.
Nach der öffentlichen Feststellung der Personalien des Angeklagten, versuchte der bekannte Anwalt erneut gänzlich auszuschließen. Der Richter entschied diesmal jedoch, die Anklage der Staatsanwaltschaft ohne Ausschluss zu verlassen, sondern Teilbereiche für die Öffentlichkeit zugänglich zu lassen. Die Vorwürfe lauteten: Der Beschuldigte habe einst auf seinem Handy mehrere Bilddateien und Videos von missbrauchten Kindern im Alter von fünf bis zwölf Jahren besessen und es anderen gleichgesinnten Kinderpornokonsumenten zugänglich gemacht. Nach der Verlesung der Vorwürfe wurden in einer fast halbstündigen Vernehmung die Erklärungen des später Verurteilten hinter verschlossenen Gerichtstüre angehört.
Kinderpornos gesammelt: Amtsgericht Kronach verhängt Bewährungsstrafe
In erneut öffentlicher Sitzung wurden zwei Mitarbeiter des Kriminalamts Coburg vernommen. Einer informierte, dass derartige recherchierte Verdachtsverfahren regelmäßig vom Bundes- an das Landeskriminalamt und dann an die regionalen Polizeibehörden weitergeleitet würden. Der Zeuge: „Alle paar Wochen kommen solche Meldungen.“ Im Fall des Angeklagten sei festgestellt worden, dass die gemeldete IP-Adresse dem Familienkreis des Angeklagten zugeordnet werden musste. Es folgten die Ermittlungen, die nun zur Anklage des 46-jährigen Vaters führten.
Erneut unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit wurden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers gehalten. Das Urteil sprach der Richter dann wieder öffentlich. Er begründete: Der Angeklagte habe in den Verfahren gleich mehrmals Glück gehabt. Zum einen, da der Gesetzgeber im Juni, die Höhe der Eingangsstrafen für derartige Straftaten gesenkt habe und der Angeklagte vor der Verhandlung wohl schon persönlich eigene Schritte gegen seine Veranlagung ergriffen habe. Ein weiteres Mal, da der Angeklagte einen Anwalt gewählt habe, der dafür gesorgt habe, dass das Verfahren auf diese Art und Weise durch geführt wurde. Der Richter abschließend: Er habe sich bemüht, öffentlich eine „schonende“ Urteilsbegründung zu geben. Eine weitere Auflage des Gerichts: Der 46-Jährige muss sich in therapeutische Behandlung in eine Spezialklinik begeben, vorerst ambulant.
Das Verfahren ist bereits rechtskräftig.
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