Zwei ehemalige beste Freunde waren sich nach einen verbalen Streit nicht nur in die Haare geraten, sondern es kam später zur massiven körperliche Gewalt zwischen den Kontrahenten. Zum Prozessauftakt wegen des Tatvorwurfs „gefährliche Körperverletzung“ kam es Anfang April vor dem Kronacher Schöffengericht. Nach unterschiedlichen Zeugenaussagen über die Geschehnisse wurde nun auch die zweite Verhandlung in Kronach abgebrochen.
Prozess muss in Coburg neu aufgerollt werden
Denn: Die weitere Fortsetzung endete mit dem Ergebnis: Die Anklage wird an das die Strafkammer des Landgerichts Coburg überwiesen. Fazit: Dem 46-Jährigen möglichen Hauptübeltäter wird dort dann nicht mehr „nur“ gefährliche Körperverletzung, sondern versuchter Mord mit einem voraussichtlich höheren Strafe zur Last gelegt. Der Prozess muss neu aufgerollt werden.
Verwirrende Geschichten über die Hintergründe der Angriffe berichteten zum Prozessauftakt anfänglich schon der Angeklagte, aber auch der Geschädigte und einige Zeugen. Einige berichteten von den damaligen Übergriffen und Geschehnissen ungenau.
Ehefrau des Angeklagten kassiert eine Ohrfeige
Hintergrund: Der Beginn des Vorgartenkrieges, darunter Punkte aus der Anklageschrift: Die Ehefrau des Beschuldigten soll damals von dessen späteren Ex-Kumpel und jetzt Geschädigten eine Ohrfeige kassiert haben. Der Grund: Unstimmigkeiten, die schon lange in den Köpfen beider Parteien brodelten.
Nach ihren „kassierten Watschen“ am Tattag soll die Lebensgefährtin ihren Partner und jetzigen Angeklagten, der sich im Prozess als erfahrener Karatekämpfer bezeichnete, lautstark um Hilfe gebeten haben. Im Verlauf des Streits soll es dann im Vorgarten zu einem körperlichen Kampf zwischen den Kontrahenten gekommen sein, wobei das kräftige Opfer, gegen seinen schmal gebauten Angreifer unterlag.
Angeklagter wird mit Ziegelstein und Hammer gesehen
Der Angeklagte soll den 55-Jährigen und Ex-Kumpel dann im Vorgarten fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Im Verlauf des Gefechtes soll auch ein Ziegelstein und ein Hammer beim Angeklagten nach Zeugenaussagen gesichtet worden sein. Beendet wurde der Kampf zwischen beiden angeblich, nachdem eine gehbehinderte Verwandte des Opfers körperlich beschwichtigend eingriff. Sie soll den Angeklagten weggezogen haben, um Schlimmeres zu verhindern.
Eine Zeugin aus dem Verwandtschaftskreis des Geschädigten berichtete jetzt im Fortsetzungsprozess, dass sie gesehen habe, wie der Angeklagte auf ihrem Verwandten gekniet habe. „Ich weiß nicht, wie der Streit angefangen hat.“ Der Angeklagte habe das Opfer so kräftig gewürgt, dass dessen Augen aus dem Kopf quollen. „Man hat das Weiße schon gesehen.“ Irgendwann habe der Angeklagte auch einen Vorschlaghammer in der Hand gehabt, aber ob er damit zuschlug, habe sie nicht gesehen.
Verwandte zieht Angeklagten vom Opfer
Maßgeblich für den Abbruch der Verhandlung war später die Zeugenaussagen der gehbehinderte Verwandten, die die Schlägerei angeblich beendete. Sie erinnere sich, dass eine nahe Verwandte sie einst anrief und ihr die Notlage des Verwandten schilderte. „Ich bin ohne Schuhe raus und dort hin .“ Gesehen habe sie damals: Der Angeklagte habe auf dem Opfer gesessen und habe diesen gewürgt.
Die Belastungszeugin: „Der Mann hat schon seine Augen verdreht. Man konnte schon das Weiße sehen. Den Anblick werde ich nie vergessen.“ Mit den Händen habe sie den Angeklagten zurück gezogen. „Ich musste mich abstützen, ich hatte meinen Gehstock nicht dabei.“
Opfer und Helferin mit Vorschlaghammer bedroht
Der Angeklagte habe schließlich nach ihrem Schlichtungsversuch vom Opfer abgelassen, später aber beide während der Flucht mit einem Vorschlaghammer bedroht. „Er hat gesagt, er erschlägt uns.“
Die Staatsanwältin beantragte nach einer Pause, das Verfahren an die nächst höhere Instanz, an das Landgericht in Coburg zu überweisen. Richter Matthias Jakob begründete gegenüber unserer Zeitung, dass die letzte Zeugin berichtet habe, dass der Angeklagte nicht freiwillig vom Tötungsversuch zurück getreten sei. Dies erfülle wohl nun den Straftatbestand des versuchten Mordes.
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