„Warum schlägst du Frau und Kinder?“ hat im September vergangenen Jahres ein 25-jähriger Mann mit Migrationshintergrund seinen deutschen Nachbarn gefragt. Die Antwort blieb der 39-jährige Arbeiter aus dem südlichen Landkreis dem Fragesteller aber schuldig. Im Gegenzug verprügelte er ihn und nahm ihn auch in den Schwitzkasten. Am Donnerstag musste sich der Agressor dafür vor dem Kronacher Amtsgericht unter Vorsitz von Tatjana Winderholer verantworten.
Opfer fiel verängstigte Frau auf
Die Anklage ging von einer gefährlichen Körperverletzung an dem Streitschlichter aus. Diesem war damals eine verängstigte Frau in in der Nähe seines Hauses aufgefallen. Der Staatsanwalt trug vor, dass die Frau schreiend – zusammen mit ihren Kindern – am Straßenrand saß. Im Verlauf soll dann der 39-jährige Mann sofort auf den 25-Jährigen eingeschlagen und ihn gewürgt haben, nachdem der Jüngere ihn angesprochen hatte.
„Das stimmt nicht ganz“, erklärte der Angeklagte und schilderte die Vorfälle an diesem Abend aus seiner Sicht. Er gab zu, dass er sich damals mit seiner Lebensgefährtin, Mutter zweier Kinder, lautstark im Freien gestritten habe. Der 25-jährige, der in Begleitung eines weiteren Mannes war, habe ihn vor seiner Wohnungstüre „als Frauenschläger“ bezeichnet. „Ich habe ihn dann gefragt, was er hier will,“ erklärte der Angeklagte.
Angeklagter: Ich habe ihn nur am Kragen gepackt
Auf Nachfrage des Gerichts gab er zu: „Ich war an dem Tag schlecht gelaunt.“ Er habe den jungen Mann dann jedoch nur weggeschubst. Dessen Reaktion sei gewesen: „Er hat sofort zugeschlagen, mich an die Wand gedrückt und mit der Faust verprügelt.“
Schließlich sei es zu einer Rangelei gekommen. Der Angeklagte gab zu: Vielleicht habe er ihn dabei auch an der Nase erwischt. Er beteuerte weiter: „Ich habe ihn nur am Kragen gepackt, nicht gewürgt.“
Frau sitzt weinend und schreiend am Straßenrand
Der Geschädigte erinnerte sich an den Tag: „Ich habe mich mit einem Freund auf der Straße getroffen.“ Seine Hand sei nach einem Unfall verletzt und deshalb verbunden gewesen.
Aufgefallen sei ihm damals die Frau, die schreiend und weinend mit ihren kleinen Kindern am Straßenrand saß. „Ich bin hingegangen, um ihr zu helfen.“ Nachdem er sie fragte, was passiert sei, habe sie auf ihren Lebensgefährten gezeigt, der gerade ins Haus gehen wollte. „Ein Kind hat dann zu mir gesagt, ich solle seiner Mama helfen.“
Als Passanten hinzukommen endet der Angriff
Aus Wut habe er dann zu dem Angeklagten gesagt: „Du schlägst Frau und Kind?“ Der Mann sei dann sofort auf ihn zugelaufen und habe einfach zugeschlagen. Er habe zwar versucht, sich zu wehren. Da jedoch nur die linke Hand beweglich gewesen sei, sei ihm das kaum gelungen. Dann habe der Angeklagte ihn noch in den Schwitzkasten genommen. „Mir war kurz schwarz vor den Augen.“
Geendet hätten die Angriffe nachdem weitere Passanten hinzu kamen. Der Angeklagte habe sich entfernt und er sei in die Ambulanz der Klinik gebracht worden.
Zeuge: Angeklagter war sehr aggressiv
Der Freund und Arbeitskollege des Geschädigten bestätigten als Zeugen die meisten Angaben. „Er ist zur Frau gegangen um zu helfen.“ Er selbst habe bemerkt, dass der Angeklagte sehr aggressiv gewesen sei. Er habe seinen Kumpel helfen wollen, es sei ihm jedoch nicht gelungen. Lediglich aus dem Würgegriff habe er ihn am Ende befreien können.
Die Lebensgefährtin bestätigte: „Ich habe geweint als die beiden Herren kamen. Ich war mit den Kindern auf dem Boden.“ Ihr Lebensgefährte habe sie nach einem Streit damals geschubst, deshalb sei sie zu Boden gefallen. Die Schlägerei habe sie nicht beobachtet, da sie mit den Kindern flüchtete.
Angeklagter hat 15 Einträge im Strafregister
15 Einträge im Strafregister des Angeklagten musste die Richterin verlesen. Der hatte in den vergangenen Jahren auch mal wegen einschlägigen Straftaten im Gefängnis gesessen, sich in den vergangenen Jahren jedoch straffrei verhalten. Der Staatsanwalt wollte eine einjährige Bewährungsstrafe und 3500 Euro Geldauflage.
Eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und eine Geldauflage von 2000 Euro kassierte der Angreifer dafür am Donnerstag vom Kronacher Amtsgericht unter Vorsitz von Tatjana Winderholer. Der Grund; gefährliche Körperverletzung an einem vermeintlichen Streitschlichter.
Die Richterin glaubte in ihrem Urteil den Aussagen des Zeugen und des Geschädigten. Straferschwerend müsse berücksichtigt werden, dass der Angeklagte sein Opfer auch in den Schwitzkasten genommen habe, wobei eine gewisse Lebensgefahr bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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