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"Der Führer sagt Danke"
Prozess in Kronach: Hitler-Bilder im Chat - Wer war es?
Gericht KC
Am Gericht in Kronach wurde ein Vorfall in einer heimischen Kita verhandelt. // Foto: Marco Meißner
Kronach – Ein Mann steht vor Gericht wegen Hitler-Bildern im Chat. Der Prozess wirft Fragen über die Nutzung der Handynummer auf.

 Zufallsrecherchen der Kriminalpolizei im Netz brachten einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Kronach 
nun auf die Anklagebank des Amtsgerichts Kronach. Der Angestellte eines Familienunternehmens soll im April 2023 und am Geburtstag von Adolf Hitler, dem 20. April, einer Gruppe von 28 Teilnehmern zwei Mal Bilder des „Führers“ ausgeschmückt mit lobenden Worten gepostet haben. Verwenden und Versenden von Abbildungen und Texten von verfassungsfeindlichen und terroristischen Organisationen in zwei Fällen, lauteten am Donnerstag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Angeklagter legt Einspruch ein

Der Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in unbekannter Höhe eingelegt und wurde somit zum Angeklagten in der öffentlichen Gerichtsverhandlung. Im Detail warf ihm der Staatsanwalt vor, dass der 41-Jähriger neben den Bildern auch noch strafrechtlich relevant getextet habe. Tenor: „Der Führer sagt Danke“ und dann  „Ich bin mit Dir zufrieden.“

Der Angeklagte gab zu, dass die vorgeworfenen Texte von seiner Handynummer aus gesendet wurde. Er schränkte ein: Dies sei vor allem eine allgemeine Karte und Verbindung gewesen, die einige Mitarbeiter in seinem Unternehmen benutzen könnten. So werde diese Nummer mit einer Multikarte geführt und vor allem bei Notfällen genutzt. Zum Beispiel, wenn  Außendienstler eine Panne hätten. 

„Wer und was das damals war, entzieht sich meiner Kenntnis"

Er könne nicht sagen, wer von den Mitarbeiter damals die Whatsapps abgesetzt habe. Er sei es in keinem Fall gewesen. Alle Zugriffsberechtigte könnten auch in den Chat hineinschreiben und posten. „Wer und was das damals war, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß nicht, wie das passiert ist.“ Damals habe er die besagten Whatsapp zwar selbst gelesen. „Ich habe nichts darauf gegeben,“ sagte er.  

Ein Kriminalbeamter berichtete als Zeuge, dass man damals wegen der Verwendung von verfassungsfeindlichen Bildern gegen einen anderen möglichen Beschuldigten ermittelt habe. Hinweise dazu seien aus der Bevölkerung gekommen.

Zeuge: Angeklagter Hauptbesitzer der Mobilfunknummer

Dabei sei man auf die Chatgruppe des Angeklagten gestoßen. Als Hauptbesitzer der Mobilfunknummer sei eindeutig der Angeklagte verifiziert worden. Festgestellt wurde dabei auch, dass er das Handy auch sehr oft für sehr private Dinge nutze. Auf die Frage von Richterin
Tatjana Winderholer, ob der Angeklagte die Namen der Zugriffsberechtigt benennen könne, verweigerte der Angeklagte die Informationen mit den Worten: „Ich will niemanden verpfeifen.“

Die Richterin beendete das Verfahren vorerst ohne Urteil. Kriminalbeamte sollen nun weitere Ermittlungen durchführen. Nach deren Abschluss soll das Verfahren neu aufgerollt werden und ein neuer Gerichtstermin festgelegt werden.    

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