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Verhandlung in Kronach
Gericht klärt: Einvernehmlicher Sex oder Vergewaltigung?
Das Schöffengericht Kronach musste sich mit einem schwierigen Fall beschäftigen.
Das Schöffengericht Kronach musste sich mit einem schwierigen Fall beschäftigen. // Symbolbild: Oliver Berg, dpa
Kronach – Mit der Frage, ob ein Mann seine Zufallsbekanntschaft vergewaltigt hat oder nicht, musste sich das Kronacher Schöffengericht befassen. Ein nicht ganz einfacher Prozess.

War es ein einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen einem Paar aus dem Landkreis Kronach, oder war es eine Vergewaltigung einer stockbetrunkenen und damit widerstandsunfähigen Person? Diese Fragen musste am Mittwoch das Kronacher Schöffengericht klären. Ein 58-jähriger Mann und seine 47-jährige Zufallsbekanntschaft aus dem Landkreis Kronach hatten in der Wohnung des Mannes Sex.

Erst jetzt, fast genau zwei Jahre nach dem Vorfall, landete der rätselhafte und komplizierte Fall vor Gericht. Vorgeworfen wurden dem Mann Vergewaltigung. Der Tatbestand ist rechtlich gegeben, wenn ein Täter erkennt, dass sein Opfer betrunken ist, sich kaum verbal oder körperlich wehren kann und er trotzdem mit ihr den Beischlaf vollzieht. Dies gilt auch, wenn das Opfer vorher zugestimmt hat.

Schwer wurde die Klärung des Falles für die Prozessbeteiligten: Denn der geistig unterdurchschnittliche entwickelt Angeklagte, konnte nur schwer verständliche und zum teil unlogische Angaben zum Tatverlauf machen. Er gab jedoch zu, dass es damals zum Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sei. Seinen Angaben nach hätte die 47-Jährige sich einige Zeit ohne seine wirkliche Zustimmung in seine Wohnung eingenistet.

Nur wenig Alkohol

An dem besagten Tag sei folgendes passiert: „Sie hat ja dazu gesagt“, erklärte er. Seinen vagen Angaben zufolge habe er an dem besagten Abend kaum oder nur wenig getrunken. Überhaupt halte sich sein Alkoholkonsum grundsätzlich in Grenzen, im Gegensatz zu seiner damals Bekannten. Er gab im Gerichtssaal zu: „Es war vielleicht falsch, mit ihr in dem Zustand Sex zu haben. Ich hätte sie rausschmeißen sollen, das wäre besser gewesen.“ Der Anwalt des Angeklagten Helmut Geiger hatte zum Prozessauftakt darauf aufmerksam gemacht, dass sein Mandant kaum lesen und schreiben könne.

Mit 3,1 Promille Alkohol im Blut

Die mutmaßlich vergewaltigte Frau, die zum Tatzeitpunkt 3,1 Promille Alkohol im Blut hatte, schilderte als Zeugin ihre Sicht: Sie habe den Angeklagten zufällig am Kronacher Bahnhof kennengelernt. Der Mann habe sie angesprochen und sie sofort zu sich nach Hause eingeladen. Schon an dem Abend habe sie als Alkoholabhängige einiges und zu viel getrunken. In den nächsten Tagen habe der Angeklagte immer wieder Sex gewollt. Sie habe das jedoch vehement abgelehnt. Später an dem besagten Abend habe er „keine Ruhe mehr gegeben.“

Im Verlauf des Tattages habe sie allein in dessen Abwesenheit zwei Flaschen Schnaps getrunken. „Eine Flasche Wodka, eine Flasche Jägermeister.“ „Dann hat er mich ausgezogen. Ich habe ihn weggestoßen, aber ich war zu betrunken, dann hat er den Geschlechtsverkehr vollzogen“, sagte sie bestimmt.

Und weiter: „Ich war wirklich zu besoffen und wehrlos, ich habe nicht ja gesagt.“ Nachdem sie ihren Rausch einigermaßen ausgeschlafen hatte und der Angeklagte zur Arbeit ging, sei sie zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet.

„Ich hätte es doch verstanden, wenn sie keinen Sex gewollt hätte, ich habe mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen“, beteuerte der Angeklagte. Nicht er, sondern die 47-Jährige habe ihn zuerst am Bahnhof angesprochen.

Auf dem Weg in die Wohnung habe diese schon eine Flasche Wodka herausgezogen und daraus getrunken. Seine Zufallsbekanntschaft sei gleich mehrere Tage bei ihm geblieben. „Ich habe sie aber aus meinem Bett verbannt.“

Polizeibeamten bestätigten, dass die Vernehmung von Täter und Opfer sich äußerst schwierig gestaltete. Die Aussagen der 47-Jährigen hätten wenig Widersprüchliches enthalten. Sie habe aber bereits Entzugserscheinungen gezeigt.

Ein Gutachter, der für die Begutachtung des 47-jährigen Opfers hinzugezogen worden war, berichtete, dass die Frau nach der Tat noch rund 2,45 Promille im Blut gehabt und auch da noch Ausfallerscheinung gezeigt habe. „Die Widerstandsfähigkeit wahr wohl ziemlich eingeschränkt“, so der Sachverständige.

Der Verteidiger glaubte nicht, dass sein Mandant hätte erkennen können, dass die Frau willenlos gewesen sei. Schon allein aufgrund seiner minderen Intelligenz sei er dazu nicht in der Lage gewesen. Sein Antrag, den Angeklagten ebenfalls von einem Sachverständigen begutachtet zu lassen, lehnte das Gericht ab.

Der Staatsanwalt beantragte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren ohne weitere Auflagen. Der Angeklagte hätte erkennen können, dass die Frau stockbetrunken war.

Dessen Intelligenz sei nicht so stark eingeschränkt, da er teilweise auch logisch handeln könne. „Es war für den Angeklagten erkennbar.“ Schon allein, dass sein Opfer stark gelallt und vorher in die Hose gemacht hatte, hätte für ihn eine Warnung sein müssen.

Noch einmal untermauerte der Verteidiger, dass der Angeklagte nicht die geistigen Fähigkeiten besitze, um die Situation richtig einzuschätzen. Er zeigte sich jedoch einverstanden mit der geforderten Bewährungsstrafe für seinen nicht vorbestraften Mandanten.

Eine Warnung

Zwei Jahre zur Bewährung lautete denn auch das Urteil von Richter Matthias Jakob. „Sie war in einem Zustand, indem sie nicht mehr einwilligen konnte“, so das Urteil des Richters. Deshalb müsse der Angeklagte wegen Vergewaltigung verurteilt werden. Ihn deshalb ins Gefängnis zu stecken, sei aufgrund der Eigenart der Tat nicht gerechtfertigt.

„Es wird ihm eine Warnung sein. Wahrscheinlich eine einmalige Sache. Er wird wohl keine Frau mehr mit nach Hause nehmen.“

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