Ein Mann aus Reichenbach (Landkreis Kronach) kaufte vor circa einer Woche über ein Kleinanzeigenportal im Internet einen Laubbläser zum Preis von 230 Euro. Den Kaufpreis überwies er über einen Zahlungsdienstleister und wählte dabei die Option "Familie und Freunde" aus – ein teurer Fehler, wie sich herausstellte. Denn wie die Polizei berichtet, besteht für diese Zahlungsoption kein Käuferschutz.
Nach der Zahlung brach der Kontakt zum Verkäufer ab. Der Laubbläser wurde nicht geliefert, und das Geld ist "unwiederbringlich verloren", heißt es im Polizeibericht. Erst vor circa fünf Wochen meldete die Polizeiinspektion Kronach einen ähnlichen Vorfall aus Tettau.
Betrug über Kleinanzeigenportal – Geld von Mann aus Reichenbach "unwiederbringlich verloren"
Die Beamten aus Ludwigsstadt warnen deshalb ausdrücklich davor, Zahlungen als "Familie und Freunde" oder generell über Zahlungswege ohne Käuferschutz vorzunehmen.
Stattdessen wird zur Nutzung sicherer Zahlungsmethoden mit Käuferschutz geraten, beispielsweise zur Option "Waren und Dienstleistungen". Käufer sollten sich nicht auf Zahlungen ohne Käuferschutz einlassen. "Zahlen Sie lieber über eine geschützte Zahlungsmethode und rechnen Sie die geringen Zusatzkosten in den Kaufpreis ein", mahnt die Polizei. Lehnt der Verkäufer dies ab, sei definitiv Vorsicht geboten. Im Idealfall wird die Ware persönlich übergeben und bei der Abholung in bar bezahlt.












