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Justiz
Gerangel oder massive Gewalt?
Ein Fall von Gewalt in der Partnerschaft wird derzeit vor dem Kronacher Schöffengericht verhandelt.
Ein Fall von Gewalt in der Partnerschaft wird derzeit vor dem Kronacher Schöffengericht verhandelt. // Symbolbild: M. Dörr/M.Frommherz/fotolia.com
Kronach – Prozessauftakt vor dem Kronacher Schöffengericht: Ein 30-Jähriger aus dem Landkreis Kronach soll unter Alkoholeinfluss seine jetzige Verlobte gewürgt und stark verletzt haben.

Es ist dem tapferen und resoluten Eingreifen von Passanten zu verdanken, dass ein Streit und eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einem Paar nicht noch schlimmer endeten.

Im Juli vergangenen Jahres hörten Spaziergänger in der Abenddämmerung die Hilferufe einer Frau aus einem Mehrfamilienhaus in einer Gemeinde im Landkreis Kronach. „So etwas kenne ich nur aus dem Fernsehen“, berichtete am Mittwoch vor dem Kronacher Schöffengericht von dem anschließenden Szenario eine schockierte Frau als Zeugin.

Der 30-jährige mutmaßliche Verursacher muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Mit einem Urteil kann aber erst Mitte April gerechnet werden. Der Grund: Der Angeklagte bestreitet den brutalsten der Übergriffe auf die Frau: nämlich sie gewürgt zu haben. In der Fortsetzungsverhandlung muss deshalb ein Gerichtsmediziner seine Einschätzung zu den erlittenen Verletzungen der Geschädigten abgeben.

Paar ist inzwischen verlobt

Die Staatsanwältin beschrieb in ihren Vorwürfen, was damals hinter verschlossenen Türen zwischen dem Paar – das inzwischen verlobt ist – geschehen sein soll.

Genauere Details konnten nicht wiedergegeben werden, da die Geschädigte später bei der Polizei, trotz massiver Verletzungen, keine oder nur verhaltene Aussagen machte.

Der angeklagte Vorgang: Nach einem Streit und einem Gerangel soll die 24-Jährige, die zwischenzeitlich Mutter geworden ist, zu Boden gefallen sein. Im Anschluss soll der Angeklagte seine Partnerin gewürgt haben − mit unbekannter Dauer.

Fünf Passanten sollen aufgrund der Hilfeschreie des Opfers versucht haben, mit den Bewohnern der Wohnung in Kontakt zu treten. Eine Passantin soll den Angeklagten, der auf den Balkon kam, gefragt haben „Wird hier jemand geschlagen?“ Der Befragte soll daraufhin geantwortet haben: „Du jetzt gleich.“ Die Passanten riefen daraufhin die Polizei, die massiv verletzte Frau musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Dass es damals zu einem „Gerangel“ zwischen ihm und seiner Partnerin gekommen war, gab der Angeklagte zu Prozessbeginn zu. Er erklärte jedoch: „Gewürgt habe ich sie nicht.“ Als Grund für die massiven Halsverletzungen gab er an, dass seine Partnerin sich ihre Halskette selbst mit Gewalt abgerissen habe und es so zu ihren Halsverletzungen gekommen sei. „Sie hat das gemacht, ich nicht“, betonte der Angeklagte.

Richter Matthias Jakob warnte den Angeklagten: Diese Aussage stehe nicht im Einklang mit dem Verletzungsbild. Die Staatsanwältin fügte hinzu: „Sie stehen bereits unter Bewährung. Wenn sie dabei bleiben, kommt eine Gefängnisstrafe heraus.“

„Er hat mich nicht gewürgt“

Nach der Beratung mit seinem Anwalt erklärte dieser für seinen Mandanten: „Er hat die Hinweise der Staatsanwaltschaft verstanden, er bleibt aber dabei.“

Die 24-jährige Geschädigte erklärte, dass sie inzwischen mit dem Angeklagten verlobt sei und ihn bald heiraten werde. Sie entschuldigte den Vorfall damit, dass sie und ihr Partner damals betrunken gewesen seien. Zu Boden gefallen sei sie damals, da sie wegen eines verschütteten Salates ausgerutscht sei. „Er hat mich nicht gewürgt, ich habe mir die Kette selbst weggerissen.“

Die Geschädigte: „Ich habe kein Interesse, dass er bestraft wird. Wir haben ein Kind, wir haben uns alles so schön aufgebaut.“

Die Passanten, die die Polizei alarmiert hatten, beschrieben die damals erlebten Szenarien fast gleichbleibend. Man habe die Geschädigten beim Spaziergang lautstark schreien gehört.

Eine von ihnen sagte aus, sie habe der Frau durch ein offenes Fenster zugerufen und gefragt, ob sie Hilfe brauche, was diese bejaht habe. Dann habe der Angeklagte ihr selbst, wie in der Anklage beschrieben, Schläge angedroht. Eine andere weibliche Stimme aus der Wohnung habe gewarnt, dass die Geschädigte leise sein sollte.

Ein weiterer Zeuge erinnerte sich, dass die Geschädigte gerufen habe „Ich kann nicht mehr.“ Irgendwann sei die Verletzte fast atemlos aus dem Haus „gestolpert“ und habe sich kaum noch auf den Beinen halten können. Aufgefallen seien sofort die Würgemale, die zu dem Zeitpunkt noch rot waren − und ein eingeblutetes Auge.

Die junge Frau habe sich dabei ständig ihren Bauch gehalten und beteuert, dass sie selber daran schuld sei, dass sie geschlagen worden sei. Es sei nicht das erste Mal gewesen, da sie ihren Partner „immer so sehr reize“. Eine Zeugin: „Sie hat fürchterlich ausgesehen. Es war wie im Film.“

„Ordentlich Gewalt“ ausgeübt

Die Staatsanwältin bedankte sich bei den Zeugen mit den Worten: „Herzlichen Dank, dass Sie eingegriffen haben.“

Polizeibeamte, die nach der Alarmierung am Tatort eingetroffen waren, bestätigten als Zeugen die massiven Verletzungen der damals alkoholisierten Frau und die Anwesenheit einer Gruppe von Passanten.

Einer der Beamten: „Da wurde ordentlich Gewalt ausgeübt.“

Nachdem der Angeklagte den Würgevorgang massiv bestreitet, muss in der kommenden Verhandlung ein Gerichtsmediziner sein Gutachten vortragen. Die Verhandlung soll am 14. April fortgesetzt werden.

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