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Angriff
Mitarbeiter mit der Reitpeitsche traktiert?
Ein 25-jähriger Mann muss sich wegen einer Reihe von Straftaten vor Gericht verantworten.
Ein 25-jähriger Mann muss sich wegen einer Reihe von Straftaten vor Gericht verantworten. // Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Kronach – Ein 43-Jähriger soll einen Mitarbeiter geschlagen haben. Beim Prozessauftakt vor dem Kronacher Amtsgericht behauptete der Angeklagte, „nur Spaß“ gemacht zu haben.

Einen genervten Mitarbeiter zu weiteren Inventurarbeiten motivieren, das wollte im Juli vergangenen Jahres ein 43-jähriger stellvertretender Chef eines mittelständischen Unternehmens im Landkreis Kronach.

Das Mentaltraining mit Hilfe einer Reitpeitsche ging für den leitenden Angestellten jedoch später extrem nach hinten los. Denn: Seit Donnerstag muss sich der Gehaltsempfänger des Betriebes als Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kronacher Amtsgericht und vor Richterin Ilsable Durst verantworten.

„Ich wollte Spaß verbreiten, so dass sie nicht so schlecht gelaunt sind, die Reitpeitsche gehört dazu“, erklärte der Angeklagte unter anderem die vorausgegangenen Vorwürfe des Staatsanwaltes. Diese lauteten: Der Angeklagte soll damals einem osteuropäischen Mitarbeiter in seinem Büro das „Pferdezuchtgerät“ auf die Schulter und das Bein geschlagen und zumindest am Oberschenkel eine Verletzung in Form von Striemen hinterlassen haben.

Fehlerhafte Arbeitsweise

Warum er damals von der angeblich ständig fehlerhaften Arbeitsweise gleich von mehreren Fachkräften genervt worden war, schilderte der Angeklagte im Gerichtssaal.

Seine Mitarbeiter seien damals bereits seit Tagen mit den Inventurarbeiten beschäftigt gewesen. Sie hätten jedoch nach mehrmaligen Wiederholungen immer wieder andere Stückzahlen geliefert. In dieser Zeit habe er selbst die Geschäftsführung vertreten müssen, Warenlieferungen an Kunden konnten nicht durchgeführt werden.

Die nachlässigen Mitarbeiter habe er deshalb in sein Büro gerufen, auch den später 31-jährigen Geschädigten, der zu dem Zeitpunkt seines Vortrages auf einem Stuhl saß. „Ich habe gebeten, zählt noch mal nach.“ Der habe jedoch nur eine schnippische Antwort gegeben.

Die Reitpeitsche habe er oft bei derartigen Gesprächen in der Hand gehabt, auch an diesem Tag. Mit der habe er – ebenfalls wie immer - nur etwas herumgefuchtelt. „Ich habe gesagt, gebt euch noch einen letzten Ruck. Ich wollte positive Stimmung verbreiten.Ich wollte ein Lächeln in die Gesichter bringen.“ Bei seinen Bitten habe er den angeblich geschädigten Mitarbeiter mit der Gerte höchstens etwas leicht berührt.

Schimpfen ohne Ende

Die Büroszene mit der Reitpeitsche schilderte auch der Geschädigte. Während des Vortrags zur Wiederholung der Arbeiten habe der Angeklagte mit der Pferdepeitsche herumgefuchtelt. „Ich habe gedacht, der macht nur Spaß.“ Der Angeklagte habe dabei immer wieder geschimpft und sich beschwert, dass die Inventur schon vier Mal falsch gewesen sei.

Ex-Geschäftsführer motiviert zur Anzeige

„Ich habe dann nur gesagt, machen Sie doch selber mit.“ Dann habe der aufgezogen, zuerst aber nur die Lehne seines Stuhles getroffen, dann aber seinen Oberschenkel. Alle hätten wortlos das Büro verlassen. Erst nach einigen Tagen sei er zur Polizei gegangen, da ein weiterer, inzwischen Ex-Geschäftsführer, ihm später erklärte, dass er sich das nicht gefallen lassen müsse. „Er hat es von Kollegen erfahren, er hat gesagt, dass darf nicht passieren.“

Weitere Mitarbeiter, die sich an dem Tag mit im Büro aufhielten, den Vorgang wohl nur mit Abstand mitbekommen hatten, bestätigten, dass der Angeklagte mit der Peitsche auf den Kollegen eingeschlagen habe. Der Aufgebrachte habe aber nicht nur das Bein, sondern auch dessen Schulter getroffen. Einer der Zeugen: Der Angeklagte sei an dem Tag „rosarot im Gesicht“ gewesen. „Er macht immer Spaß mit der Peitsche. Bei mir hat er immer nur Spaß gemacht.“ An diesem Tag habe der jedoch richtig zugeschlagen. „Das war kein Spaß mehr.“

Verteidiger Michael Linke forderte, in Form von Beweisanträgen weitere Zeugen zu hören. Sie sollen bestätigen, dass der Geschädigte von einem ehemaligen Geschäftsführer nach der Anzeige außergewöhnliche Überstundenleistungen erhalten habe.

Der Geschädigte soll selbst einmal erzählt haben, dass er im Gericht zugunsten derjenigen Leute aussagen würde, die ihm am meisten zahlen.

Die Verhandlung soll deshalb am 24. April um 15 Uhr mit weiteren Zeugen fortgesetzt werden.

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