Vermeintliches Verbraucherrecht ist manchmal kein straffreies Recht. Diese Erfahrung musste ein 66-jähriger Rentner als Kunde in einem Baumarkt im Landkreis Kronach machen. Eine Filialleiterin hatte im Januar vergangenen Jahres ihm den freiwilligen Umtausch eines defekten und gefüllten Benzinkanisters im Wert von 23 Euro verweigert. Im Anschluss besorgte sich der wutentbrannte Kunde aus dem Landkreis Saalfeld ohne Einwilligung des Personals seinen bereits bezahlten Ersatz auf eigene Faust und verließ damit ungenehmigt den Laden.
Kanister nicht umgetauscht: Kunde rastet in Kronacher Baumarkt aus - und steht nun vor Gericht
Eine bürokratische, polizeiliche, strafrechtliche und vor allem teure Lawine löste er mit seinem Handeln aus. Ein kulantes Handeln des Personals hätte dies verhindern können. Doch: Nun musste sich der bisher unbescholtene Mann wegen Raubes am Mittwoch in einem aufwendigen Prozess vor dem Kronacher Schöffengericht verantworten.
Dieser Strafbestand sieht bei einfachen Raub eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten auch, dass er beim Verlassen des Ladens den im Weg stehenden Kassierer leicht zur Seite geschoben und ihm die drohende Frage gestellt habe: „Willst eine aufs Maul?“ Deshalb kam auch der Vorwurf der Bedrohung hinzu.
Vorfall in Baumarkt in Kronach: Angeklagter habe nicht gewusst, dass sein Verhalten gegen das Gesetz verstoße
Was an dem Tag im Baumarkt passierte, erklärte der Angeklagte über seinen Anwalt. Der informierte, dass alles so passiert sei, wie in den Vorwürfen der Staatsanwältin geschildert wurde. Lediglich an die Bedrohung und das Wegschieben des Kassierers könne sich sein Mandant nicht erinnern, womöglich, weil er so wütend war.
Der habe damals jedoch geglaubt, dass sein Verhalten gerechtfertigt sei. In einem späteren Beratungsgespräch, nach Anklage der Staatsanwaltschaft, habe er als Anwalt im als Pflichtverteidiger erklären müssen, dass das, was er getan habe, gegen das Gesetz verstoße. „Er hat gedacht, sein Verhalten ist in Ordnung.“
Wegen Benzinkanister ausgerastet: Reklamation wurde im Baumarkt abgelehnt - Kunde wütend
„Ich bin kein gewalttätiger Mensch“, erklärte der Angeklagte selbst. Schon oft habe er defekte Ware umtauschen müssen und nie Probleme gehabt. Den kaputten Kanister habe er nach der Aktion zurückgelassen. Er sei wütend gewesen, da ihm die Reklamation in dem Baumarkt verweigert wurde.
Den Plastikkanister habe er damals nach dem Kauf zum Transport in seinen Kofferraum gelegt, in einem Kreisverkehr habe er dann einen Benzingeruch wahrgenommen. Der Angeklagte gab zu, dass der werksseitig fest verschlossen Kanister im Wagen umgekippt sei. Nach der Geruchsbelästigung habe er nach einer Kontrolle gesehen, dass eine Naht des Behälters geplatzt war.
„So was muss ein Kanister doch aushalten“, resümierte er. Schon oft habe er das Produkt gekauft und nie Probleme gehabt. Der Kassierer bestätigte, dass er damals die Filialleiterin gefragt habe, ob man den Kanister umtauschen darf. Gemeinsam sei man jedoch der Meinung gewesen, dass der beim Verlassen des Ladens noch in Ordnung war.
Schließlich habe man auf dem Kassenband keine Flecken entdeckt. Möglicherweise habe der Kunde den Schaden selbst verursacht. Der aufgebrachte Kunde habe nach der Verweigerung und der Selbstbedienung ihn schmerzfrei zur Seite geschoben und dabei die Drohung ausgestoßen.
In Kronacher Baumarkt: Kunde verlässt Baumarkt, ohne zu zahlen und bedroht Mitarbeiter
Auf Anfrage der Staatsanwältin musste der Angeklagte schildern, was für ihn ein normaler Umtausch sei. Sie hielt ihm vor, dass er nach der Verweigerung der Reklamation den Laden einfach verlassen müssen. Seine Ansprüche nach dem Umtausch hätte er später über einen Anwalt und in einem Zivilverfahren einklagen können.
Der Angeklagte konterte: Er habe wegen 23 Euro keinen Anwalt einschalten wollte. Außerdem habe er den Sprit gleich gebraucht wegen geplanter Waldarbeiten am Nachmittag. Er habe nicht einige Monate warten wollen, bis er ein Klageverfahren abgeschlossen ist.
Raub in Kronacher Baumarkt: Angeklagter zeigt sich laut Staatsanwältin kooperativ - aber nicht einsichtig
Ein Polizeibeamter berichtete, dass nach Anzeige durch den Baumarkt ein Verfahren gegen den Angeklagten eingeleitet wurde. Anhand der Bezahlung mit Bankkarte habe man den flüchtigen Kunden ermitteln können. Der habe bei der ersten Vernehmung sich kooperativ erklärt und gesagt: „Ich habe nichts falsch gemacht.“ Die Staatsanwaltschaft habe dann das Verfahren weiter geführt. Der Beamte wusste, dass der kaputte Kanister im Baumarkt später in eine Art Wanne deponiert wurde, wahrscheinlich um weiteres Auslaufen zu verhindern.
Die Staatsanwältin zweifelte in ihrem Plädoyer, dass der Kanister ohne Zutun des angeklagten Kunden kaputtgegangen sei. „Es ist unplausibel, dass der nur umgefallen ist.“ Der Fall hebe sich trotzdem gegenüber der sonstigen Straftat Raub ab und müsse als minder schwerer Fall gewertet werden. Sie wollte eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr. Sie kritisierte auch: „Der Angeklagte habe sich eingelassen, ist aber nicht wirklich einsichtig.“
Wegen Benzinkanister in Baumarkt ausgerastet: Geht die Staatsanwaltschaft in Berufung?
„Er hatte eine falsche Rechtsauffassung“, verteidigte der Anwalt seinen Mandanten. Eine geringe Geldstrafe reiche aus.
Eine Geldstrafe von 1200 Euro (40 x 30 Tagessätzen) verhängte Richter Matthias Jakob in seinem Urteil. Der Angeklagte sei damals einem Verbotsirrtum unterlegen. Die Staatsanwältin sieht das Urteil als nicht angemessen an. Sie behielt sich vor, in Berufung zu gehen.













