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Urteil in Kronach
Rentner verschickt Pornobilder
Per Whatsapp hat ein Rentner seiner Nachbarin Nacktbilder geschickt. Der Frau gefiel das gar nicht.
Per Whatsapp hat ein Rentner seiner Nachbarin Nacktbilder geschickt. Der Frau gefiel das gar nicht. // Symbolbild: Marcus Brandt/dpa
Kronach – Ein 63-jähriger Rentner musste sich wegen Verbreitung von Pornos vor dem Kronacher Amtsgericht verantworten. Eine besondere Beziehung „unterhalb der Gürtellinie“ soll der Mann aus dem Landkreis Kronach zu seiner Nachbarin gepflegt haben.

Im Juni vergangenen Jahres hatte er ihr mehrere Bilder mit sexuellen Inhalten via Whatsapp übermittelt. Wegen der Verbreitung von pornografischen Inhalten musste der Versender sich am Donnerstag vor der Kronacher Strafrichterin Tatjana Winderholer verantworten. Das Verfahren endete für den Rentner glimpflich. Es wurde ohne Auflagen eingestellt.

Der Angeklagte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, weshalb der Vorwurf nun öffentlich verhandelt werden musste. Der Staatsanwalt warf dem 63-Jährigen anfänglich vor, dass er Bilder mit der Darstellung seines Geschlechtsteils absichtlich und ausschließlich an seine 31-jährige Nachbarin gesendet haben soll.

Eine Erklärung für seinen beschuldigten Mandanten gab Verteidiger Andreas Kittel ab. Er sah die Vorwürfe als unberechtigt an und begründete dies auch. Der Angeklagte habe zwar Pornobilder von sich versendet, jedoch nur an einen auserwählten Kreis, der sich für seine derartigen Aufnahmen interessierte. Die Adresse seiner Nachbarin sei unbeabsichtigt in den Kreis der Berechtigten geraten. „Er hat sie versehentlich verlinkt.“

In der Vergangenheit sei es immer wieder zu Streitigkeiten mit deren Ehemann gekommen. Er habe die Nachbarn und die vermeintlich Geschädigte seither ignoriert. „Er hatte nichts mehr mit ihnen zu tun.“

Der Anwalt kritisierte, dass die 31-Jährige die Whatsapp nicht hätte anschauen und öffnen müssen. Freiwillig habe diese das Material abgerufen und angesehen. Die Zeugin selbst erklärte und bestätigte, dass es einst ein freundschaftliches Verhältnis zum Angeklagten gegeben habe. Der habe ihnen hin und wieder Bilder von Freizeitaktivitäten gesendet. Später habe er dann aber hin und wieder auch Nacktbilder von sich geschickt. „Es war mir unangenehm.“

Bei dem jetzt angezeigten Vorfall habe er einleitend wieder ein harmloses Bild geschickt, dann folgten die Pornobilder. Auf die Frage des Gerichts, warum sie die Whatsapp-Adressen des Nachbarn denn nicht einfach geblockt habe, erklärte die Frau: „Ich habe nicht darüber nachgedacht.“

Einverstanden mit der folgenlosen Einstellung des Verfahrens zeigte sich auch der Staatsanwalt. Der Verteidiger betonte noch einmal: Es habe niemand die Nachbarin gedrängt, die Whatsapp des Angeklagten abzurufen.

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