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Urteil gefällt
Vor Gericht: Mann zeigte Kindern pornografisches Video
Gericht fällt Urteil
In Kronach kam es zu einer Verurteilung. // Symbolfoto: snowing12/Adobe Stock
Signet des Fränkischen Tags von Dagmar Dietrich
Kronach – Ein Video mit verstörendem Inhalt und der Einsatz einer Zahnbürste an einer Minderjährigen führen zur Verurteilung eines Mannes aus dem Kreis Kronach. So kam es vor Gericht zu seinem Geständnis.

Als unterhaltsam und witzig stufte im Dezember vergangenen Jahres ein 44-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach wohl ein Video auf seinem Handy ein. So lustig, dass er die Aufnahmen nicht nur seiner Mutter, sondern auch Mädchen im Alter von damals neun und zehn Jahren präsentierte. Die Krux: Das Spaßprogramm hatte pornografische Inhalte. 

Ein zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung kassierte der Angeklagte dafür am Freitag, 15. Mai, vom Kronacher Schöffengericht. „Sie sind gerade noch mal am Strafvollzug vorbeigerauscht“, erklärte ihm Richter Jürgen Fehn. Verurteilt wurde der 44-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, einmal mit und einmal ohne Körperkontakt. Der Mann aus dem Landkreis Kronach musste sich nicht nur wegen des Zeigens eines pornografischen Videos  verantworten. Kurz danach soll er seine zehnjährige Nichte im Bett mit einer elektronischen Zahnbürste am Oberschenkel und am Gesäß oberhalb der Kleidung massiert haben.

Den Inhalt des Videos beschrieb die Staatsanwältin in ihrer Anklage: „Die Aufnahmen zeigten einen fast nackten Mann der vermeintliche sexuelle Handlungen im Loch eines Staubsaugers durchführte.“ Hinsichtlich der Zahnbürste soll sich der Angeklagte mit seiner kleinen Nichte und deren Freundin ins Bett gelegt haben. Seine Verwandte habe er mit der laufenden Zahnbürste gegen deren Willen massiert.

Zweifel an den Aussagen des Angeklagten vor dem Kronacher Gericht

Mit wirren und fast unverständlichen Erklärungen versuchte der Angeklagten zum Prozessauftakt die vorgeworfen Vorgänge noch zu verharmlosen. Die lauteten: Einst habe er das Video mit dem Staubsauger seiner Mutter gezeigt, mit der er hin und wieder die Wohnung teile. Die Kinder, die regelmäßig zu Besuch kämen, hätten ihm später das Handy ohne sein Einverständnis weggenommen und damit gespielt  „Sie haben sich vielleicht das Video noch mal angeschaut“, mutmaßte er. Mit der vibrierenden Zahnbürste habe er seine Nichte lediglich belustigen wollen, da die elektronischen Wellen kitzelten.  

Die Staatsanwältin sagte verwundert: „Warum müssen sie mit ihrer Mutter solche Videos anschauen, auch noch wenn Kinder in der Wohnung herumrennen?“ Der Richter warnte, sollte der Angeklagte bei seiner Aussage bleiben, müssten wohl die betroffenen Mädchen gehört werden. Die Folge wäre, dass der Angeklagte am Ende den Gerichtssaal nicht mehr als freier Mann verlassen könnte.

Nach einer Unterbrechung und nach der intensiven Beratung mit seinem Anwalt gab der Angeklagte die Vorwürfe unumwunden zu, aber ohne weitere detaillierte Erklärungen abzugeben. Er beteuerte lediglich: „Es ist dumm gelaufen. Mir war das alles gar nicht klar.“

Polizistin berichtet von der Aussage des Kindes

Eine Kriminalbeamtin schilderte ihre Vernehmung eines der Mädchen. Die Zehnjährige habe erzählt, ihr Onkel habe das Video gezeigt. Später habe sich der 44-Jährige zu ihr und ihrer Freundin ins Bett gelegt und sie mit einer elektrischen Zahnbürste an ihrem Oberschenkel und ihrem Po massiert. Die Berührungen habe sie als unangenehm empfunden, das Video als ekelerregend. Ein weiterer Beamte erklärte, dass die Kinder sehr detailreich und sehr glaubhaft die Vorgänge geschildert hätten. Angezeigt wurden die Taten von einem nahen Verwandten der Kinder, da diese ihm später alles erzählt hätten.   

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin die später verhängte Strafe. Sie erklärte, jeder Erwachsene müsse wissen, dass Videos mit pornografischen Inhalten nicht für Kinder bestimmt seien. Man müsse alles dafür tun, dass der Nachwuchs auch nicht aus Versehen an derartiges Material gelangen kann. Die Kinder hätten das Video nicht - wie vom Angeklagten anfänglich geschildert - heimlich angesehen. „Sie waren persönlich mit dabei.“  Der Angeklagte habe auch mit dem Spiel mit der Zahnbürste seine strafrechtlichen Grenzen erheblich überschritten. Dennoch seien die angeklagten Taten im Vergleich zu anderen Fällen noch im unteren Bereich. 

Auf den Angeklagten kommt nicht nur die Bewährungsstrafe zu

„Er wollte wohl nicht bewusst den sexuellen Kontakt, aber es war eine Grenzüberschreitung, die ihm vielleicht nicht bewusst war“, verteidigte Anwalt Michael Linke seinen Mandanten. Er sah die beantragte Strafe als angemessen an. 

Richter Jürgen Fehn bestätigte, dass der Angeklagte erhebliche sexuelle Handlungen an den Kindern vorgenommen habe, die dennoch im unteren Bereich lägen. Ein Pluspunkt sei, dass der Angeklagte den Kindern, die schon bei der Polizei vernommen wurden, die erneuten Aussagen im Gerichtssaal erspart habe. Müssten Kinder noch einmal aussagen, glaubten sie manchmal, man würde ihnen nicht glauben. Dies führe zu weiteren Belastungen für die Opfer.

Der Angeklagte muss sich neben der Bewährungsstrafe zu einer Beratungsstelle zur Sexualtherapie begeben und 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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