Zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen deutschen und syrischen, überwiegend weiblichen Familienmitgliedern und deren Kindern kam es im vergangenen Jahr auf einem Spielplatz auf dem Kronacher Landesgartenschaugelände. Nach früheren Berichten soll im April 2025 zuerst der Nachwuchs der Familien in Streit geraten sein, wobei dieser mit einer Schlägerei unter den Kindern begonnen haben soll. Die Auseinandersetzung soll später darin gegipfelt sein, dass eine deutsche Mutter von einer Frau mit Migrationshintergrund angegriffen und verletzt worden sein soll.
Kronacher Gericht verhängt Geldstrafe von 2700 Euro
Ein Video welches die Übergriffe der Angreiferin damals auf Facebook im Netz zeigte und verbreitet wurde, sorgte für Wirbel. Zu einem öffentlichen Beitrag über die Geschehnisse ließ sich damals ein 33-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach hinreißen, jedoch mit strafrechtlichen Folgen. Das Kronacher Amtsgericht verurteilte den Schreiber nun wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro.
Der beschuldigte Kommentator hatte zu Prozessauftakt Einspruch gegen einen Strafbefehl in gleicher Höhe eingelegt. Richterin Tatjana Winderholer sah den von der Staatsanwaltschaft geforderter Betrag sowie die Tagessatzhöhe am Ende jedoch als angemessen an.
Zum Hintergrund: Der Mann einer damals beteiligten und vermutlich verletzten deutschen Mutter aus dem Landkreis Kronach, die angeblich von einer Syrerin angegriffen und geschlagen worden sein soll, stellte kurz nach dem Vorfall einen Beitrag und ein Video mit den Übergriffen ins Netz. Darin schilderte er in einigen Sätzen die einstigen Geschehnisse aus seiner Sicht. Er teilte unter anderem mit: „Da sieht man wieder mal, dass viele Neubürger nicht integrierbar sind!“ Unter anderem bedankte sich der Facebook-Nutzer auch bei den damaligen Helfern. Auf diesen Post des Mannes hin schrieb der Angeklagte öffentlich einsehbar beleidigende Kommentare, die sich zum Teil verallgemeinernd gegen Menschen mit Migrationshintergrund richteten.
Schimpfwort angeblich nicht nur auf Ausländer bezogen
Der 33-jährige Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung geständig. Er versuchte einen Freispruch oder zumindest eine Reduzierung der Geldstrafe zu erreichen und sagte: „Ich habe es natürlich geschrieben. Den Begriff ,Drecksbanda' habe ich aber nicht auf Ausländer bezogen, sondern die Sache insgesamt gemeint." Er hätte dies angeblich auch geschrieben, wenn nur Deutsche beteiligt gewesen wären.
Das Schimpfwort spreche er öfter aus, manchmal auch, um andere Straftaten zu bewerten, selbst wenn er die Staatsangehörigkeit der Täter nicht kenne. Es gehe dabei nicht um Personen mit Migrationshintergrund. Den Grund seines Kommentars erklärte er so: „Ich war bestürzt, was ich auf dem Video gesehen habe.“ Er fügte hinzu: „Ich habe daraus gelernt.“
Die Staatsanwältin glaubte dem Angeklagten, dass er sich wohl aus Spontanität zu dem Kommentar habe hinreißen lassen, eine Reduzierung der Strafe wurde jedoch abgelehnt. Der Angeklagte habe sich zu dem Post verleiten lassen, glaubte auch die Richterin. Derartige öffentliche Äußerungen könnten jedoch nicht akzeptiert werden.












