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Kühlturm-Sprengung gestört
12.000 Euro Schadensersatz für Pro-Atomkraft-Aktivist
Am 16. August 2024 wurden die beiden Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt.
Am 16. August 2024 wurden die beiden Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gesprengt. // Patty Varasano (Archivfoto)
Signet des Fränkischen Tags von Lisa Marie Waschbusch
Grafenrheinfeld – Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen noch, doch vom Betreiber Preussen Elektra gab es nun Post für den Mann aus Karlsruhe. Wie sich der Betrag zusammensetzt.

Der Pro-Atomkraft-Aktivist Andreas Fichtner, der am 16. August 2024 die Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld gestört hatte, hat Post von Preussen Elektra bekommen: Der Betreiber des Kraftwerks fordert eine Schadensersatzzahlung von knapp 12.000 Euro von dem 37-Jährigen aus Karlsruhe. Die Zahlung soll bis 14. Februar bei Preussen Elektra eingehen.

Der 37-Jährige war im August 2024 auf einen Strommast in der Nähe der Kühltürme geklettert, um gegen die Sprengung zu protestieren. Er hatte sich nach eigener Aussage im Wald hinter einem Baum versteckt, der direkt neben den Strommasten in Sichtweite der Kühltürme liegt. Etwa um 17.10 Uhr sei er aus dem Wald gekommen, hatte der 37-Jährige damals im Gespräch mit dieser Redaktion gesagt. Mit einer im Wald selbstgebauten Leiter und seiner Kletterausrüstung sei er dann den Strommast hinaufgeklettert.

Sprengung verzögerte sich um eineinhalb Stunden

Erst gegen 18 Uhr hatte ihn die Polizei bemerkt. Zeitgleich hatte Fichtner einen Bekannten beauftragt, die Polizei zu informieren. Der Aktivist wurde von Einsatzkräften der Polizei mit einem Hubwagen der Spreng-Firma vom Mast geholt. Zuvor war auch die Höhenrettung der Polizei aus Nürnberg alarmiert worden. Die Sprengung verzögerte sich durch die Aktion um eineinhalb Stunden.

Einsatzkräfte der Polizei versuchen, den Pro-Atomkraft-Aktivisten vom Strommast zu holen.
Einsatzkräfte der Polizei versuchen, den Pro-Atomkraft-Aktivisten vom Strommast zu holen. // Polizei Unterfranken (Archivbild)

Fichtner teilte die Forderung auf seinem Account bei X, vormals Twitter. Dort heißt es in dem Schreiben: „Der Zahlungsanspruch stellt den uns entstandenen Vermögensschaden aufgrund der verursachten Verzögerung dar.“ Die Rede ist von insgesamt 11.873,18 Euro, die sich aus Forderungen Dritter (5162,18 Euro) sowie Überstunden des erforderlichen, technisch vorzuhaltenden Kraftwerkspersonals (6711 Euro) zusammensetzen.

Betreiber Preussen Elektra bestätigt auf Nachfrage, dass das auf X geteilte Schreiben echt sei. Fichtner habe durch die Verzögerung des Sprengablaufs „völlig unverantwortlich gehandelt und unserem Unternehmen Schaden zugefügt“, schreibt Pressesprecherin Almut Zyweck. „Dabei hat er wissentlich seine eigene Gesundheit sowie die Gesundheit Dritter gefährdet. Das können wir nicht akzeptieren.“ Daher haben man entschieden, die Ansprüche gegenüber dem Aktivisten aus Karlsruhe geltend zu machen, „zusätzlich zu dem bereits gestellten Strafantrag“.

Spendenlink auf X: 260 Euro zusammengekommen

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, hatte Oberstaatsanwalt Markus Küstner zum Jahresbeginn bestätigt. Sobald die Kriminalpolizei die Akten übergeben habe, werde die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie Anklage erheben wird oder nicht. Im Raum stehen unter anderem Nötigung, Hausfriedensbruch und ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt.

Fichtner hatte zuletzt auf Nachfrage betont, er würde eine solche Aktion wieder in Erwägung ziehen. Er sei überzeugt davon, dass der Atomausstieg der Bundesrepublik falsch sei und habe deshalb auch ein Zeichen setzen wollen. Unter seinem Post auf X hat der 37-Jährige einen Spendenlink geteilt, zur Unterstützung für die Schadensersatzzahlung. Bisher sind dabei 260 Euro zusammengekommen. Eine Anfrage dieser Redaktion zu der Zahlungsforderung ließ er unbeantwortet.

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