Ein Ehestreit hatte für einen Jäger aus dem Raum Kitzingen gravierende Folgen: Polizei und Landratsamt nahmen dem heute 75-Jährigen nach 40 Jahren seine Schusswaffen und den Jagdschein ab. Seit zwei Jahren bereits läuft die Auseinandersetzung darüber, ob er sie wiederbekommt.
Weit über die Reviere in Kitzingen hinaus ist der Fall ein Thema in der bayerischen Jagdszene. Denn der Streit vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gilt als Prüfstein dafür, welche charakterlichen Voraussetzungen man haben muss, um von der Unteren Jagdbehörde die Jagdlizenz zu erhalten.
Bedrohte Ehefrau wandte sich an die Kitzinger Polizei
Nach Informationen dieser Redaktion war im Mai 2023 zwischen den seit Jahren getrennt lebenden Eheleuten am Küchentisch ein Streit um eine Steuererklärung eskaliert. Mit zornigen Worten soll der 75-Jährige seiner Frau gedroht haben, erst sie und dann sich zu erschießen. Die Frau, selbst Jägerin, nahm die Drohung sehr ernst.
Der Senior soll zahlreiche Schusswaffen im Haus gehabt haben – unter anderem ein Gewehr samt Munition neben seinem Bett. Schutzsuchend wandte sie sich an die Polizei. Ihr Mann sei impulsiv und unbeherrscht, habe öfter mit Suizid gedroht, mit der konkreten Drohung gegen sie sei eine neue Eskalationsstufe erreicht.
Elf Tage stationär in der Psychiatrie
Die Kitzinger Polizei nahm die Drohung ebenfalls ernst und beschlagnahmte noch am selben Abend im Haus des Beschuldigten alle Waffen. Der 75-Jährige selbst schreibt später von „völlig unverhältnismäßigen Großeinsatz der Polizei“. Der Polizei zufolge wurde der Jäger damals mit einer Gefährderansprache über die Folgen seiner Drohung belehrt.
Eine Expertin des Krisendienstes Bayern habe sich an dem Abend telefonisch selbst ein Bild von dem Mann gemacht. Sie habe „eine stationäre Unterbringung des Klägers als dringend erforderlich eingestuft“, heißt es in offiziellen Akten.
Der Beschuldigte wurde noch in der Nacht – zwangsweise, nach Artikel 12 des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – in ein Bezirkskrankenhaus gebracht. Dort blieb er elf Tage.
Ärztliches Gutachten zur Tauglichkeit gefordert
Der Vorfall wurde der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Kitzingen gemeldet. Es seien Tatsachen bekannt geworden, die gegen seine Zuverlässigkeit und seine persönliche Eignung sprächen, hieß es in einem Brief, den der Jäger daraufhin kurz nach seinem Klinikaufenthalt erhielt.
Einstweilen seien seine waffenrechtlichen Erlaubnisse, sein Jagdschein ungültig, die Waffen beschlagnahmt. Seine Eignung für die Jagd müsse ein Gutachten eines Amtsarztes, eines Facharztes für Psychiatrie oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle belegen.
Jagdschein und Waffenbesitzkarten entzogen
Seitdem läuft die Auseinandersetzung. Der 75-Jährige spricht von einer Intrige seiner Frau. Den Schlüssel für den Waffenschrank, den die Polizei bei ihrer Durchsuchung offen herumliegen fand, habe sie selbst unvorschriftsmäßig liegen lassen. Er selbst habe stets Kontrolle über seine Waffen und Munition.
Das von der Jagdbehörde geforderte Gutachten zur psychischen und körperlichen Eignung für den Umgang mit Schusswaffen sicherte der Beschuldigte erst zu – ließ jedoch wiederholt Fristen verstreichen. Deshalb hat das Landratsamt die Waffenbesitzkarten und den bis 2026 geltenden Jagdschein inzwischen endgültig widerrufen. Die Begründung: Dass ein Gewehr in einem unverschlossenen Futteral aufbewahrt worden sei, „stellte einen Verstoß gegen elementare Aufbewahrungsvorschriften dar“.
Der Beschuldigte zog vor das Verwaltungsgericht. Auch dort geht der Fall hin und her: Termine werden angesetzt und kurz vor Prozessbeginn wieder verschoben, erst im Oktober 2024 und im Januar 2025 wieder. Bald zwei Jahre nach dem Vorfall ist jetzt für das zweite Quartal 2025 ein neuer Termin angedacht für eine Entscheidung darüber, ob der passionierte Jäger je wieder schießen darf. Das genaue Datum steht noch nicht fest.











