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Arbeitsgericht Schweinfurt
Stefan Richter klagt gegen die Stadt Münnerstadt
Stefan Richter klagt am Arbeitsgericht gegen die Stadt Münnerstadt.
Stefan Richter klagt am Arbeitsgericht gegen die Stadt Münnerstadt. // Thomas Malz, Ellen Mützel (Archivfotos)
Münnerstadt/Schweinfurt – Der Ex-Klimaschutzmanager der Kleinstadt hat Klage gegen die Stadt erhoben. In einem ersten Termin ging es um den Grund der Klage und die Frage nach einer Einigung.

Seit dem 31. Mai 2026 arbeitet der Ex-Klimaschutzmanager Stefan Richter nicht mehr für die Stadt Münnerstadt. Drei Jahre zuvor hatte er einen projektbezogenen und befristeten Vertrag unterschrieben, der an diesem Datum endet. Doch in Stefan Richters Augen sind viele Aufgaben noch nicht abgeschlossen – daher lässt er vor Gericht prüfen, ob die Befristung rechtens war: eine Befristungskontrollklage. 

„Ausgangspunkt meiner Klage ist eine Frage, die über meinen Fall hinausreichen kann: Rechtfertigt das Auslaufen einer befristeten Drittmittelförderung auch das Ende eines Arbeitsverhältnisses, obwohl die Aufgaben fortbestehen?“, erklärt er dazu. In dieser Woche gab es den ersten Termin vor dem Arbeitsgericht in Schweinfurt: die Güteverhandlung. 

Güteverhandlung soll Einigung schaffen

Hier treffen sich beide Parteien und der Richter mit dem Ziel, den Rechtsstreit beizulegen. Anwalt Simon Kneitz war als Vertretung der Stadt gekommen, Stefan Richter und Anwalt Franz Geus als Kläger.

Die Grundfrage des Verfahrens: War zum Abschluss des Vertrags schon klar, dass die Aufgaben mit dem Vertragsende abgeschlossen sind? Die Klägerseite beneinte das ausdrücklich. Simon Kneitz sagte für die Stadt, dass Richters Aufgaben sukzessive in die Referate angesiedelt wurden. "Daher braucht die Stelle nicht mehr. Es war damals prognostizierbar, dass das keine Daueraufgaben sind". In der Vertiefung des Falls mit der Stadt werde er auch über Möglichkeiten wie einer Abfindung oder Weiterbeschäftigung sprechen.

Eine Abfindung wolle Stefan Richter nicht, erklärt sein Anwalt Geus: "Er möchte es jetzt einfach wissen, weil er sagt, dass der Stadtrat nicht richtig informiert wurde und andere Signale von der Leitung und Verwaltung zu seiner Zukunft kamen." 

Keine Einigung im Güteverfahren erreicht

Nachdem sich die beiden Parteien vor Gericht nicht einigten, müssen die Anwälte einen Schriftsatz mit ihrem Standpunkt einreichen. Entweder entscheidet der Anwalt aus diesen Schriftsätzen, oder eine/beide Parteien werden zur Verhandlung am 2. Dezember geladen.

Stefan Richters Anwalt, Franz Geus, sagt im Nachgespräch, dass er gute Chancen sehe und die Stadt gute Argumente brauche, um darzulegen, dass der Bedarf Ende Mai so klein gewesen sei, dass der Vertrag hätte auslaufen können.

Bürgermeister Michael Kastl (CSU) sagt: "Beide Seiten hatten seinerzeit einen befristeten Vertrag unterschrieben, der wegen eines Projektes mit befristeter Förderung befristet war. Aus meiner Sicht ist das ein ganz normaler Vorgang." Über mögliche Lösungen habe er mit dem Anwalt noch nicht gesprochen. Hier habe der Stadtrat auch ein Mitspracherecht, wenn es beispielsweise um neue Kosten im Haushalt geht. 

Richter: "Verfahren ist kein Angriff auf die Stadt"

Stefan Richter betont, dass er das Verfahren nicht als Angriff auf die Stadt sehe. "Vielmehr macht mein Fall ein strukturelles Problem sichtbar: Kommunen bauen mit zeitlich begrenzten Förderprogrammen notwendige Strukturen auf – doch die Aufgaben enden nicht mit dem letzten Fördertag."

Klimaschutz und die Vorsorge gegen Klimafolgen seien keine vorübergehenden Projekte und es brauche es Menschen, die sich kontinuierlich um Klimaschutz und -anpassung kümmern. Richter habe mit Überzeugung für Münnerstadt gearbeitet und möchte das gerne fortsetzen. Dass sich beide Seiten gesprächsbereit zeigten, stimme ihn für das weitere Verfahren zuversichtlich.

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