Knapp 20 Jahre lang hatte die Würzburger Justiz für einen Lkw-Fahrer aus der Türkei einen Platz auf der Anklagebank „freigehalten“. Es ging um gefälschte US-Dollarnoten. Die Anschrift des Mannes in Samsun am Schwarzen Meer war bekannt, auf zahlreiche Vorladungen nach Würzburg reagierte der allerdings nicht, und die türkischen Behörden sahen keinen Anlass, ihn auszuliefern.
Jetzt konnte beim Amtsgericht Würzburg doch noch verhandelt werden. Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Lkw-Fahrer, inzwischen 66 Jahre alt und Rentner, war im Urlaub in Georgien festgenommen und in die Bundesrepublik „verschubt“ worden. Ein Schöffengericht machte mit dem Angeklagten „kurzen Prozess“: Er wurde wegen Beihilfe zur banden- und gewerbsmäßigen Geldfälschung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und erhielt Bewährung. Der Haftbefehl wurde sofort aufgehoben und das Urteil ist, da auch die Staatsanwaltschaft zustimmte, sofort rechtskräftig geworden.
Der Mann, der an Händen und Füßen gefesselt von zwei Polizeibeamten aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, konnte den Gerichtssaal eine Stunde später bereits als freier Mann verlassen und hatte zunächst nur ein Problem: Wo übernachten? Es war schon später Nachmittag und ohne Haftbefehl nahm ihn der Knast nicht mehr auf. Ein weiteres Problem: Wie kommt er ohne einen Euro in der Tasche zum Knast, der am Stadtrand von Würzburg liegt, um seine persönliche Habe abzuholen. Die Polizeibeamten lehnten die Rückfahrt ab, da der Haftbefehl aufgehoben war. Der Anwalt des Angeklagten versprach, sich auch insoweit um seinen Mandanten zu kümmern.
Sechs Wochen in Auslieferungshaft
Das Gericht glaubte dem nicht vorbestraften Mann, dass es sich um eine „Gefälligkeit“ handelte, als er im Sommer 2006 nach Mitternacht in einem Schnellrestaurant in Würzburg ein pralles Kuvert mit Falschgeld, Nennwert 12.000 US-Dollar, weisungsgemäß einem wartenden Zwischenhändler übergab. Das sollte, so der Angeklagte, ein Arbeitskollege aus der türkischen Speditionsfirma, den er kaum kannte, übernehmen, der allerdings kurz vor Antritt der Fahrt wegen Krankheit ausfiel. Es sei, so der Angeklagte, die größte Dummheit seines Lebens gewesen, für die er bisher schon kräftig büßte.
Sechs Wochen verbrachte er in Georgien in Auslieferungshaft, „sechs Mann in einer schlecht belüfteten Zelle und ohne medizinische Betreuung“, übersetzte der Dolmetscher. Der Rentner leide an einer Lungenerkrankung. Danach folgten zwei Monate Untersuchungshaft im Knast in Würzburg, bei besseren Bedingungen, aber ohne Kontakt zu den Angehörigen, weder Besuch noch Telefongespräche.
Übergabe an „verdeckten Ermittler“
Und warum wurde der Angeklagte nicht gleich bei der Geldübergabe anno 2006 im Schnellrestaurant festgenommen?
Der dort wartende Kunde war ein „verdeckter Ermittler“ des Bayerischen Landeskriminalamtes, monatelang war eine auf Dollarnoten und falsche Pässe spezialisierte bulgarische Bande europaweit „nur überwacht“ worden, um an die Hinterleute zu kommen.
Eine Identifizierung des Angeklagten konnte daher erst nachträglich durch Detailauswertung der überwachten Telekommunikation der Mittäter erfolgen und durch eine Überweisung von Western Union an den Angeklagten in Höhe von 1400 Euro. Die waren, wurde in der Verhandlung festgestellt, echt.
Während der Urteilsberatung des Schöffengerichts meinte einer der Zuhörer bei der Verhandlung auf dem Flur, es gebe einen Italo-Western mit dem Titel „Gott vergibt, Django nie“. Den könne man ergänzen mit „und die Justiz auch nicht“.













