Mit „Phantomdiensten“ in Corona-Impfzentren soll ein Arzt aus dem Raum Bad Kissingen auf strafbare Weise abkassiert haben. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kriminalität im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg teilte am Montag mit, dass wegen 18-fachen Computerbetrugs Anklage gegen den Impfarzt erhoben worden ist.
Der Fall war laut Matthias Held, Sprecher der Sondereinheit gegen Betrug im Medizinbereich, bei einer Prüfung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aufgefallen. Die Ungereimtheiten wurden der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern (KVB) gemeldet. Diese habe „weitere Auffälligkeiten“ festgestellt, so der Sprecher. Die KVB schaltete die Polizei ein.
Zentralsstelle für Korruption und Betrug im Gesundheitsbereich
Der Fall wurde der bayernweit zuständigen Zentralstelle für Korruption und Betrug im Gesundheitsbereich (ZKG) in Nürnberg weitergeleitet, die „in enger Zusammenarbeit“ mit dem Fachkommissariat K3 der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg ermittelte.
Der Mitteilung zufolge äußerte sich der Arzt bislang nicht zu den Vorwürfen. Die ZKG geht laut Held davon aus, „dass der Arzt zwischen März 2021 und Dezember 2022 als Impfarzt zu Unrecht immer wieder Honoraransprüche geltend gemacht hat, obwohl er die behaupteten Impfdienste in verschiedenen Impfzentren nicht geleistet hatte“.
Vorgetäuschte Einsätze mit erfundenen Fahrtkosten
Durch erfundene Einsätze in weit entfernten Impfzentren soll der Mann besonders hohe Fahrtkosten vorgetäuscht haben. Zusätzlich soll er durch vorgegebene Impfdienste gerade an Wochenenden und Feiertagen bewusst höhere Pauschalen erzielt haben. Die falschen Angaben über geleistete Dienste und Fahrzeiten sollen über das Online-Portal „Meine KVB“ gemacht worden sein. Die eingegebenen Daten sollen vollautomatisiert abgerechnet worden sein.
Schaden soll bei mehr als 640.000 Euro liegen
Die KVB zog eine Verwaltungspauschale ab und zahlte den Rest aus. Durch dieses Vorgehen soll ein Schaden von über 640.000 Euro entstanden sein. Zusätzlich soll der Arzt bei tatsächlich geleisteten Impfdiensten mehr Arbeitsstunden angegeben und abgerechnet haben, als faktisch erbracht.
Strafbar ist das Ganze als Computerbetrug in 18 Fällen. „Teilweise wurde der Schaden bereits wiedergutgemacht“, so Held. Ziel der ZKG sei es, die offenen Schadensbeträge im Rahmen der Hauptverhandlung zurückzuholen – „und damit die Wiedergutmachung der Schäden“ .
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden. Für den Verdächtigen gelte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung, betont ZKG-Sprecher Held.
Zentralsstelle ist bayernweit zuständig
Mit diesem Fall macht die recht neue Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen erneut von sich reden: Sie ist bayernweit zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten von Angehörigen der Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen. Die Zuständigkeit umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren.
Hinweise auf Straftaten, auch anonym, nimmt die Zentralstelle online entgegen unter bkms-system.com/ZKG
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