"Die Darstellung entspricht so nicht der Wahrheit und wird hiermit korrigiert", heißt es in der Stellungnahme der Rhönschotter GmbH. Die Firma in Oberleichtersbach, heißt es weiter, habe "für den Betrieb des Kalksteinbruches und des Recyclingbetriebes die notwendigen Genehmigungen".
Firma: Keine Verunreinigung des Wassers des Leichtersbachs
Bei der Stilllegung des Betriebs durch das Landratsamt gehe es vor allem "um Streitigkeiten zwischen der Unteren Immissionsbehörde des Landratsamts und der Rhönschotter GmbH".
"Richtig ist, dass hierbei Abbauort, Ort der Lagerung und Lagermenge zur Diskussion stehen. Richtig gestellt wird auch, dass in den Wasserproben im Leichtersbach keine Verunreinigungen nachgewiesen wurden", teilt das Unternehmen mit. Die Beprobung fand, wie es heißt, durch das Wasserwirtschaftsamt statt.
Der Lagerstandort der Materialien stehe auch nicht im räumlichen Zusammenhang mit dem Gewässer. Auswaschungen aus den Materialien konnten nicht nachgewiesen werden, wie von der Geschäftsleitung der Rhönschotter GmbH betont wird. "Dies wurde umfangreich beprobt. Der gesamte Vorgang liegt dem Verwaltungsgericht und der Staatsanwaltschaft vor. Es handelt sich jedoch ausschließlich um Vorwürfe im Bereich immissionsrechtlichen Erwägungen, wie bereits im Mai in der Zeitung berichtet."
Der Gerichtstermin wurde verschoben
Wie berichtet, wird dem Unternehmen unter anderem die Verunreinigung des Leichtersbachs sowie die unrechtmäßige Lagerung von Material auf dem Firmengelände vorgeworfen. Das Landratsamt Bad Kissingen hatte den Betrieb bei dem Unternehmen zum Großteil untersagt, wie diese Redaktion berichtete.
Ein Gerichtstermin am Amtsgericht Bad Kissingen war für Dienstag, 30. Juli, anberaumt worden, wurde aber aufgrund von Erkrankung des Geschäftsführers auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Nach Informationen dieser Redaktion soll die Verhandlung, Stand jetzt, im November 2024 stattfinden. Eine Bestätigung dafür gibt es allerdings nicht.
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