Weil er im August 2024 die Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld gestört hatte, hat das Amtsgericht Schweinfurt gegen den Pro-Atomkraft-Aktivisten Andreas Fichtner eine Geldstrafe verhängt. Wie Gerichtssprecher Thomas Fenner bestätigt, ist dem 37-Jährigen aus Karlsruhe ein Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs zugegangen.
Fichtner wird vorgeworfen, sich am 16. August 2024 im Sperrbereich unweit der Kühltürme aufgehalten und sich auch nach Aufforderung nicht entfernt zu haben. Er soll eine Strafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 3000 Euro, zahlen. Der 37-Jährige hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, heißt es von Gerichtssprecher Fenner weiter. Somit wird es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen. Einen Termin dafür gibt es allerdings noch nicht.
Mit selbstgebauter Leiter auf Strommast geklettert
Der 37-Jährige war auf einen Strommast in der Nähe der Kühltürme geklettert, um gegen die Sprengung zu protestieren. Er hatte sich nach eigener Aussage im Wald hinter einem Baum versteckt. Mit einer im Wald selbstgebauten Leiter und seiner Kletterausrüstung sei er den Strommast hinaufgeklettert.
Erst gegen 18 Uhr hatte ihn die Polizei bemerkt. Zeitgleich hatte Fichtner einen Bekannten beauftragt, die Polizei zu informieren. Der Aktivist wurde von Einsatzkräften der Polizei mit einem Hubwagen der Spreng-Firma vom Mast geholt. Zuvor war auch die Höhenrettung der Polizei aus Nürnberg alarmiert worden. Die Sprengung verzögerte sich durch die Aktion um eineinhalb Stunden.
Schon im Februar hatte Kraftwerks-Betreiber Preussen Elektra eine Schadensersatzforderung in Höhe von knapp 12.000 Euro an Fichtner gerichtet. Er habe die Forderung bislang über seinen Anwalt zurückgewiesen, teilt Pressesprecherin Almut Zyweck auf Anfrage mit. „Wir halten an unserer Forderung allerdings fest und gehen davon aus, dass wir diese durchsetzen können.“ Zu einzelnen Schritten wolle man sich nicht im Detail äußern.












