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Gericht
Anklage im Schweinfurter Mordfall
Im Keller des Anwesens in der Schweinfurter Innenstadt fanden Mitarbeiter der Hausverwaltung Ende Juli 2024 einen toten 45-Jährigen.
Im Keller des Anwesens in der Schweinfurter Innenstadt fanden Mitarbeiter der Hausverwaltung Ende Juli 2024 einen toten 45-Jährigen. // Lisa Marie Waschbusch
Signet des Fränkischen Tags von Lisa Marie Waschbusch
Schweinfurt – Ein 39-Jähriger, der schon länger ohne Wohnsitz ist, soll einen 45-Jährigen getötet haben. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

Im Fall eines getöteten 45-Jährigen in einem Bürokomplex in der Schweinfurter Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts erhoben.

Dem zum Tatzeitpunkt 39-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 30. April 2024 in einem Heizungs- und Technikraum im Keller eines Anwesens in der Lange Zehntstraße seinen Bekannten heimtückisch mit einem Messer getötet zu haben.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat sich der Angeschuldigte über seinen Verteidiger zum Vorwurf eingelassen und angegeben, dass sein Bekannter habe sterben wollen und den 39-Jährigen gebeten habe, ihn zu töten.

Leiche wurde erst spät gefunden

Die Leiche des 45-Jährigen fanden Mitarbeiter der Hausverwaltung des Innenstadtanwesens in der Lange Zehntstraße erst Monate später, Ende Juli 2024. Rechtsmediziner hatten äußere Verletzungen am Körper des Mannes festgestellt. Zu deren Art und Entstehung hatte die Polizei damals keine Angaben gemacht.

Zuerst hatte die Polizei in alle Richtungen ermittelt, schon wenige Tage später ein Tötungsdelikt aber „nicht explizit ausgeschlossen“. Anfang August nahmen die Beamten dann einen 39-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes fest.

Der Mann, der sich laut Polizei bereits längerfristig, ohne festen Wohnsitz, in Schweinfurt aufgehalten hatte, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Für den Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt wurden bereits Termine bestimmt, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mitteilte. Das Verfahren soll am 27. März2025 vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht losgehen. Die Termine reichen bis Mai.

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