Die letzte Silvesternacht war eher ruhig, „das polizeiliche Einsatzgeschehen war noch von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt“, schreibt das Polizeipräsidium Unterfranken in einer Pressemeldung. Mit der Rückkehr zu den „normalen“ Silvesterfeierlichkeiten ist auch die unterfränkische Polizei heuer verstärkt im Einsatz, um für Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.
Dieses Jahr sind Raketen, Böller und Co. wieder von 29. bis 31. Dezember im Handel erhältlich.
Polizei Unterfranken weist auf Umgang mit Feuerwerk hin
Gerade deswegen möchte das Polizeipräsidium Unterfranken nochmals eindringlich auf den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweisen. Ein besonderes Anliegen der Polizei ist es, dass keine illegalen oder selbstgebastelten Böller gezündet werden. Die Risiken, sich dabei selbst oder andere erheblich zu verletzen, sind unkalkulierbar.
Die Polizei bittet daher darum, nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk mit „CE“-Kennzeichnung („BAM“ Prüfstelle) zu kaufen und das Abbrennen ausschließlich den Altersangaben entsprechend zu erlauben. So haben Böller und Raketen der Kategorie „F2“ in Kinderhänden nichts verloren.
Bitte Folgendes beachten:
- Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln
- Halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien
- Feuern Sie Raketen nur aus senkrechten und sicher stehenden Behältern, zum Beispiel leeren Flaschen im Getränkekasten
- Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden Sie diese erneut
- Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand
- Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper.
Wer unbedingt Schreckschusswaffen benutzen muss, sollte wissen, dass er dazu eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz braucht. Außerdem bedarf es eines „Kleinen Waffenscheins“ zum Führen in der Öffentlichkeit.
Damit jeder den Jahreswechsel genießen kann, bittet die Polizei darum, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Gerade im Bereich von Krankenhäusern, Altenheimen oder Kirchen sollte kein Feuerwerk abgebrannt werden. Zudem ist das Abbrennen nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.
Grenzen kennen
Gerade wenn Feiernde den Genuss von Alkohol übertreiben, kann dies zu Problemen – für sie selbst und andere – führen. An mancher Stelle kommt es durch die enthemmende Wirkung zu Gewaltdelikten. Andere geraten im Rausch in eine hilflose Lage und benötigen medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst.
Die Polizei appelliert auch an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge möglichst im Blick zu haben. Und: Lassen Sie nach dem Konsum von Alkohol unbedingt das Auto stehen. Wer im Vorfeld schon plant, wie er sicher auch ohne Auto nach Hause gelangt, kommt gar nicht in Versuchung.
Lesen Sie auch: