Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihre umfassenden Ermittlungen zusammen mit der Kriminalpolizei Schweinfurt und gegen einen 21- jährigen Deutschen aus Meiningen abgeschlossen. Er wird wegen Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung am Landgericht Schweinfurt angeklagt, berichtet die Staatsanwaltschaft Schweinfurt in einer Pressemitteilung.
Der aus Meiningen stammende Mann ist dringend verdächtig, am Morgen des 1. Juli 2025 an seinem Arbeitsplatz in den Überlandwerken Rhön in Mellrichstadt aus Mordlust und heimtückisch seine 59-jährige Arbeitskollegin getötet zu haben.
Im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten soll der Angeschuldigte das ausgesuchte Tatopfer überrascht und mit acht Messerstichen in den Hals - und Brustbereich so schwer verletzt haben, dass die Frau noch am Tatort verstarb, heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Opfer überlebte nur aufgrund Notoperation
Der ihr zur Hilfe geeilte Vorgesetzte soll vom Angeschuldigten ebenfalls mit acht Messerstichen attackiert worden sein, weshalb er lebensgefährliche Verletzungen davontrug und die Tat nur aufgrund einer sofortigen Notoperation überlebte.
Ein weiterer Mitarbeiter, mit dessen Hilfe es letztlich gelang, den Angeschuldigten zu überwältigen und zu entwaffnen, wurde hierbei durch einen Messerstich in den Oberschenkel verletzt.
Der Angeschuldigte hat die ihm zur Last gelegten Taten in seiner Beschuldigtenvernehmung eingeräumt und angegeben, einen inneren Drang zur Tötung eines Menschen verspürt zu haben. Diesen Drang habe er schon längere Zeit, ihn aber mit dem Konsum von Tabletten und Cannabis eindämmen können.
Kein vorhergehender Konflikt mit dem Tatopfer
Etwa zwei Wochen vor der Tat seien die Mordfantasien und die Mordlust stärker geworden, sodass er den Entschluss gefasst habe, irgendeinen Menschen mit einem Messer zu töten. Nachdem er zunächst kein geeignetes Opfer gefunden habe, sei die Wahl auf seine Arbeitskollegin gefallen.
Durch die Tat habe er sich eine innere Befriedigung erhofft. Ein tiefer gehender Konflikt mit dem späteren Tatopfer habe nicht bestanden. Die beiden anderen Mitarbeiter wollte er weder töten noch verletzen, so die Staatsanwaltschaft Schweinfurt in ihrer Pressemitteilung.
Nach der Festnahme am Tattag wurde der Angeschuldigte zunächst auf Anordnung des Ermittlungsrichters vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da die Annahme einer psychischen Erkrankung nahe lag.
Keine eingeschränkte Schuldfähigkeit
Da nach dem Ergebnis des psychiatrischen Sachverständigengutachtens beim Angeschuldigten zum Tatzeitpunkt aber keine relevante psychiatrische Grunderkrankung diagnostizierbar sei und er daher aus forensisch-medizinischer Sicht ohne Einschränkung seiner Schuldfähigkeit gehandelt habe, wurde im Oktober 2025 der vorläufige Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umgewandelt.
Seitdem befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Das Landgericht Schweinfurt - Schwurgericht hat nun nach Anhörung des Angeschuldigten über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.











