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Randale in Hammelburg
Gutachter attestiert Steinewerfer eine Psychose
Insgesamt zehn Motorräder, zum Teil Oldtimer-Unikate, von „Belmondos Bike Schmiede“ sind bei der Verwüstungstour am 17. Oktober 2022 beschädigt worden. Die Schäden lagen zwischen 400 und 4500 Euro, insgesamt waren es mehr als 13.000 Euro Schaden p...
Insgesamt zehn Motorräder, zum Teil Oldtimer-Unikate, von „Belmondos Bike Schmiede“ sind bei der Verwüstungstour am 17. Oktober 2022 beschädigt worden. Die Schäden lagen zwischen 400 und 4500 Euro, insgesamt waren es mehr als 13.000 Euro Schaden plus 15.000 Euro für die Schaufenster. Am Donnerstag, 29. Juni, soll das Urteil fallen. // Archiv/Ralf Ruppert
Hammelburg – Die medizinische Einordnung steht am zweiten Verhandlungstag im Mittelpunkt: Mit dem Alkoholkonsum alleine lassen sich die Taten nicht erklären.

Nach der Befragung von drei weiteren Polizeibeamten stand am zweiten Verhandlungstag zur Verwüstungstour vom 17. Oktober 2022 das Gutachten von Psychiater Hans-Peter Volz im Mittelpunkt.

„Es bleibt keine vernünftige Erklärung außer, dass die Taten psychotisch waren“, sagte der Mediziner und diagnostizierte dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt neben dem Alkoholrausch eine paranoide Schizophrenie.

Urteil für 29. Juni angekündigt

Daraus folgerte Oberstaatsanwalt Christian Spruß in seinem Plädoyer: „Der Beschuldigte hat sich strafbar gemacht, wobei er nicht bestraft werden kann.“ Deshalb forderte er die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Dem schloss sich selbst Pflichtverteidiger Michael Tröger an. Die Große Strafkammer des Landgerichts kündigte ihr Urteil für Donnerstag, 29. Juni, an.

Vielleicht sogar versuchte Tötung?

„Die Staatsanwaltschaft hätte vielleicht sogar von einem versuchten Tötungsdelikt ausgehen können“, sagte Landtagsvizepräsidentin Claudia Guba als Vorsitzende der Großen Strafkammer zu Beginn des zweiten Verhandlungstages.

Der Steinwurf auf Kopfhöhe gegen das Auto und die massive Beschädigung des Türholms könnten durchaus über eine versuchte gefährliche Körperverletzung hinaus gehen. Oberstaatsanwalt Spruß sah allerdings keine Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt, insbesondere habe es keine entsprechenden Drohungen gegeben.

Angeklagter rastete wieder aus

Deshalb blieb es bei den Vorwürfen der mehrfachen versuchten gefährlichen Körperverletzungen und der Sachbeschädigungen. Fallen gelassen wurde der Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, weil das Auto zum Zeitpunkt des Steinwurfs bereits stand und auch danach kein Unfall im Zusammenhang mit der Tat provoziert wurde.

Zwei Beamte der Polizeiinspektion Karlstadt sowie der ermittelnde Beamte der Polizeiinspektion Hammelburg schilderten vor allem die Zeit nach der Verwüstungstour: Der Angeklagte war bereits von Anwohnern und Passanten überwältigt worden, als die Streife aus Karlstadt eintraf. Zunächst habe er sich ruhig verhalten, in der Polizeiinspektion Hammelburg habe er jedoch wieder begonnen, um sich zu treten und laut zu rufen.

„Nicht Herr seiner Sinne“

Auch Versuche, mit dem Handy Aussagen in die Muttersprache des Angeklagten zu übersetzen, schlugen fehl: Er habe immer wieder versucht, ihnen das Handy aus den Händen zu schlagen, berichtete ein Polizeibeamter.

„Er war in meinen Augen nicht Herr seiner Sinne“, sagte der Beamte, und: „Das war noch mal eine Stufe härter als ein normaler Betrunkener.“ Wegen der geringen Besetzung in Hammelburg fuhren die beiden Polizisten den Randalierer nach Würzburg in die Ausnüchterungszelle.

„Das Ausmaß des Vorfalls war dort am nächsten Morgen noch unklar“, begründete der ermittelnde Beamte, weshalb der Angeklagte zunächst frei gelassen wurde. Erst am nächsten Nachmittag sei er dann in der Obdachlosenunterkunft auf Anordnung des Landratsamtes fest genommen und in die Psychiatrie gebracht worden.

 

Vorab mehrfach auffällig verhalten

Merkwürdig sei dabei gewesen, dass er sich eingeschlossen hatte und wartete, bis die Feuerwehr die Tür gewaltsam öffnete. Auch von weiteren Vorfällen berichtete der Beamte, etwa von einem Video, das den Angeklagten laut rufend auf dem Marktplatz zeigt. Zudem habe er wohl immer wieder an Bushaltestellen bis in den Raum Wartmannsroth geschlafen.

Oberstaatsanwalt Spruß kommentierte die Vorgeschichte bis zur Verwüstungstour mit den Worten: „Bis zu einem gewissen Grad muss man so ein irritierendes Verhalten als Gesellschaft aushalten.“ Eine frühere Unterbringung sei wohl kaum möglich gewesen.

Bereits zwei frühere Gerichtsurteile

Das Amtsgericht Würzburg hatte ihn wegen des Angriffs auf einen Passanten in der Würzburger Innenstadt bereits 2020 zu 120 Tagessätzen verurteilt, das Amtsgericht Gemünden ahndete einen Streit und den erheblichen Widerstand gegen Polizisten im September 2020 in Marktheidenfeld mit acht Monaten Haft auf Bewährung.

Gutachter Hans-Peter Volz ging zunächst auf die Eindrücke der Zeugen ein. Sie hätten den Angeklagten beschrieben „wie von Sinnen, als nehme er die Realität nicht wahr“.

Angeklagter hörte Stimmen im Kopf

Das decke sich auch mit seiner eigenen Wahrnehmung: Bei der Befragung habe er zum Teil „formale Denkstörungen“ gezeigt, also zum Beispiel zusammenhangslos auf Fragen geantwortet. Der 38-Jährige habe von „Stimmen in seinem Kopf“ berichtet. Er fühle sich gelenkt und beeinflusst.

Der Psychiater stellte auch einen Lebenslauf nach: Nachdem er die Schule vorzeitig abgebrochen hatte, arbeitete er ungelernt in der Landwirtschaft und auf dem Bau, zunächst in Rumänien, später in Serbien und Italien. Zu seiner elfjährigen Tochter und deren Mutter habe er keinen Kontakt mehr.

In Belgien bereits in der Psychiatrie

2019 sei er nach einem Selbstmordversuch in Belgien in der Psychiatrie gewesen. Aus dieser Zeit erzählt er, dass er von einem Roma-Clan verfolgt wurde und ihm ein Chip zur Ortung eingesetzt worden sei.

Nach Deutschland kam er 2020, habe allerdings nie Anschluss gefunden. Im Hammelburger Obdachlosenheim habe er seit mindestens einem Jahr gewohnt, die Behörden dort hätten etwa ein halbes Jahr vor der Tat eine Persönlichkeitsveränderung festgestellt: Der Mann habe verstärkt aus der Bibel zitiert, sei nicht mehr zur Tafel gegangen und brach seine restlichen Kontakte ab.

Betrunken, aber nicht abhängig

Laut Gutachter hatte der Angeklagte zur Tatzeit knapp zwei Promille Alkohol im Blut. Er sei nicht alkoholabhängig, verschlechtere durch sein gelegentliches überzogenes Trinken aber seinen psychischen Zustand. Auch wenn der Patient selbst keinen Zusammenhang zur Tat herstelle, sieht der Gutachter eine eindeutige Schuldunfähigkeit wegen der paranoiden Schizophrenie.

Der Angeklagte könne zudem die Folgen seiner Tat nicht einsehen, und: „Die Störung ist nicht vorübergehender Natur“, schloss er eine schnelle Heilung aus. Zumal sich der Angeklagte seine Erkrankung bisher nicht eingestehe.

Hier lesen Sie den Bericht vom ersten Verhandlungstag:

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