Das Theater Schloss Maßbach kann auch weiterhin mit einem Zuschuss aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld rechnen. Der Kreisausschuss entschied in seiner jüngsten Sitzung, dem Theater für das Jahr 2025 einen Zuschuss von 26.000 Euro zu gewähren. Landrat Thomas Habermann hob dabei vor allem die Spielstätten im Theater in Massbach hervor, aber auch im Landkreis Rhön-Grabfeld habe diese kulturelle Einrichtung einen hohen Stellenwert. Besonders profitieren die Schauspielgruppen der Schulen, die Workshops, Schulungen und Beratung der Einrichtung im Landkreis Rhön-Grabfeld von den Informationen der Schauspieler.
Weit mehr als 50.000 Zuschauer zählt man bei den knapp 200 Aufführungen pro Jahr. Außerdem werden durchschnittlich zehn Neuinszenierungen pro Spielzeit herausgebracht. In den Jahren 2023 und 2024 wurde aufgrund gestiegener Löhne und Kosten der Etat des Theaters Schloss Maßbach angepasst. Der Zuschuss des Landkreises liegt damit bei 26.000 Euro. Dem hat der Kreisausschuss unter der Vorgabe zugestimmt, dass sich weiterhin auch der Bezirk Unterfranken und der Landkreis Bad Kissingen mit ihren Anteilen an der Erhöhung dauerhaft proportional beteiligen.
Zuschuss für den ASV Bischofsheim
Im Ausschuss stand dann eine Zuwendung aus der „Förderung der Wanderhütteninfrastruktur im Wanderwegenetz Rhön-Grabfeld zur Diskussion. Hier stehen noch 100.000 Euro zur Verfügung. Unter anderem hat der ASV Bischofsheim einen Zuschuss-Antrag für den Rothsee mit Fischerhütte gestellt. Hintergrund ist die Zukunftssicherung der Fischerhütte und der zugehörigen Infrastruktur am Rothsee. Konkret geht es um die Instandsetzung des Mönchumfeldes wegen permanenten Wasserverlustes bei gleichzeitigem Nachlassen und Versiegen der Zuflüsse und Quellen. Saniert werden muss auch die Terrasse der Fischerhütte. Außerdem ist ein barrierefreier Aufgang geplant. Die Kosten werden auf 42.096 Euro beziffert. Beantragt wurden 12.381 Euro. Der Anteil der Stadt Bischofsheim in Höhe von sechs Prozent beträgt 2122 Euro, sodass der Antragsteller von den Gesamtbruttokosten noch 27.592 Euro zu tragen hat. Dem stimmte das Gremium zu.
Kreiskämmerer Marc Huter gab dann Informationen des Rechnungsprüfungsausschusses und nannte entsprechendes Zahlenmaterial. Langwierige Diskussionen rankten sich dann um Vereinbarungen über die finanzielle Beteiligung des Landkreises und Sachaufwandsträgers der Werner-von-Siemens-Realschule Bad Neustadt und der Ignaz-Reder-Realschule Mellrichstadt. Da es sich bei den beiden Realschulen um weiterführende Schulen mit Einzugsgebiet auch außerhalb des Stadtgebiets handelt, beteiligt sich der Landkreis an den Kosten der Investitionen und laufenden Aufwendungen. Die Städte Mellrichstadt und Bad Neustadt nennen nun das Problem, dass die ständig steigenden Betriebskosten für die Realschulen durch die gesetzlich pauschalierten Gastschulbeiträge nicht mehr kompensiert werden können, sodass die jährlich entstehenden Defizite sich dementsprechend erhöhen.
Die Vorausberechnung des durch den Landkreis zu tragenden Anteils am Sachaufwand der Stadt Bad Neustadt betrug zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Kreisausschuss 73.800 Euro, für Mellrichstadt lag er bei 53.000 Euro. Allerdings stellte sich heraus, dass sich ab 2024 ein sehr viel höherer Aufwand für den Landkreis Rhön-Grabfeld ergibt. Der Kämmerer schlug eine Deckelung vor. Landrat Thomas Habermann erwähnte neue Verhandlungen. Entschieden hat man sich mit 8:5 Stimmen es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Dann stand die Kostenerstattung bei der Gemeinde- und Landkreiswahl an. Hier gibt es einen pauschalen Erstattungsbetrag. Landrat Thomas Habermann informierte noch über in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse.









