Zwei Tage vor dem Wechsel des Bad Bockleter Gemeinderats übergab das bisherige Ratsgremium mit der Verabschiedung des Haushalts 2026 seinen Nachfolgern eine schuldenfreie Gemeinde.
Die Finanzlage der Marktgemeinde hatte sich in den vergangenen Jahren aufgrund hoher Steuereinnahmen und einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit sehr positiv entwickelt, berichtete Kämmerer Patrick Könen in der Sitzung.
Rücklage aufgebaut
Schrittweise habe eine ansehnliche Rücklage aufgebaut werden können, wodurch im Haushaltsjahr 2025 erstmals Schuldenfreiheit erreicht werden konnte. Zwar wurde dadurch der notwendige finanzielle Handlungsspielraum geschaffen, um die großen Investitionsvorhaben, die bereits 2025 begonnen wurden, über das Haushaltsjahr 2026 hinaus umzusetzen.
Dennoch bleibt die Gemeinde in den nächsten Jahren gefordert, wie Kämmerer Könen gewissermaßen dem neu gewählten Ratsgremium auf den Weg gab, „weiterhin sparsam, wirtschaftlich und verantwortungsbewusst zu handeln“, damit notwendige Zukunftsinvestitionen umgesetzt werden können, „ohne kommende Generationen übermäßig mit Verschuldung zu belasten“.
Vor allem der geplante Neubau der Grund- und Mittelschule mit Mehrzweckhalle und Kindergarten wird die Marktgemeinde spätestens mit Beginn der Tilgungsleistungen für die hierfür notwendigen Kredite in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit deutlich einschränken, betonte der Kämmerer. Denn bisher seien für diese Maßnahmen lediglich Planungskosten berücksichtigt.
Rücklage wird aufgebraucht
Doch schon in diesem Jahr wird die allgemeine Rücklage durch Entnahme von 3,1 Millionen Euro nahezu vollständig aufgebraucht sein. Lediglich ein Sockelbetrag von 200.000 Euro bleibt zur Gewährleistung laufender Ausgaben erhalten. Außerdem ist zum Haushaltsausgleich erstmals wieder eine Kreditaufnahme erforderlich in Höhe von 516.000 Euro. Dies entspricht einem Schuldenstand von 108 Euro pro Einwohner, aber nur 13 Prozent der landesdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung.
Im Folgejahr 2027 wird allerdings ein zusätzlicher Kredit von mehr als 1,65 Millionen Euro notwendig werden. Gemäß kommunaler Haushaltsverordnung müssen alle zur Deckung des Verwaltungshaushalts nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Der aktuelle Haushaltsplan sieht eine „solide Zuführung“ (Könen) in Höhe von 643.000 Euro vor. Da aufgrund der Schuldenfreiheit des Marktes aktuell noch keine Tilgungen zu leisten sind, entspricht dies der freien Finanzspanne, über die die Marktgemeinde im laufenden Haushaltsjahr verfügen kann. Mit dieser Zuführung summiert sich der Vermögenshaushalt auf insgesamt 7,1 Millionen Euro und ist – nach dem Vorjahr mit fast 7,5 Millionen – laut Aussage des Kämmerers „der zweithöchste, den der Markt Bad Bocklet bisher jemals aufgestellt hat“.
Die drei kostenintensivsten Investitionen, die bereits 2025 begonnen wurden und in diesem Jahr abgeschlossen werden, sind mit etwa 2,73 Millionen Euro der Glasfaserausbau im gesamten Gemeindegebiet, der allerdings zu 90 Prozent mit 2,45 Millionen vom Freistaat gefördert wird, sowie der Bau des neuen Feuerwehrhauses in Steinach für 2,5 Millionen Euro und die Erneuerung der Von-Henneberg-Straße in Aschach mit knapp 1,6 Millionen.
Fahrzeuge für die Wehr
Weitere Investitionen entfallen auf neu anzuschaffende Fahrzeuge für die Feuerwehren, die Erweiterung der Feuerwehrhäuser in Hohn und Aschach und die PV-Anlage auf dem Feuerwehrhaus in Großenbrach. Dazu kommt der Neubau der Brücke in Nickersfelden, die Fortsetzung der Maßnahmen zur Ortskernwiederbelebung und der Abschluss der Modernisierung aller Spielplätze in der Gemeinde mit ergänzender oder neuer Ausstattung.
Weitere Finanzmittel sind unter anderem für Fahrzeug- und Gerätebeschaffung des Bauhofs eingeplant, für die Planung des Dorfplatzes im Staatsbad, den Austausch der Wasserzähler in Steinach und Maßnahmen im Rahmen des Sturzflutrisiko-Managements. Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2026 liegen – ohne die Zuführung zum Vermögenshaushalt – mit 11,48 Millionen Euro um 971.000 Euro (9,2 Prozent) höher als im Vorjahr. Davon entfallen über 25 Prozent auf die Kreisumlage, etwa 23 Prozent auf den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand, der deutlich um 13 Prozent gestiegen ist, sowie knapp 21,5 Prozent auf die Personalausgaben, die mit einer Steigerung von 4,75 Prozent kalkuliert wurden.
Defizit beim Bestattungswesen
Bei den Einnahmen entsprechen die staatlichen Zuweisungen einem prozentualen Anteil von 43 Prozent. Die eigenen Steuereinnahmen liegen anteilig bei knapp über 28 Prozent. Die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sind anteilig mit etwas über elf Prozent kalkuliert, sodass alle restlichen Einnahmen einen Anteil von 17,5 Prozent ausmachen. Die Kosten im Bestattungswesen sind bei den aktuell gültigen Gebühren, die vor zwanzig Jahren festgelegt wurden, zu nicht einmal 25 Prozent gedeckt, was einem Defizit von knapp 80.000 Euro entspricht.
„Eine Gebührenanpassung mit entsprechender Satzungsänderung soll daher baldmöglichst, spätestens zum 1. Januar 2027 erfolgen“, mahnte der Kämmerer. Nach Einarbeitung der Ergebnisse der Jahresrechnungen 2025 wird dem neuen Gemeinderat die Neukalkulation der Bestattungsgebühren zur Beschlussfassung vorgestellt.









