In der Innenstadt entsteht eine neue Heimat für Geflüchtete, eine sogenannte dezentrale Unterkunft. Das Landratsamt Bad Kissingen hat dafür ein Gebäude in der Ludwigstraße angemietet. „Die Erstbelegung ist voraussichtlich für den 21. März 2024 schrittweise vorgesehen“, heißt es aus der Pressestelle des Landratsamtes auf Nachfrage.
Das Objekt biete Platz für bis zu 30 Asylbewerber. Über die Herkunft der Flüchtlinge kann das Landratsamt keine Auskunft geben, da die Zuweisungen über die Anker-Einrichtung in Geldersheim laufe.
Caritas ist Anlaufstelle für Geflüchtete
Mit der Unterbringung kommt bekanntlich einiges auf die Kommunen, Sozialverbände und Ehrenamtlichen zu. Grundsätzlich aber „versorgen sich die dort untergebrachten Personen selbst“, heißt es aus dem Landratsamt. Sofern aufgrund von Bedürftigkeit ein Anspruch bestehe, erhielten die Geflüchteten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehungsweise nach dem Sozialgesetzbuch II beziehungsweise XII.
Wie aber finden sich die Menschen vor Ort zurecht? Der Caritasverband im Landkreis Bad Kissingen bietet in Bad Brückenau die Flüchtlings- und Integrationsberatung an. Sozialarbeiterin Lucia Schmitt ist dafür im Caritas-Büro im Haus Waldenfels anzutreffen. Im Januar erst wurde das Angebot ausgeweitet. Aktuell gibt es die Unterstützung montags und freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung.
Ausbau der Beratungsangebote notwendig
„Die Hilfe ist dringend nötig und wird sehr gut in Anspruch genommen“, machte Schmitt bisher die Erfahrung. Schon jetzt sei eine Ausweitung des Beratungsangebotes aufgrund der hohen Nachfrage nötig. In die Bad Brückenauer Beratungsstelle kommen Geflüchtete aus allen umliegenden Rhönallianz-Gemeinden. Der Weg nach Bad Kissingen zur Beratungsstelle sei zu weit.
Die Beratungsstelle ist oftmals die erste Anlaufstelle für die Geflüchteten. Hier bekommen sie Hilfe, was ihr Asylverfahren angeht, die Post von den Ämtern einzuordnen und Kontakt zu den Ämtern aufzunehmen. Die Beratungsstelle hilft aber auch bei Fragen nach Perspektiven in Bezug auf Schule und Arbeit oder Möglichkeiten zur medizinischen Versorgung.
Vermieter der Unterkunft ist Ansprechpartner vor Ort
Neben der Caritas-Beratung stehe aber auch der Vermieter beziehungsweise eine „durch den Vermieter zu benennende Person den Bewohnerinnen und Bewohnern als erster Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landratsamtes in regelmäßigen Turnus in dezentralen Unterkünften vor Ort“, heißt es aus dem Amt.
Kommen nun noch mehr Geflüchtete in das Einzugsgebiet von Bad Brückenau, dann „bräuchten wir dringend eine Erhöhung der Kapazitäten vor Ort", erklärt Jutta Ort, Leiterin der Flüchtlings- und Integrationsberatungsstelle der Caritas im Landkreis. Das betreffe im Übrigen den gesamten Landkreis, der monatlich bis zu 100 Personen aufnehmen soll. „Die Erhöhung der Kapazitäten müsste dringend von der bayerischen Staatsregierung anerkannt werden, die für die Finanzierung zuständig ist.“
Ort macht auf das Problem aufmerksam: Bekommen Geflüchtete keine Beratungsangebote, dann fehlen ihnen Informationen zum Beispiel zu ihrem Asylverfahren, der schulischen oder beruflichen Integration im Anschluss. „Für eine gelungene Integration sind die Beratungsstellen sehr wichtig.“
So ist die Unterbringung von Flüchtlingen organisiert
Nach der Anker-Einrichtung folgt die Verteilung in die Anschlussunterbringung nach einem landesgesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssel. Innerhalb der Regierungsbezirke übernehmen die Regierungen die Verteilung. Die Anschlussunterbringung dient insbesondere der Unterbringung von Asylsuchenden mit positiver Bleibeperspektive.
Es gibt zwei Formen der Anschlussunterbringung: die Gemeinschaftsunterkünfte (GUs) und die dezentrale Unterbringung. Die GUs werden durch die Regierungen betrieben, wie das beispielsweise in Volkers der Fall ist. Asylsuchende sollen in der Regel in diese GUs untergebracht werden. Soweit eine Unterbringung wegen Platzmangel nicht möglich ist, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter als Staatsbehörden und die kreisfreien Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis (dezentrale Unterbringung). Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration
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