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80-Jähriger: Vorwurf „absurd“
Nach Bestechungs-Urteil: Eduard Lintner geht in Revision
Eduard Lintner
Ex-CSU-Abgeordneter Eduard Lintner vor Gericht in München (Archivbild). // Matthias Balk/dpa
Münnerstadt – Der Münnerstädter Ex-CSU-Politiker fechtet das Urteil an und bleibt dabei: Er habe "ganz normale Lobbyarbeit" betrieben und keine Straftat begangen. Wie die Causa Aserbaidschan nun weitergeht.

Ende Juli 2025 fällte das Oberlandesgericht München ein Urteil, das manche als historisch ansehen: Zum ersten Mal wurde ein Ex-Bundestagsabgeordneter wegen Bestechung von Mandatsträgern verurteilt. Der Münnerstädter Eduard Lintner (CSU) soll Geld aus Aserbaidschan an CDU-Parlamentarier weitergeleitet haben. Das Urteil scheint milde: neun Monate Gefängnis auf Bewährung, 10.000 Euro Geldstrafe. Dennoch fechtet Lintner das Urteil nun an – er geht in Revision.

Geld an CDU-Abgeordnete weitergeleitet

Rückblick: Lintner hat nach Ansicht des Gerichts Geld in sechsstelliger Höhe an die mittlerweile verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz weitergeleitet – über Firmen, die Lintner gegründet hat. Dafür sollte Strenz im Europarat Entscheidungen zugunsten von Aserbaidschan beeinflussen.

Karin Strenz gestorben
Die verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz. Ihr hat Eduard Lintner Geld aus Aserbaidschan weitergeleitet. // picture alliance / dpa

Mit einer Haftstrafe von über einem Jahr hätte der 80-Jährige seine Pensionsansprüche verloren, weshalb Kritiker des Urteils von „Milde“ sprechen. Lintners Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Lintner: „Keine Bestechung, das ist absurd.“

Lintner selbst hatte vor einigen Monaten die Weiterleitung des Gelds aus Aserbaidschan eingeräumt, für ihn sei das allerdings „ganz normale Lobbyarbeit“ gewesen.

Was sind seine Gründe, nun in Revision zu gehen? Eduard Lintner telefonisch: „Zum einen gibt es ein Gutachten, das besagt, dass die Sache verjährt ist. Zum anderen sehe ich bei der Causa Strenz keine Bestechung, das ist absurd.“

Wie Lintner meint, sei das weiterhin „normaler Lobbyismus“.  Außerdem: „Sie hat das Geld von Aserbaidschan erhalten, nicht von mir, ich habe es nur weitergegeben.“

Lintner: Ein Vorgehen wie bei einer Parteispende

Dass Strenz‘ Unterstützung für den autoritären Staat mit Geld aufgewogen wurde, hält Eduard Lintner für eine übliche Honorierung. „Das ist das Gleiche, wie Lobbyist X es beim Abgeordneten Y tut. Der Lobbyist fördert den Abgeordneten und verlangt Unterstützung für seine Anliegen. Das ist auch so in der Industrie, wenn Parteispenden getätigt werden – da ist doch völlig klar, dass die Industrie bei ihren Anliegen mit dem Spendenempfänger redet und ihn bittet, sie zu unterstützen – das ist alltäglicher Lobbyismus.  Und das soll nun ausgerechnet in meinem Fall strafbar sein?“

Eine Milde im Urteil sieht Lintner nicht. „Ich sehe das Urteil nicht als berechtigt an, weil ich keine Straftat begangen habe. Nun gilt es abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag bewertet.“

Lintner muss Verfahrenskosten zahlen

Das Urteil beinhaltet derzeit neben der Haftstrafe zur Bewährung und der Geldstrafe auch die Übernahme der Verfahrenskosten. Dr. Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen und Richter am Oberlandesgericht, dazu: „Zur Höhe kann ich derzeit nichts sagen. Dies wird erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens von den zuständigen Kostenbeamten berechnet.“

Witwer der CDU-Politikerin Strenz soll Schmiergeld zurückzahlen

Das Schmiergeld in Höhe von 111.330 Euro, das die verstorbene Karin Strenz erhalten hat, fordert der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München vom Witwer der Politikerin zurück. „Das war ein Fall des klassischen Stimmenkaufs. Der Bundestagsabgeordneten ist Geld dafür versprochen worden, dass sie ihr Abstimmungsverhalten nach den Interessen des Geldgebers ausrichtet. Hier hat sich eine Bundestagsabgeordnete kaufen lassen. Sie hat Geld dafür gekriegt, dass sie im Sinne Aserbaidschans abstimmt.“

Gericht: Lintner erhielt rund 3,4 Millionen Euro aus Aserbaidschan

Im Fall Lintner ist das anders: Eine Rückzahlung von Geldern„enthält das Urteil nicht“, so Dr. Laurent Lafleur. Nach Überzeugung des Gerichts hat Lintner für seine Lobbyarbeit aus Aserbaidschan über die Jahre insgesamt rund 3,4 Millionen Euro bekommen. Rund 1,3 Millionen davon seien an eine Firma Lintners geflossen, notierte die Main Post in ihrer Berichterstattung über den Prozess.

Die Firma habe damit ein Lobbybüro in Berlin betrieben und PR-Veranstaltungen für das autoritär geführte Aserbaidschan veranstaltet. Weitere 760.000 Euro seien an belgische Organisationen geflossen, „die Pro-Aserbaidschan waren“, so der Richter. Ein erheblicher Geldbetrag sei jedoch „auf privaten Lintner-Konten“ gelandet, heißt es im Bericht weiter.

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