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Faktencheck
Behauptung und Wahrheit zur Sinnflut Bad Brückenau
Zur Therme Sinnflut kursieren Behauptungen, dass sie anders, besser und billiger wiederhergestellt oder sogar an anderer Stelle neu errichtet werden könnte. Stadt und Stadtwerke nehmen dazu Stellung.
Zur Therme Sinnflut kursieren Behauptungen, dass sie anders, besser und billiger wiederhergestellt oder sogar an anderer Stelle neu errichtet werden könnte. Stadt und Stadtwerke nehmen dazu Stellung. // Steffen Standke
Bad Brückenau – Zum Mammutprojekt halten sich Behauptungen, wie es besser saniert oder neu gebaut werden kann. Die Redaktion konfrontiert Stadt und Stadtwerke damit.

Der geplante Teilneubau der Therme Sinnflut erhitzt die Gemüter – nicht nur im Stadtrat, sondern auch in der Stadt selbst. Dort halten sich hartnäckig Behauptungen, wie man das Projekt anders, besser und billiger gestalten könnte. Diese Redaktion hat Bürgermeister Jochen Vogel (CSU) und die Stadtwerke mit einigen konfrontiert. Dies sind die Antworten, ergänzt durch redaktionelle Erklärungen.

1. Behauptung: Es ist möglich, die Außenhülle der Sinnflut stehen zu lassen, die Technik im Innern auszutauschen und so viel Geld zu sparen.

Antwort der Stadt/Stadtwerke: Nein, weil nicht nur die überalterte Technik, sondern auch die Gebäudesubstanz nach den Ergebnissen des ersten VGV-Verfahrens (öffentliches Vergabeverfahren, Anm. d. Red.) im Jahr 2019 wirtschaftlich nicht mehr sanierbar sind. Dach, Fassade und Tragwerk weisen erhebliche Mängel auf.

Anmerkung der Redaktion: Laut einer Präsentation des Ingenieurbüros Brückner & Brückner aus Würzburg vom 11. Mai 2023 würde eine Generalsanierung der Sinnflut 40 Millionen Euro kosten. Der Eigenanteil der Stadt läge bei mindestens zwölf Millionen Euro.

2. Eine abgespeckte Variante, also ein Schulschwimmbad eventuell mit Sauna, wäre billiger als der komplette Neubau eines Familien- und Erlebnisbades.

Antwort der Stadt/Stadtwerke: Ein Hallenbad mit Einbeziehung der bestehenden Sauna hätte im Vergleich zum Ersatzneubau mehrere Nachteile. Bei einem reinen Hallenbad ohne Rutsche, Kleinkindbereich, Variobecken und Mineralwasserbecken würden mehrere Zielgruppen entfallen: Familien mit Kleinkindern, Jugendliche, therapeutische Nutzer wie die Rheumaliga und andere.

Die RÖFE-Förderung als Hauptförderquelle würde komplett entfallen; der Eigenanteil an der Investition läge damit mindestens auf dem Niveau des Ersatzneubaus der Therme. Die Betriebskosten sind sogar höher, da der Personalbedarf gleich bleibt und somit Besucherzahl und Einnahmen aufgrund des Entfalls einiger Zielgruppen geringer ausfallen.

Das wird durch verringerte Ausgaben bei Heizung, Lüftung, Energie und Materialaufwand nicht ausgeglichen. Aufgabe ist auch vom Fördergeber ein Familienbad, ein „Bad für Alle“.

Anmerkung der Redaktion: Laut Brückner & Brückner lägen die Gesamtkosten für ein reines Schulschwimmbad bei 18,7 Millionen Euro. Wegen des Wegfalls „touristischer“ Förderungen müsste die Stadt mindestens neun Millionen Euro selbst beisteuern.

3. Die derzeitige Kostenberechnung über 30,8 Millionen Euro ist keine fundierte und von Architekten im Interesse eines höheren Honorars hochgerechnet.

Antwort der Stadt/Stadtwerke: Die Projektkosten wurden im Rahmen der Leistungsphasen eins bis drei zunächst als Kostenschätzung und dann als Kostenberechnung von den Architekten und Fachplanern ermittelt und von den Projektsteuerern geprüft. Der Vergleich mit Projekten in ähnlicher Größenordnung hat die Kosten bestätigt.

4. Man kann die Sauna trotz Schließung des Bades Ende September weiterlaufen lassen.

Antwort der Stadt/Stadtwerke: Da die Sauna von der Infrastruktur des Hallenbades abhängig ist, ist ein Weiterbetrieb ohne entsprechende Neubaumaßnahmen (Kasse, Umkleide, Dusche, Heizung, Lüftung, Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und anderes) nicht möglich. Diese Maßnahmen sind nicht förderfähig und wären im Fall eines Ersatzneubaus der Therme nur übergangsweise nutzbar und nach dem Neubau hinfällig.

Anmerkung der Redaktion: Der angesprochene für die Weiternutzung von Sauna und Freibad nötige Neubau würde die Stadt zwischen neun und elf Millionen Euro kosten. Eine staatliche Förderung dafür wäre unmöglich.

5. Ein Neubau der Sinnflut in der Nähe vom Backhäuschen beziehungsweise FC-Gelände wäre viel sinnvoller.

Antwort der Stadt/Stadtwerke: Alternative Standorte sind im Rahmen des VGV-Verfahrens geprüft worden. Hierbei ist kein möglicher Standort gefunden worden. Hinzu kommt, dass Siebener-Quelle und Freibad sowie die Sauna am jetzigen Standort verortet sind.

Anmerkung der Redaktion: Das angesprochene Gelände liegt im Überschwemmungsgebiet der Sinn. 3. Bürgermeister Dieter Seban erinnert sich an Diskussionen im Aufsichtsrat der Stadtwerke, nach denen diese Standort-Alternative schnell verworfen wurde. Laut Brückner & Brückner würden allein der Abbruch der jetzigen Sinnflut und die dann verlorenen Ausgaben für Planung die Stadt 4,2 bis 4,7 Millionen Euro kosten. Dazu kämen Kosten für Planung und Neubau des Bades an alternativer Stelle.

Hoffen auf eine Förderung vom Bund

Das 30,8 Millionen Euro teure Projekt Sinnflut kann nur gelingen, wenn alle staatlichen Förderungen ausgeschöpft werden können – sowohl vom Freistaat als auch auf Bundesebene. Während es für zwei bayerische Programme halbwegs verbindliche Zusagen gibt, steht eine Bundesförderung in den Sternen. Der Stadtrat fasste nun einen Beschluss, dass sich die Stadt zusammen mit den Stadtwerken am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beteiligen soll. Dazu müssen bis 15. September 2023 Projektskizzen eingereicht werden. Nach der Projektauswahl würde ein Zuwendungsantrag folgen.

Im Bundesprogramm stehen für die nächsten Haushaltsjahre bundesweit 400 Millionen Euro bereit. Mit dem Geld sollen kommunale Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Jugend und Kultur saniert werden. So soll der Investitionsstau der Kommunen behoben werden. Über die Projekte entscheidet voraussichtlich im November oder Dezember der Haushaltsausschuss des Bundestages.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, bei Kommunen in einer Haushaltsnotlage 75 Prozent. Pro Projekt können maximal sechs Millionen Euro fließen. Die Kommunen müssen mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten beisteuern.

 

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