Das Hamburger Unternehmen Wotan Betriebs- und Verwaltungs-GmbH will auf der Gemarkung Rannungen den Windpark Rannungen II mit vier Windrädern auf der Gemarkung Rannungen und einem auf der Gemarkung Poppenlauer errichten. Die Firmen-Repräsentanten Hans-Jürgen Rosendahl und Stefan Haak erläuterten dem Gemeinderat bei der jüngsten Sitzung das Vorhaben. Der Zeitplan sieht vor, dass mit dem Bau im ersten Quartal 2027 begonnen wird. Die Anlage soll im dritten Quartal 2027 fertig sein.
Die fünf neuen Windenergieanlagen sollen (geschätzt) insgesamt mindestens 75 Millionen Kilowattstunden pro Jahr bringen. Damit könnten über 21.000 unterfränkische Haushalte versorgt werden. Ein durchschnittliches Elektrofahrzeug könnte etwa 375 Millionen Kilometer zurücklegen. Eine Gemeindebeteiligung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2023 sei möglich. Ein Einspeisepunkt für den erzeugten Strom ins Stromnetz sei noch nicht bekannt, teilten die beiden Firmenvertreter mit. „Das ist noch der Knackpunkt“, betonte Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU).
Kritik wegen Ausgleichsflächen
Es ging in der Sitzung nicht nur um reine Informationen, sondern auch um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für diesen Windpark. Der Standort liegt innerhalb des Vorranggebietes für Windenergie WK8 „nordöstlich Rannungen“, das im Jahr 2014 im Regionalplan ausgewiesen wurde.
Auf kritische Fragen, wie Windräder sich gegenseitig beeinflussen könnten, hieß es „einzelne alte Anlagen können zurückgebaut werden, wenn sie die neuen, besseren beeinflussen“. Dominik Wolf (CSU/FW) merkte an: „Wir haben schon zahlreiche Ausgleichsflächen, unter anderem wegen der Autobahn. Wenn jetzt noch was gebaut wird, brauchen wir Ausgleichsflächen für die Ausgleichsflächen.“ Yvonne Seufert (Bürgerliste) bemerkte: „Auch wenn das alles fachmännisch erscheint, kann ich nicht zustimmen.“ Der Gemeinderat beschloss schließlich mit großer Mehrheit, keine Einwände zu erheben.
Erneut über Mietpreise für Mehrzweckhalle diskutiert
Die sanierte Mehrzweckhalle stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Die bereits in der Sitzung am 9. September beschlossenen Mietpreise wurden nochmals diskutiert. Auf Vorschlag der Verwaltung gab es einige Änderungen bei der Kaution, die die Nutzer hinterlegen müssen. Einstimmig wurde beschlossen, dass nur auswärtige Vereine und Personen eine Kaution (500 Euro für die Halle und 250 Euro für das Untergeschoss) bezahlen müssen. Für Privatfeiern müssen alle Personen eine Kaution hinterlegen.
Der Gemeinderat vergab die Lieferung von Bühnenelementen für die Halle an eine Firma aus Bocholt für 11.964 Euro. Die geplanten Bänke in den Umkleidekabinen werden von einer Firma aus Denkendorf für 6034 Euro geliefert. Eine kurze Diskussion gab es über die Frage, inwieweit ein Wartungsvertrag für die Heizung und Lüftungsanlage in der Mehrzweckhalle abgeschlossen werden soll. Bei einer Gegenstimme wurde mit einer Schweinfurter Firma ein Vertrag abgeschlossen. Die Wartung kostet 4635 Euro pro Jahr.
Spielplatzsatzung
Der Gemeinderat verabschiedete eine Spielplatzsatzung. Wesentlicher Inhalt ist, dass Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten einen Spielplatz von mindestens 50 Quadratmetern haben müssen. Wenn dies nicht möglich ist oder in unmittelbarer Nähe sich bereits ein Spielplatz befindet, kann die Pflicht für einen Preis von 200 Euro pro Quadratmeter abgelöst werden. Diese Spielplatzsatzung war erforderlich, weil der Freistaat Bayern im „zweiten Modernisierungsgesetz“ die Prüfung der Spielplatzpflicht von den Landratsämtern auf die Kommunen übertragen hat.
Für das Projekt „WIM – wir musizieren“ genehmigte der Gemeinderat einen freiwilligen Zuschuss von 1300 Euro an die Grundschule in Poppenlauer, die von den Rannunger Kindern besucht wird.
Schließlich stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss für die Wasserversorgung fest. Die Bilanz in Aktiva und Passiva beträgt 1.206.088 Euro, der Jahresverlust laut Bilanz und laut GuV (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) jeweils 95.321 Euro. „Der Wasserverlust ist nach wie vor wesentlich erhöht“, sagte dazu Gemeinderat Josef Holzheimer (CSU – FW).
Zehner teilte zum Schluss mit: Der vor knapp fünf Monaten, Anfang Mai, verabschiedete Gemeindehaushalt wurde nun vom Landratsamt genehmigt. Bis dahin konnte die Gemeinde ohne gültigen Haushalt unter Anwendung von Paragraf 69 der Gemeindeordnung („vorläufige Haushaltsführung“) weiter arbeiten. 250.000 Euro für ein Nahwärmeprojekt und 200.000 Euro für Kanalbau, die im Haushalt enthalten sind, werden nicht gebraucht, da die Arbeiten dieses Jahr noch nicht ausgeführt werden können.
Lesen Sie dazu einen Kommentar von Dieter Britz:
Ein Verschiebebahnhof: Das zweite bayerische Modernisierungsgesetz
verlagert manche Aufgaben nur.
Die Themen „Spielplatzsatzung“ und „Garagen- und Stellplatzsatzung“ ziehen sich zurzeit wie ein roter Faden durch die Tagesordnungen vieler Gemeinderäte. Das kürzlich in Kraft getretene „Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz“ hat diese Aufgabenbereiche nämlich von den Landratsämtern in die Städte und Gemeinden verlagert. Liest man dieses Gesetz genau durch, dann findet man tatsächlich einige lobenswerte Vereinfachungen und Verbesserungen im Baubereich. Begründet wurde dieses Gesetz, ein Lieblingsprojekt von Landesvater Söder persönlich, mit dem von ihm so viel beschworenen Bürokratie-Abbau. In manchen Themenkomplexen stimmt das sogar. Wenn Aufgaben aber nur von den Landratsämtern in die Rathäuser verlagert werden, dann hat das noch lange nichts mit Bürokratie-Abbau zu tun, sondern ist nur eine Verschiebung von Aufgaben von oben nach unten. Und dort muss man dann im Extremfall sogar das Personal aufstocken. Einige Bürgermeister haben bei der Verabschiedung dieser Satzungen ganz zu Recht anklingen lassen, dass sie nicht unbedingt hellauf begeistert sind.









