Wenn Bürgermeister Michael Kastl (CSU) bei der Vorstellung der Tagesordnung von einer „verwaltungslastigen“ spricht, könnte man wegen der angenommenen Trockenheit des Themas ein wenig Langeweile vermuten. Tatsächlich sind die Punkte, nämlich die Grundsteuerreform-Änderung des Hebesatzes und der Erlass einer geänderten Friedhof-Satzung für den Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger von erheblicher Bedeutung.
Festlegung des Grundsteuer-Hebesatzes
Der Staat hat die Grundsteuer reformiert, das Land Bayern hat davon abweichend eigene Regelungen erlassen und der Stadtrat der Stadt Münnerstadt hat vor einiger Zeit beschlossen, von dem bisherigen Berechnungsmodus ausgehend, mit der Grundsteuerreform 10 Prozent weniger von den Bürgern einzufordern. Der Kämmerer Stefan Bierdimpfl stellte dazu die Einnahmen von 2023 vor und verwies auf die Messbeträge für 2024 und die reformierten für 2025.
Während die Messbeträge (vom Finanzamt festgelegt) 2024 in der Summe (Grundsteuer A und B) rund 245.000 Euro betragen, würden sie im 2025 auf 370.000 Euro steigen. Das ergäbe bei dem derzeitigen Hebesatz von 450 Punkten eine Gesamteinnahme von rund 1,67 Millionen Euro. Würde man die Gesamteinnahmen von 2023 als Basis hernehmen, wäre ein Hebesatz von 317 bis 320 Punkten notwendig, um 2025 auf die gleichen Gesamteinnahmen zu kommen. Wenn der ursprüngliche Stadtratsbeschluss von zehn Prozent weniger zur Auswirkung kommen soll, sind es 285 Punkte.
Diskussion über Höhe des Hebesatzes
Leo Pfennig (Freie Wähler) bekräftigte nochmal den Kürzungsbeschluss u. a. mit dem Argument, dass „jeder zweite Euro davon sowieso in die Kreisumlage fließen“ würde. Die bisher höchsten Hebesätze im Landkreis werden im Vergleich zu großen und kleinen Grundstücksbesitzern abgeflacht.
Arno Schlembach (CSU) widersprach eindeutig der ursprünglichen Kürzung, denn es fehlt jetzt Geld an allen möglichen Ecken im Haushalt „Alles wird teurer, auf die Stadt kommen immer neue Ausgaben zu. Außerdem bekommen wir Stabilisierungshilfe“. Schlembach könne damit leben, dass die Entscheidung zugunsten einer bisherigen Gesamtsumme fallen sollte. Auch der Bürgermeister meinte dazu, dass in spätestens zwei Jahren auch die Bezirksumlage erhöht werden wird, und damit die Stadt nicht auf Geld verzichten kann.
Im Übrigen werden die kommenden Bürgerversammlungen gerade das Thema Grundsteuerreform 2025 besetzen. Auch da rechnet er mit Reaktionen. Der künftige Hebesatz muss bis spätestens 17. Dezember bekannt gemacht werden, um für 2025 in Kraft zu treten. Der Hauptausschuss nahm den Vorschlag zur Kenntnis und wird dem Stadtrat den Hebesatz von 285 Punkten vorschlagen.
Neue Bestattungsart auf dem Münnerstädter Friedhof
Bald wird der sanierte Teil des Friedhofs in Münnerstadt wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein und künftige Bestattungen werden in mehreren Formen möglich sein. Deswegen hat die Verwaltung die Friedhofssatzung den neuen Gegebenheiten angepasst und nun dem Hauptausschuss vorgelegt. Es gibt neben den traditionellen jetzt auch eine Bestattung im „Rosenbeet“ oder unter einem Baum. Rosina Eckert (Forum Aktiv) hat sich sehr in die Materie der Satzung eingearbeitet und generell die Meinung vertreten, dass „Teile der Satzung rückwärtsgewandt sind und viel zu bürokratisch gestaltet“ seien.
Man schaffe sich in den 40 Paragrafen selber Fesseln, wo doch mehr Öffnung gefordert sei. Sie zitierte andere Satzungen, die das Anliegen durchaus einfacher formulieren und setzte aus ihrer Sicht die eng gefassten Münnerstädter Paragrafen dagegen.
Der Bürgermeister verteidigte den Entwurf und meinte, dass es je nach Einzelfall schon lange Ausnahmen geben würde, die in der Regel genehmigt würden. Es gab noch Nachfragen zur Bepflanzung und zur Grabsteingestaltung bzw. Nutzung in diversen Bereichen der Anlage.
Die Anregungen aus dem Ausschuss wurden aufgenommen und werden zusammen mit der Änderungssatzung dem Stadtrat zu Entscheidung vorgelegt. Die Friedhöfe von Großwenkheim und Windheim sowie der in Maria Bildhausen haben eigene Regelungen.
Die „Neufassung einer aktualisierten Erschließungsbeitragssatzung“ wurde am Ende des öffentlichen Teils anhand einer Mustersatzung einstimmig beschlossen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte nämlich festgestellt, dass die Stadt Münnerstadt hier Nachholbedarf hat und sich „rechtssicher“ (Arno Schlembach) aufstellen soll.













