In seiner jüngsten Sitzung im Rathaus von Wildflecken beschäftigte sich der Marktgemeinderat mit der Sanierung des Gartenwegs in Oberwildflecken. Dabei mussten die Ratsmitglieder über mehrere Nachträge und zusätzliche Aufträge entscheiden, die im Zuge der laufenden Bauarbeiten erforderlich geworden sind.
Der Marktgemeinderat hatte über das erste und zweite Nachtragsangebot der ausführenden Firma Stolz zu beraten. Das erste beläuft sich auf 10.179 Euro. Ursache hierfür waren zusätzliche Erschwernisse im Bereich bereits verlegter Glasfaserleitungen. Die sogenannten Glasspeedpipes mussten während der Bauarbeiten besonders vorsichtig freigelegt werden. Da Beschädigungen unbedingt vermieden werden mussten, konnten die Arbeiten nicht mit schwerem Gerät erfolgen. Stattdessen mussten die Leitungen in aufwendiger Handarbeit freigelegt, gesichert und nach Abschluss der Arbeiten wieder ordnungsgemäß eingebaut werden. Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand führte zu den nun anfallenden Mehrkosten.
Mit dem zweiten Nachtragsangebot entstehen weitere Kosten in Höhe von 13.596 Euro. Während der Bauausführung stellte sich heraus, dass insgesamt neun Schachtabdeckungen benötigt werden, die in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nicht enthalten waren. Darüber hinaus mussten im Kreuzungsbereich Gartenweg, Thüringer Straße und Hirtenweg rund 50 zusätzliche Meter Hochborde eingebaut werden, um die Verkehrsanlage fachgerecht fertigzustellen. Der Marktgemeinderat stimmte beiden Nachtragsangeboten zu.
Im Zusammenhang mit der Straßensanierung stand außerdem die Vergabe der Entsorgung des ausgebauten Materials auf der Tagesordnung. Beim Rückbau der Fahrbahn fiel teerhaltiger Asphalt an, dessen Entsorgung aufgrund der enthaltenen Schadstoffe besonderen gesetzlichen Vorgaben unterliegt.
Umweltgerechte Entsorgung
Für die sogenannte Haufwerksentsorgung lag ein Angebot der Firma BBS Bodenbehandlung Schweinfurt in Höhe von 7253 Euro vor. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Auftrag an das Unternehmen zu vergeben. Damit ist sichergestellt, dass das Material ordnungsgemäß und umweltgerecht behandelt wird.
Ein weiteres Infrastrukturthema betraf die Straßenbeleuchtung im Bereich „Am Auersberg“. Die Bayernwerk Netz GmbH plant dort die Erschließung einer Trafostation. Im Zuge dieser Arbeiten bietet sich die Gelegenheit, gleichzeitig die Voraussetzungen für eine spätere Erweiterung der Straßenbeleuchtung zu schaffen. Das Unternehmen wird dabei Niederspannungskabel mitverlegen, die künftig für den Ausbau des Straßenbeleuchtungsnetzes im hinteren Bereich der Straße „Am Auersberg“ genutzt werden können.
Weitere Aufgrabungen vermeiden
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, dass so verfahren werden soll, um spätere Aufgrabungen und damit Kosten zu vermeiden. Das entsprechende Angebot der Bayernwerk Netz GmbH beläuft sich auf 4641 Euro.
Außerdem befasste sich der Gemeinderat mit einer Tekturplanung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und Carport in der Rückbergstraße in Wildflecken. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Größe und Anordnung der Fenster. Da die Anpassungen aus Sicht der Verwaltung unproblematisch sind und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wurde das Vorhaben einstimmig befürwortet.
Ebenfalls einstimmig genehmigte der Marktgemeinderat die Errichtung einer Batteriegroßspeicher-Anlage in der Nähe des Gewerbeparks in Oberwildflecken. Dabei handelt es sich um den Ersatz einer bestehenden Anlage. Durch moderne Batteriespeicher kann Strom zwischengespeichert und bei Bedarf wieder ins Netz eingespeist werden.
Keine Einwände hatte das Gremium auch gegen die geplante Errichtung einer Überdachung als Unterstand für Pferde in der Nähe des Balthasarmühlenwegs in Wildflecken. Der geplante Unterstand soll eine Größe von 13,67 Metern Länge und 5,25 Metern Breite erhalten.
Schließlich wurde die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Weisbacher Straße“ der Stadt Bischofsheim behandelt. Im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange war auch der Markt Wildflecken um Stellungnahme gebeten worden.
Nach Prüfung des Planentwurfs stellte die Verwaltung fest, dass dem Markt Wildflecken durch die geplanten Änderungen keine Nachteile entstehen. Der Gemeinderat schloss sich dieser Einschätzung an und stimmte der Stellungnahme einstimmig zu.









