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Für Lager- und Abstellflächen
Großenbrach: Müller Bau will Grundstück erweitern
Straßenbaufirma Müller Bau
Die Straßenbaufirma Müller Bau in Großenbrach will ihre Grundstücksfläche rückseitig erweitern. // Sigismund von Dobschütz
Bad Bocklet – Die Firma Müller Bau braucht in Großenbrach mehr Lager und Abstellflächen, dazu muss der Bebauungsplan geändert werden.

Das Großenbracher Unternehmen Müller Bau plant sein Grundstück um eine rückseitig angrenzende, knapp 7500 Quadratmeter große Ackerfläche zu erweitern. Das Straßenbauunternehmen benötigt nach eigener Aussage zusätzliche Flächen, um die gestiegenen Anforderungen an den Betriebsablauf sowie den Bedarf an Lager-, Abstell- und Entwicklungsflächen erfüllen zu können. Die Ackerfläche liegt allerdings im planungsrechtlichen Außenbereich. Erst eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans würde die Voraussetzung für eine weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich des Gewerbegebiets Mangelsfeld ermöglichen, weshalb der Gemeinderat sich mit dem Thema befassen musste.

Im Flächennutzungsplan des Marktes Bad Bocklet ist das fragliche Änderungs- und Erweiterungsgebiet nur teilweise als gewerbliche Baufläche oder Gewerbegebiet verzeichnet. Die Rücksprache der Bockleter Verwaltung mit dem Landratsamt hat jedoch ergeben, „dass der Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan nicht widerspricht, da sich der Bebauungsplan an die übergeordneten Grundzüge des Flächennutzungsplans hält“. Auf eine Änderung auch des Flächennutzungsplans kann deshalb verzichtet werden. Der Gemeinderat hat der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Mangelsfeld“ einvernehmlich zugestimmt, da für die Marktgemeinde nur mit Schaffung angemessener Entwicklungsmöglichkeiten die Gelegenheit besteht, die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens Müller Bau, die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstruktur zu unterstützen.

Fläche grenzt an Betrieb

Gleichzeitig wird eine flächensparende Siedlungsentwicklung verfolgt, da die Erweiterung unmittelbar an den Betriebsstandort angrenzt und vorhandene Erschließungsanlagen mitgenutzt werden können. Geklärt werden muss noch, wie die auf dem Acker derzeit oberirdisch verlaufende Stromleitung umgeleitet oder unterirdisch verlegt werden kann.

Gemeinderat Florian Aberer (UW/SPD) bemängelte in diesem Zusammenhang das Fehlen einer Strategie zur großflächigen Erweiterung des Gewerbegebiets. Dem hielt Bürgermeister Andreas Sandwall (CSU) entgegen, dass die umliegenden Landwirte „um keinen Preis“ gewillt seien, große Ackerflächen zu verkaufen. Ratskollegin Martina Faber (Grüne) fragte nach eventuell erforderlichen Ausgleichsflächen. Dies sei Sache des Landratsamts, erhielt sie zur Antwort.

Abschließend wurde die Verwaltung vom Ratsgremium aufgefordert, das entsprechende Bauleitverfahren durchzuführen. Zuvor sollte aber vertraglich festgehalten werden, dass alle mit Änderung des Bebauungsplans anfallenden Planungskosten sowie die Kosten für erforderliche Gutachten und sonstiger Aufwand vom Veranlasser übernommen werden. Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitverfahrens wurde das Planungsbüro Bautechnik Kirchner (Oerlenbach) beauftragt.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt hatte der Gemeinderat über eine vom Hohner Physiotherapeuten Jens Böhnlein (PhysioPoint Böhnlein) geplanten Neubau einer Physio-Praxis zu beraten, mit deren Bau im kommenden Jahr begonnen werden soll. Böhnlein, der in seiner Funktion als neuer Ortssprecher von Hohn persönlich an der Sitzung teilnahm, will an der Sonnenstraße in Hohn eine Praxis mit sieben Behandlungszimmern, fünf speziellen Behandlungsräumen sowie einem Kurs- und Geräteraum errichten.

Fitness und Rehasport

Dort sollen zehn Mitarbeitende bis zu 15 Patienten, zehn Kunden im Fitnessraum und 15 im Kursraum betreuen, in denen Pilates, Power Workout, Rehasport und allgemeine Fitness angeboten werden soll. Die baurechtliche Problematik dieser Bauvoranfrage liegt darin, dass das Grundstück zum Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sechsäcker“ gehört. Dies hat zwar den Anschein eines „allgemeinen Wohngebiets“, ist jedoch als „abgestuftes Dorfgebiet“ festgelegt. Zulässig sind hier nur Wohngebäude, Nebengebäude für Gerätschaften und Kleintierhaltung sowie Garagen. Die Errichtung einer reinen Physiotherapie-Praxis wäre in einem Dorfgebiet zulässig, nicht aber der einem Gewerbebetrieb entsprechende Kurs- und Fitnessbereich. Dieser wäre nur mittels einer Befreiung des Gebietscharakters zulässig, was nur möglich ist, „wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist“. Die Nachbarn haben der Planung zugestimmt.

Bauamtsleiterin Tatjana Büttner wies darauf hin, dass die in der Bauvoranfrage gelisteten zwölf Pkw-Stellplätze keinesfalls ausreichen und im Rahmen des Bauantrags aufgestockt werden müssen. Auch könnten immissionsschutzrechtliche Auflagen hinsichtlich der Öffnungszeiten (Physio: MO bis FR von 7 Uhr bis 20 Uhr; Fitness: MO bis SO von 7 bis 22 Uhr) sowie des Lärmschutzes seitens des Landratsamts zu erwarten sein. Außerdem sei der An- und Abfahrtsverkehr der Patienten und Besucher genauer zu prüfen, merkte Büttner an. „Das haben wir nicht geprüft, das müssen andere machen“, ergänzte Bürgermeister Andreas Sandwall mit Hinweis auf das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde.

Jens Böhnlein gab im Rahmen der längeren Beratung in seiner Doppelfunktion als Antragsteller und Ortssprecher Antwort auf einige Sachfragen aus dem Gremium. So verwies er unter anderem darauf, dass die Mitarbeiterstellplätze hinter dem Haus geplant und von der Straße aus nicht zu sehen sein werden. Nach längerer, Beratung stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu.

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