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Heiße Diskussionen
Beschluss: Präsenzpflicht im Gemeinderat bleibt
Um einen Antrag auf hybride Sitzungen ging es im Nüdlinger Gemeinderat. Das Symbolbild stammt noch aus den Zeiten der Corona-Pandemie.
Um einen Antrag auf hybride Sitzungen ging es im Nüdlinger Gemeinderat. Das Symbolbild stammt noch aus den Zeiten der Corona-Pandemie. // Symbolbild: Ronald Heck (Archiv)
Nüdlingen – Florian Wilm und Julian Thomas wollen die Geschäftsordnung ändern lassen, damit auch Ratsmitglieder aus der Ferne bei einer Sitzung teilnehmen können. Nach langer Diskussion wird abgestimmt.

In ihrem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, der am vergangenen Dienstag im Nüdlinger Gemeinderat behandelt wurde, hatten die Ratsmitglieder Florian Wilm (Bürgerblock) und Julian Thomas (Junge Liste) unter Berufung auf Artikel 47 a der Bayerischen Gemeindeordnung gefordert, den Ratsmitgliedern im Bedarfsfall ihre Teilnahme an den Sitzungen auch in hybrider Form zu ermöglich. Dies würde bedeuten, dass zwar immer noch – im Gegensatz zu reinen Videokonferenzen – die meisten Mitglieder des Ratsgremiums im Ratssaal persönlich anwesend sind, andere sich aber zum Beispiel bei beruflicher Ortsabwesenheit über Bild und Ton von außen zuschalten können.

Zweidrittelmehrheit verfehlt

Im Artikel 47 a heißt es einleitend: „Gemeinderatsmitglieder können an den Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen, soweit der Gemeinderat dies in der Geschäftsordnung zugelassen hat. Der Beschluss bedarf einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Mitglieder des Gemeinderats.“ Doch statt der geforderten Zweidrittelmehrheit wurde nur ein Gleichstand unter den 14 anwesenden Ratsmitgliedern erreicht. „Damit ist der Antrag abgelehnt“, stellte Bürgermeister Harald Hofmann (CSU) fest.

„Die hybride Teilnahme an Gemeinderatssitzungen erleichtert es Mitgliedern, die aus verschiedenen Gründen nicht vor Ort sein können, dennoch aktiv an den Sitzungen teilzunehmen und ihre Aufgaben als Gemeinderatsmitglied vollumfänglich wahrzunehmen“, hatten Wilm und Thomas ihren Antrag begründet.

Hierzu merkte die Verwaltung an, dass nach Artikel 47 a die Gemeinde sicherzustellen hat, dass die Technik mit dem zugeschalteten Gemeinderatsmitglied in der Ratssitzung funktioniert. Ist dies nicht der Fall, so kann die Ratssitzung nicht beginnen, muss bei einer Störung sofort unterbrochen oder eventuell neu angesetzt werden. Außerdem müssen in öffentlichen Sitzungen die zugeschalteten Mitglieder jederzeit mit dem Bürgermeister, allen anderen Ratsmitgliedern sowie auch allen anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sich sehen, gesehen und gehört werden.

Für und Wider einer hybriden Teilnahme intensiv diskutiert

In der fast einstündigen Beratung wurde das Für und Wider einer hybriden Teilnahme intensiv diskutiert. So hielt Volker Schäfer (SPD) dies „für unser kleines Gremium zu weit gegriffen“. Die Diskussion im Gemeinderat lebt nach seiner Meinung vom Sichtkontakt und der Möglichkeit des Zwischenrufs. „Wer ein solches Mandat annimmt, muss seinen Lebensmittelpunkt auch im Ort haben.“ Dem widersprach Christine Fell (UWH): „Ratssitzungen sind keine geselligen Veranstaltungen. Sie leben von Entscheidungen.“ Dies unterstützte Antragsteller Julian Thomas aus eigener beruflicher Erfahrung: „Online-Sitzungen sind viel effizienter.“

Während 2. Bürgermeister Edgar Thomas (CSU) den Antrag unterstützte in der Überlegung, mit dieser Möglichkeit einer hybriden Teilnahme auch junge Leute für die Arbeit im Gemeinderat begeistern zu können, sah 3. Bürgermeister Stephan Schmitt (UWH) eher die Gefahr, technisch zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung nicht trennen zu können. Dies wollte Antragsteller Wilm nicht gelten lassen: „Technisch geht heute alles.“

Hier hakte Ratsmitglied Uwe Beer (CSU) ein: „Ich kann heute überhaupt keine Entscheidung treffen, wenn ich keine Informationen über die erforderliche Ausrüstung und deren Kosten habe.“

Die Verwaltung hatte ohne Ratsbeschluss noch keine Informationen eingeholt. Doch Kämmerer Fabian Röder hatte sich vorab im Bekanntenkreis unverbindlich informiert und schätzte, eine komplexe Anlage, die die von der Gemeindeordnung geforderten Ansprüche und Aufgaben erfüllen kann, „kostet weit mehr als 10.000 Euro“.

Bisherige Technik völlig unzureichend

Bereits im Rathaus vorhandene Technik, wie sie während der Pandemie bei Besprechungen hilfsweise genutzt wurde, sei hierfür völlig unzureichend. „Wenn wir die hybride Teilnahme wollen, müssen wir sie technisch so ausführen, wie es der Freistaat uns vorschreibt“, ließ der Bürgermeister in diesem Punkt keine Diskussion zu.

Abgesehen davon, dass der vom Kämmerer genannte Betrag im laufenden Haushalt ohnehin nicht frei verfügbar ist, bremste jetzt Volker Schäfer (SPD) die Diskussion aus mit der Grundsatzfrage: „Gibt es eigentlich im Landkreis oder Umfeld überhaupt schon eine Gemeinde mit hybriden Sitzungen?“ Dann sollte die Verwaltung erst einmal einen dortigen Bürgermeister oder Geschäftsleiter einladen und ihn im Gemeinderat über die bisherigen Erfahrungen berichten lassen.

Was ist, wenn etwas schiefgeht?

Ihm sei keine solche Gemeinde im Landkreis bekannt, erklärte Bürgermeister Hofmann.

Der Bürgermeister hatte sich während der einstündigen Beratung mit einer eigenen Meinung zurückgehalten und der Debatte im Gremium freien Lauf gelassen. Doch gegen Ende gab er zu bedenken, dass alle in einer Ratssitzung gefassten Beschlüsse absolut rechtssicher sein müssen. „Wenn irgendwas technisch schiefgeht, muss die Sitzung abgebrochen und am nächsten Tag um 19 Uhr in Präsenz fortgesetzt werden.“

Die Abstimmung endete mit einem Gleichstand von sieben gegen sieben Stimmen. Damit wurde der Antrag von Florian Wilm und Julian Thomas abgelehnt, für dessen Zustimmung nach Artikel 47 a eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen wäre.

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