Der Nüdlinger Gemeinderat verabschiedete in der jüngsten Sitzung den Haushalt des aktuellen Jahres. Neben Bauanträgen wurden auch Standorte für neue E-Ladesäulen im Ort diskutiert.
Nur „kleinere Änderungen“ am Haushaltsplan 2023 mussten noch gemacht werden, so Bürgermeister Harald Hofmann. Nach der Vorstellung des Haushalts im letzten Monat verabschiedete der Gemeinderat jetzt die Haushaltssatzung sowie den aktuellen Haushaltsplan. Einer der größten Punkte des beschlossenen Haushalts ist der Einbau der Kinderkrippe in Haard (wir berichteten).
Breite Zustimmung fanden die neuen Standorte für die geplante Einrichtung neuer E-Ladesäulen in Nüdlingen und Haard. In Nüdlingen wurden im Vorfeld zwei verschiedene Standorte geprüft: zwei Parkplätze oberhalb des Saint-Marcel-Platzes und auf dem Parkplatz an der Kochgasse. Bürgermeister Harald Hofmann betonte die guten Voraussetzungen an beiden Plätzen. Stromanschlüsse seien kein Problem.
Günstige Lage
Für den Standort Kochgasse sprachen sich mehrere Gemeinderatsmitglieder aus: so sei die Lage günstiger für den Zugang zu Geschäften auf der Nordseite der Bundesstraße und temporäre Absperrungen während großer Veranstaltungen und Feste am Saint-Marcel-Platz tangieren die Plätze in der Kochgasse nicht. Außerdem stellten die Anwesenden fest, dass die Parkplätze über dem Saint-Marcel-Platz auch von den Einsatzkräften der Feuerwehr benutzt werden müssen. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den Standort Kochgasse aus.
Auch in Haard werden E-Ladesäulen installiert: hier gab es eine ebenfalls einstimmige Entscheidung für einen Standort auf dem Parkplatz vor dem Berthold-Hehn-Platz. Die Säulen sollen spätestens im Sommer kommen, so Bürgermeister Harald Hofmann.
Freiflächen-Photovoltaikanlage?
Die meisten Beschlüsse zur Genehmigung privater Bauvorhaben erfolgten einstimmig. Für Diskussionen sorgte ein Antrag für eine Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet Pfaffengrund. Viele Gemeinderatsmitglieder störten sich daran, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage sich nicht in das umgebende Gewerbegebiet einfügen würde.
Rund um das Baugrundstück befinden sich Wohnhäuser und Gewerbegebäude. Der Bau einer Anlage an sich wurde begrüßt, nur die Nutzung des Grundstücks einzig als Photovoltaikanlage stieß auf wenig Anklang. Gemeinderat Florian Wilm meinte, dass die Installation auf dem Dach einer Halle wie bei den umliegenden Gebäuden vorzuziehen wäre.
Genehmigungsfähig heißt genehmigungspflichtig
Kämmerer Fabian Röder wies auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bauantrags hin. Die Photovoltaikanlage sei genehmigungsfähig – somit sei sie auch genehmigungspflichtig. Der Bauantrag sei vom Bauherrn zur Sicherheit noch zusätzlich gestellt worden. Auch weitere Bauanträge im Bereich des Gewerbegebiets wurden kontrovers diskutiert.
Berichtet wurde außerdem von den laufenden Planungen der Feuerwehren Nüdlingen und Haard zur Gründung einer jeweiligen „Kinderfeuerwehr“. Ab September soll das Vorhaben starten.
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