0
Corona-Impfung verweigert
Bundeswehroffizier beruft sich auf Gott und sein Gewissen
Foto Main-Post - 9275625
Nach dem viel beachteten Freispruch in Bad Kissingen für einen Bundeswehroffizier, der einen Corona-Impfbefehl verweigert hatte, wird der Fall jetzt vor dem Landgericht Schweinfurt verhandelt. // Nicolas Armer, dpa
Schweinfurt
Schweinfurt – Der Oberleutnant verweigerte an der Infanterieschule Hammelburg den Impfbefehl. Nach Freispruch am Kissinger Amtsgericht läuft jetzt die Berufungsverhandlung in Schweinfurt.

Auch Jahre nach dem Ende der Corona-Maßnahmen beschäftigt Covid-19 weiter die Gerichte. An diesem Dienstag verhandelte das Landgericht Schweinfurt in einem Berufungsverfahren gegen einen Bundeswehroffizier, der sich 2022 geweigert hatte, einem Impf­befehl nachzukommen. In erster Instanz war der Soldat im September 2023 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen freigesprochen worden.

Zum Prozess in Schweinfurt erscheint der Soldat mit drei Anwälten. Der Sitzungssaal ist voll besetzt. Freunde und Angehörige des Angeklagten sind aus ganz Deutschland angereist, um die Verhandlung zu verfolgen.

Impfbefehl beim Lehrgang an Infanterieschule in Hammelburg

Der heute 36-jährige Oberleutnant war Anfang 2022 als Lehrgangsteilnehmer an der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen) eingesetzt. Mitte Januar 2022 erhielt er erstmals mündlich den Befehl, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Drei Tage später erschien er im Sanitätsbereich, ließ sich jedoch nicht impfen.

Er erhielt einen weiteren mündlichen, dann einen schriftlichen Befehl. Auch diesen befolgte der Offizier nicht. Er wurde vom Lehrgang abgelöst und an seine Einheit nach Roth versetzt. Dort erhielt er erneut den Auftrag, sich impfen zu lassen. Doch er blieb bei seiner Weigerung.

Bundeswehrsoldat: Sorge um den von Gott gegebenen Körper gehabt

Zum Auftakt der Berufungsverhandlung bestreiten die Verteidiger den Vorwurf der strafbaren Gehorsamsverweigerung. Ein Anwalt verweist darauf, dass eine Impfung keine militärische Maßnahme, sondern ein medizinischer Eingriff sei. Ein zweiter beruft sich auf die Gewissensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes. Die Vorsitzende Richterin macht deutlich, dass ein solcher Einwand konkret und nachvollziehbar begründet werden müsse.

Daraufhin äußert sich der Offizier selbst. Er hätte Sorge gehabt, etwas machen zu lassen, was seinen Körper, den Gott ihm gegeben habe, manipulieren würde. „Ich habe vor meinem Bett in meiner Wohnung gekniet und gebetet: Jesus, hilf mir“, sagt der 36-Jährige. Er sei kein Corona-Leugner und habe die Behandlung Erkrankter sowie den Schutz von Risikogruppen unterstützt.

Impfpflicht
Ein Oberleutnant soll im Jahr 2022 die Corona-Impfung verweigert haben. Nun hat ihn das Landgericht Schweinfurt in zweiter Instanz freigesprochen (Symbolbild). // Marijan Murat, dpa

Seine Sorge sei gewesen, mit der Impfung in die Leistungsfähigkeit seines Immunsystems einzugreifen. Das Risiko für seine Bundeswehrkarriere sei ihm bewusst gewesen. Doch habe er wegen seines Gewissens vor Gott entschieden. Die Truppe, sagt der Offizier, dürfe die Bedeutung des Gewissens nicht preisgeben.

Unterstützer beten am Landgericht Schweinfurt vor dem Saal

Als Zeugen sagen seine Vorgesetzten am Landgericht aus. Sie bestätigen übereinstimmend, dass der Befehl „Herstellung eines vollständigen Impfschutzes“ lautete. Der damals unmittelbare Vorgesetzte des Soldaten aus der Kaserne in Roth erklärt, der Angeklagte habe den Befehl nicht ausgeführt und dies auch schriftlich bestätigt. Man habe deswegen Gespräche „auf Augenhöhe“ geführt. Der Soldat habe sich „verrannt“, meint er. „Am Ende zählt aber nur der Ungehorsam für uns.“

Mehrfach wird die Sitzung unterbrochen, die Verteidiger stellen etliche Anträge. In einer Pause sprechen die Unterstützer des Angeklagten vor dem Gerichtssaal gemeinsam Gebete.

Vom Dienst suspendiert: Berufliche Existenz steht auf dem Spiel

Für den Soldaten steht mit dem Prozess seine berufliche Existenz auf dem Spiel. Der Offizier ist weiterhin bei der Bundeswehr angestellt, jedoch vorläufig vom Dienst suspendiert. Seit Juni 2023 darf er keine Uniform mehr tragen und keine Kaserne betreten, er erhält 50 Prozent seiner Bezüge.

Zudem läuft gegen ihn ein gerichtliches Disziplinarverfahren der Bundeswehr. Im Raum steht die Entfernung aus dem Dienst – verbunden mit finanziellen Folgen bis hin zur Rückforderung von Ausbildungskosten.

Der Prozess wird am 27. Januar in Schweinfurt fortgesetzt.

Inhalt teilen
  • kopiert!