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Neue Geschäftsordnung
34 Regeln und ein Bücherschrank
Münnerstadt – Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich mit der Geschäftsordnung beschäftigt. Dazu gab es einige Fragen und auch Änderungen. Weitere Themen waren ein Dorfbücherschrank und archäologische Funde.
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„Ich habe gestern zwei Stunden lang den Entwurf der Geschäftsordnung durchgelesen“. Und dazu hatte Neu-Stadträtin Antje Rink (CSU) Fragen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ihre kommunale Verantwortung an Mandatsträgerinnen und Mandatsträger delegiert und die haben damit im Ehrenamt freiwillige Arbeitszeit erworben. Sich nämlich beispielsweise in seitenlange Tischvorlagen für die anstehenden Sitzungen zu vertiefen, gehört zu den Alltäglichkeiten der Stadtratsarbeit. Wer bereits länger im Kommunalbetrieb tätig ist, hat zwar alles schon einmal gehört, und doch zeigt sich, dass Anfragen von Neueinsteigerinnen Anlass zu neuen Überlegungen sein können.

Auf bisher 34 Seiten, aufgegliedert in 34 Paragrafen, regelt der Stadtrat seine Zuständigkeiten und die Arbeitsweise. Das beginnt mit den Aufgaben innerhalb der Gemeinde. Was muss über das Mandat hinaus noch übertragen und ausgefüllt werden, beispielsweise Orts- und Sachreferate. Dass es Ausschüsse geben soll, und wie diese zu entscheiden haben, muss genauso festgelegt werden, wie die Rolle des Bürgermeisters und seiner Vertreter, sowie deren Rechtsstellung zum Stadtrat und die Vertretung nach außen. Sie werden in der Geschäftsordnung detailliert dargestellt und sollen natürlich auch mit Leben erfüllt werden.

Kein Rederecht für Besucher

Vieles in dem umfangreichen Text scheint Formales zu sein, eigentlich selbstverständlich, doch Demokratie braucht ihre Regeln –  und die hat man lieber schriftlich, weil sich jeder darauf berufen kann. Selbst rüpelhaftes Benehmen, was es bisher noch nie gegeben hat, ist in einem „Ordnungsgeld“-Paragrafen aufgeführt. Besucher der Sitzung haben kein Rederecht (§24). Das musste gleich eine Bürgerin erfahren, die einen Debattenbeitrag leisten wollte, dem  Bürgermeister Michael Kastl (CSU) sofort Einhalt gebot. Dem Ganzen liegt die Muster-Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags zugrunde, die von den Städten und Gemeinden im Regelfall modifiziert und auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten wird.

Antje Rink machte den Anfang mit der Frage, ob der Einsatz von KI in der Satzung geregelt sein sollte, was der Bürgermeister rundweg ablehnte. Doch auch die Kollegen Klaus Schebler (NW), Oliver Jurk (CSU), Andreas Trägner (FW), Leo Pfennig (FW), Johannes Wolf (B90/ Grüne)und Peter Schilling (SPD) hatten vor allem die Ladungsfristen im Blick. Bisher waren fünf Tage in den Statuen festgeschrieben, in eiligen Entscheidungsfällen konnten auch drei Tage reichen. Trotzdem – wohl aus Erfahrung – wurde der Wunsch laut, bereits sieben Tage vor dem Termin die Unterlagen zu erhalten.

Regelungen nicht überdehnen

Klaus Schebler stellte dabei als Argument in den Raum, „dass die Post nicht mehr an unverzügliche Zustellungsfristen gebunden sei“ und somit eine längere Frist notwendig werde. Dem steht aber der Entwurf in der Satzung gegenüber, „dass die Gemeinderatsmitglieder .... elektronisch eingeladen werden“. Wenn sie damit einverstanden sind und bei Erhalt der E-Mail diese auch bestätigt haben. Der Passus bleibt auch in dem Entwurf, den der Stadtrat am 29. Juni abschließend verabschieden wird. Auch die künftige Geschäftsordnung ist nur so gut, so lange nicht einzelne Regelungen überdehnt werden, machte zu verschiedenen Paragrafen Kastl deutlich. Das gelte auch für ihn.

Antje Rink hatte als Ortsreferentin von Althausen einen Antrag auf Bereitstellung eines Dorfbücherschranks in der Nähe der alten Schule gestellt. Sie nimmt damit eine Anregung von mehreren Ortsbürgerinnen und -bürgern auf.  Der Ausschuss war einstimmig dafür.

Das Landesamt für Denkmalpflege hat seit der Sanierung des Stenayer Platzes und seines Umfeldes  insgesamt 78 archäologische Funde in seiner Obhut. Eigentümerin ist die Stadt Münnerstadt. Museumsleiter Dr. Nicolas Zenzen unterstützt das Ansinnen, die kleinen und kleinsten Fragmente dem Freistaat zu überlassen. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

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