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Soziales Engagement
Spenden sind weiterhin möglich
Kommunalfinanzen
Die Gemeinde darf auch künftig zweckgebundene Spenden entgegennehmen, hat der Marktgemeinderat Maßbach in seiner jüngsten Sitzung beschlossen // Daniel Karmann (dpa)
Winfried Streit
Seniorenbeirat Winfried Streit // Archiv/Dieter Britz
Maßbach – Unentgeltliche Zuwendungen zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben darf der Bürgermeister auch weiterhin entgegen nehmen – unter bestimmten Voraussetzungen.
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Mit der Bestellung von Winfried Streit zum Seniorenbeirat stand eine weitere Personalentscheidung in der noch jungen Legislaturperiode des Maßbacher Gemeinderates an.
Damit Bürgermeister Matthias Klement auch künftig  unentgeltliche Zuwendungen Dritter, wie Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben entgegennehmen darf, war ein formeller Beschluss des  Gemeinderates notwendig.  

Als Maßstab für die Annahme gilt die Maßgabe, dass bei einem objektiven und unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entstehen darf, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei der Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Liegen keine Verdachtsgründe vor, steht die Annahme im pflichtgemäßen Ermessen des Gemeinderats.

Für Kindergarten, Sozialstation und Freibad

Wie der Bürgermeister in der Sitzung ausführte, wurden 2025 Geldspenden in Höhe von 4989 Euro  sowie Sachspenden in Höhe von 154 Euro an den Markt Maßbach getätigt, fast ausschließlich für soziale Zwecke wie Kindergärten, Sozialstation oder Freischwimmbad. Der Gemeinderat beschloss die Spenden im Jahr 2025 für die jeweiligen Zwecke anzunehmen und zu genehmigen.

Genehmigt wurde außerdem die Umwandlung eines Nebengebäudes in der Kirchgasse  in Poppenlauer zu einer  möblierten Unterkunft zur betrieblichen Vermietung. Maximal vier Personen sollen beherbergt werden können, längstens für ein halbes Jahr.

Unbehagen im Ratsgremium

Allerdings gab es Unbehagen im Rat, da es in der Vergangenheit immer wieder zu verspäteten oder unkorrekten Antragsstellungen kam. Auch die Parkplatzsituation vor dem Anwesen könnte Probleme bereiten. Dies alles sei jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Antragsstellung, die aus verwaltungstechnischer Sicht nicht zu beanstanden sei, klärte Geschäftsleiter Fabian Röder auf. Bei Ablehnung durch den Gemeinderat werde das Landratsamt das Anliegen durch eine Ersatzvornahme genehmigen.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung wurden die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Zweite und Dritte Bürgermeister verlesen. Der Zweite Bürgermeister bekommt 643 Euro monatlich und der Dritte Bürgermeister 321 Euro. Der Ortsbeauftragte für Weichtungen wird mit 143 Euro entschädigt. Die Aufwandsentschädigung für den hauptamtlich tätigen Erster Bürgermeister wurde auf 878 Euro festgelegt.

Für eine auf öffentlichen Grund errichtete Wärmepumpe soll die Aufforderung zur Entfernung erfolgen. Zudem soll die Baustelleneinrichtung auf dem Dorfplatz in Poppenlauer spätestens zum Fest des FC Poppenlauer abgebaut werden.

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