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Wahlfälschung in Wülfershausen
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Bürgermeister
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Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat gegen Ex-Bürgermeister von Wülfershausen, Wolfgang Seifert, Anklage erhoben. // Steffen Schneider/Bilderschmiede NES
Wülfershausen
Wülfershausen – Die Ermittlungen sind abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft erklärt, wie die Wahlfälschung abgelaufen sein soll und was sie Wolfgang Seifert vorwirft.

Gut zweieinhalb Monate nach der Kommunalwahl hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt die gemeinsamen Ermittlungen mit der Kriminalpolizei Schweinfurt abgeschlossen und erhebt Anklage gegen Wolfgang Seifert. Dem Ex-Bürgermeister von Wülfershausen (Lkr. Rhön-Grabfeld) wird laut einer Pressemitteilung von Oberstaatsanwalt Markus Küstner Wahlfälschung in 35 Fällen vorgeworfen. Das Amtsgericht Bad Neustadt muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Seifert war seit 2018 Erster Bürgermeister von Wülfershausen und bei den Kommunalwahlen am 8. März als einziger Kandidat für dieses Amt angetreten und zudem auf den Stimmzetteln für die Kreistagswahl 2026 auf der CSU-Liste aufgeführt.

Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden habe Seifert befürchtet, dass sowohl er für die Wahl als Bürgermeister als auch seine Ehefrau für den Einzug in den Gemeinderat nicht die notwendige Stimmenanzahl erreichen. Daher soll er sich entschlossen haben, Briefwahl-Stimmzettel zu fälschen: für die Bürgermeisterwahl zu seinen Gunsten, für die Wahl des Gemeinderats zugunsten seiner Ehefrau und zugunsten seiner Partei für die Kreistagswahl, schreibt Küstner.

Was wird Ex-Bürgermeister Wolfgang Seifert vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft beschreibt auch die mögliche Vorgehensweise des Angeschuldigten. Der 69-Jährige soll demnach von Mitte Februar 2026 bis zur Kommunalwahl am 8. März insgesamt 30 Briefwahlumschläge mit Stimmzetteln, die zuvor im Rathaus in Wülfershausen abgegeben worden waren, an sich genommen haben. Er soll sie geöffnet und die darin befindlichen Stimmzettel für die Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahl entnommen haben.

Anschließend soll er laut Küstner auf 30 Stimmzetteln zur Gemeinderatswahl handschriftlich den Namen seiner Ehefrau und teilweise noch weitere, nicht näher bekannte Namen von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wülfershausen eingetragen haben. Auf mindestens 20 Stimmzetteln zur Wahl des Kreistages, auf denen nicht die maximal zulässigen 60 Stimmen vergeben worden waren, soll er ein Kreuz oder die Stimmenzahl „drei“ bei seinem eigenen Namen angebracht haben.

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In der Gemeinde Wülfershausen mit seinem Ortsteil Eichenhausen muss wegen der Wahlfälschung am 5. Juli erneut gewählt werden. // Michael Endres

Weiter soll der Angeschuldigte auf mindestens sechs Stimmzetteln zur Wahl des Ersten Bürgermeisters, die sich in den oben genannten Umschlägen befanden und von dem jeweiligen Wähler nicht ausgefüllt worden waren, seinen eigenen Namen eingetragen haben.

So soll die Fälschung abgelaufen sein

Zudem soll Seifert von fünf älteren Bürgern aus der Gemeinde gebeten worden sein, für sie die Briefwahl zu übernehmen und die Stimmzettel für die drei Wahlen auszufüllen. Dabei hätten sie ihm freigestellt, welche Wahl er treffe.

Auch hier soll sich der Angeschuldigte entschlossen haben, die Gelegenheit zu nutzen, um die Wahl zum Gemeinderat zugunsten seiner Ehefrau, die Bürgermeisterwahl zu seinen Gunsten und die Kreistagswahl zugunsten seiner Partei zu manipulieren und die Stimmzettel entsprechend ausgefüllt haben. Anschließend sollen die eigentlich berechtigten Wähler die eidesstattliche Versicherung, wonach sie die Stimmzettel jeweils ausgefüllt hätten, unterzeichnet haben. Die Identität dieser fünf Wahlberechtigten sei den Ermittlungsbehörden nicht bekannt.

Die von Seifert manipulierten Stimmzettel soll er wieder in den weißen Stimmzettelumschlag und diesen in den roten Briefwahlumschlag gegeben haben, bevor er die Umschläge jeweils wieder sorgfältig mit Klebstoff verschlossen habe. In einzelnen Fällen, in denen es ihm nicht gelungen war, die Umschläge ohne Beschädigung zu öffnen, soll er diese gegen entsprechende Blanko-Umschläge ausgetauscht haben. Auf diese habe er in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Saal Zugriff gehabt. Er soll die Briefwahlunterlagen schließlich bei der VG zur Verwahrung in einer Wahlurne abgegeben haben.

Seifert habe die Taten vollumfänglich eingeräumt

Die Briefwahlunterlagen wurden dann in der VG zu den übrigen eingegangenen Briefwahlunterlagen in eine Wahlurne gegeben und dort bis zur Auszählung der Stimmen verwahrt.

Seifert hat die ihm vorgeworfenen Taten laut Staatsanwaltschaft von Anfang an eingeräumt und ist von allen Ämtern zurückgetreten, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Er habe angegeben, die Taten alleine, ohne Beteiligung oder Wissen einer anderen Person begangen zu haben. Trotz des abgegebenen Geständnisses gilt laut Küstner bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter die Unschuldsvermutung. Bei Wahlfälschung ist eine Strafe von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren vorgesehen.

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