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Gästekarte in Bad Brückenau
Zankapfel Kurbeitrag: Transitgäste kommen glimpflich davon
Gästekarte in Bad Brückenau: Kurbeitragssatzung beschlossen
Der Kurbeitrag der Stadt Bad Brückenau deckt unter anderem Angebote in der Georgi-Halle, auch den Georgi-Sprudel im hinteren Bereich, ab. // Steffen Standke
Bad Brückenau – Der Bad Brückenauer Stadtrat hat die nochmals überarbeitete Satzung für den Fremdenverkehr abgesegnet. Vorher drohten alte Wunden wieder aufzureißen.

Die Bad Brückenauer Stadträte waren sich in der letzten Sitzung vor Weihnachten geschlossen einig: Die aktuelle Version der Kurbeitragssatzung ist die richtige, weil harmonischste; sie kann wie vorgestellt zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit enden fast zwei Jahre Diskussionen mit zwischenzeitlicher Eskalation vonseiten der städtischen Gastgeber. Wesentlich mehr Einnahmen – wie ursprünglich gedacht – generiert die Stadt damit aber wohl nicht.

Kämmerer wollte mehr Einnahmen generieren

Den Stein ins Rollen gebracht hatte Anfang 2024 der damalige Kämmerer Markus Popp. Unter dem Eindruck, im städtischen Haushalt einsparen und auch Einnahmen generieren zu müssen, präsentierte er dem Stadtrat im Februar 2024 einen Entwurf für eine geänderte Satzung zum Kurbeitrag. Der entstand aufgrund eines Artikels der Bayerischen Kommunalabgabengesetzes. Er drehte aber auch kräftig an der Preisschraube.

Kurgäste ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sollten demnach pro Tag 3,50 Euro zahlen (vorher 2,50 Euro, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 sowie Gehandicapte, deren Behinderungsgrad 80 Prozent oder höher beträgt, drei Euro. Auch sollten Gästegruppen herangezogen werden, die bisher nicht oder kaum belangt wurden: Transitgäste, die nur eine Nacht in Bad Brückenau verbringen, beruflich Reisende, Wohnmobilisten und Kinder, die auf dem Volkersberg übernachten.

Popp versprach sich von der Neuregelung eine Verdoppelung der jährlichen Einnahmen auf vorausberechnet 155.303 Euro, denn: „Mehr als 50 Prozent der Übernachtungsgäste zahlen keinen Kurbeitrag.“

Widerstand der Brückenauer Gastgeber

Dieses Vorhaben stieß auf Widerstand. Einige Räte monierten, dass die geplante Beitragserhöhung nicht mit den nach Schließung der Therme Sinnflut am 30. September 2023  gesunkenen Leistungen vereinbar sei.

Zudem gingen Bad Brückenauer Gastgeber regelrecht auf die Barrikaden. Auch eine überarbeitete und beschlossene Version vom November 2024, bei der die Beitragserhöhung quasi vom Tisch war, fand bei ihnen keine Gnade. Die Gastgeber beklagten vor allem die weiter in der Satzung stehende Beitragspflicht für beruflich Reisende und Transitgäste. Gerade letztere würden bei nur einer Übernachtung nichts von dem Kurangebot, das sie bezahlen müssten, haben. Steffen Herdt vom Gasthaus Breitenbach in Römershag fürchtete gar „einen echter Wettbewerbsnachteil gegenüber Oberleichtersbach und Speicherz“. Zudem wurde das als zu bürokratisch empfundene neue Online-Meldesystem der Stadt kritisiert.

Neuerungen fast alle zurückgenommen

Nun also der hoffentlich finale Versuch. Britta Heim von der städtischen Tourist-Information wies im Stadtrat explizit darauf hin , dass der jetzige Entwurf explizit mit den Gastgebern abgestimmt worden sei. Resultat: Von den Poppschen Neuerungen, um Einnahmen zu generieren, ist nur noch wenig übrig.

Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, also auch Auszubildende und Schüler, zahlen demnach keinen Kurbeitrag. Das gilt auch für erwachsene Schüler, die sich für ihre Berufsausbildung, zum Beispiel für Lehrgänge, in Bad Brückenau aufhalten. Davon dürfte das Lernwerk Volkersberg und das Jugendhaus am Volkersberg profitieren.

Transitgäste mit ermäßigtem Satz

Transitreisende zahlen wie Tagungsgäste ab 1. Januar 2026 pro Nacht den ermäßigten Satz von 1,40 Euro; berufliche Aufenthalte in Bad Brückenau bleiben beitragsfrei. Hotels und Pensionen, die Transitgäste beherbergen, müssen der Stadt nicht jeden Gast samt Adresse einzeln per elektronischem Eingabesystem melden. Laut Britta Heim genügt eine monatliche Meldung der Gastgeber mit der Anzahl aller Transitgäste. Die Gastgeber hätten ja deren Adressen bei sich verbucht und müssten die nicht umständlich online eingeben. Heim nannte das „eine wesentliche Erleichterung für die Hoteliers“.

Diskussion über zu wenig Kurangebote der Stadt

Obwohl viele frühere Streitpunkte mit diesem Satzungsentwurf „entschärft“ wurden, flammte noch einmal eine Diskussion auf. Monika Wiesner (CSU) brachte das schon bekannte Argument, dass „einige Gastgeber der Meinung sind, der Kurbeitrag sollte ganz wegfallen, weil wir nichts mehr dafür bieten“. Bürgermeister Jan Marberg (SPD) fand, dass das „eher eine gefühlte Unterleistung“ sei. Und Dieter Seban (CSU) betonte, dass Bad Brückenau selbst nach Schließung der Therme Sinnflut etwas zu bieten habe, zum Beispiel Vergünstigungen bei Veranstaltungen in der Georgihalle.

Ansonsten machte Seban darauf aufmerksam, dass jeder, der die städtische Tageskarte löse, sich im Staatsbad eine Kurkarte ziehen und die dortigen Angebote nutzen könne. Die Stadt zahle die Auslagen für die Kurkarte dann über den jeweiligen Beherbergungsbetrieb an den Gast zurück.

Wiesner: Gastgeber holen sich Geld oft nicht zurück

Wiesner hielt dagegen, dass die Gastgeber sich in der Praxis dieses Geld nicht von der Stadt zurückholen würden, weil das zu aufwändig sei. Britta Heim entgegnete, dass die Rückzahlung des Geldes „schon sehr serviceorientiert für den Gastgeber“ sei. Außerdem würde man über eine Gesamtsumme an Rückzahlungen von nur 600 Euro jährlich sprechen.

Emanuel Fritschka (PWG) monierte, dass Schwerbehinderte 2,20 Euro pro Tag Kurbeitrag zahlen müssten und nicht 1,40 Euro. „Muss das sein?“ Obwohl auch David Fronczek (SPD) einen Wechsel in diese Betragskategorie anregte, bleibt es bei der vorgeschlagenen Regelung.    

Gespräche über Angleichung der Leistungen?

Dirk Stumpe (parteilos) brachte noch den Vorschlag, sich bei der neuen Beitragssatzung an der allgemeinen Bayerischen Kurtaxenverordnung zu orientieren. Auch da könne man eigene Gebühren festlegen. Er fragte, ob es Gespräche zur Angleichung/Angliederung der Kurleistungen ans Staatsbad gegeben habe.

Britta Heims Antwort: Die Stadt könne die Kurtaxverordnung nicht verwenden, weil sie keine Staatbad- oder Kur-GmbH unterhalte. Marberg ergänzte, dass Gespräche über eine Angleichung der Leistungen mit der scheidenden Kurdirektorin Andrea Schallenkammer wenig Sinn machen würden. Sobald ihre Nachfolgerin Sylvie Thormann im Amt sei, wolle er den Kontakt suchen.

Bürgermeister Jan Marberg sieht die Kurbeitragssatzung als Kompromiss zwischen den Anliegen der Stadt und der Brückenauer Gastgeber: „Sie ist kein Instrument, das vorrangig geeignet wäre, den Haushalt zu sanieren."

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